Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

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Die derzeitige Regelung der Umsatzsteuer kann faktisch nur dann als erfolgsneutral verstanden werden, wenn wir diese aus dem Blickwinkel eines Geschäftsfeldes betrachten, das nur zwischen gewerblichen Geschäftspartnern, die zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind, stattfindet. Das Problem der Umsatzsteuer verschärft sich bei einer plötzlichen Erhöhung des Steuersatzes. Auf diesem Wege kann bei einer mangelnden Durchsetzbarkeit des gestiegenen Preises die Auswirkung durchaus mehrere Stufen und mehrere Glieder in der Produktionskette beeinträchtigen. 289 Diese sehr wichtige politische Umsatzsteuerthematik wird verhältnismäßig schwach behandelt und analysiert, sei es in der Politik oder in der Wirtschaft, die letztendlich mit den Auswirkungen einer Änderung der Umsatzsteuer leben muss. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer senkt entsprechend das verfügbare Einkommen der Haushalte und führt zu zwangsläufigen Einsparungen in unterschiedlichen Sektoren der privaten Ausgaben. Die Marktverzerrungen sind zwar nur schwer abzuschätzen, können im Einzelfall jedoch eklatant sein. Der Kreis derer, wo die Auswirkungen einer Steuererhöhung ausbleiben, lässt sich abgesehen von den B-to-B-Geschäften auch auf stark exportierende Unternehmen ausweiten. Diejenigen Unternehmen, die den größten Teil ihrer Dienstleistungen/Produkte ins Ausland verkaufen, sind von der Umsatzsteuererhöhung an dieser Stelle weit weniger betroffen. Die Regelungen der Umsatzbesteuerung lassen für Unternehmen kaum Spielraum und beinhalten kaum Wahlrechte, insofern ist eine Steuerungsmöglichkeit durch das Rentabilitäts- und Risikomanagement kaum gegeben. Es bleibt höchstens die unternehmerische Präsenz in den Märkten, in denen durch die sehr hohe Umsatzsteuer die Preise für die Margen verhältnismäßig schwach sind, kritisch zu überdenken. Das Engagement eines Unternehmens könnte dann eventuell auf das aus Prestigegründen notwendige Minimum reduziert werden. 289 Als Beispiel kann eine dreistufige Produktkette angeführt werden, welche vom Rohstofflieferanten, über den Produzenten bis zum Einzelhändler reicht, der die Ware schließlich an den Kunden liefert. Der Rohstofflieferant liefert seine Ware für 10.000 Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer was eine Rechnung von 11.900 Euro ergibt. Die eingenommene Mehrwertsteuer muss der Rohstofflieferant mit seiner Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen. Der Produzent stellt aus diesen Rohstoffen Waren im Wert von 50.000 Euro her, die er, zuzüglich der Mehrwertsteuer, für 59.500 Euro weiterverkauft. In seiner Umsatzsteuervoranmeldung kann der Produzent nun seine Steuer mit der bereits gezahlten Vorsteuer aus der Rechnung des Rohstofflieferanten saldieren und zahlt 7.600 Euro an das Finanzamt. Der Einzelhändler wiederum verkauft die Produkte für 150.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, womit er einen Preis von 178.500 Euro erzielt. Auch hier kann der Einzelhändler die Vorsteuer abziehen und wird dem Finanzamt eine Summe von 19.000 Euro (28.500 Euro – 9.500 Euro) überweisen. Das Finanzamt erhält damit eine Summe von 28.500 Euro, was der Summe entspricht, welche die Konsumenten als Mehrwertsteuer für das Produkt bezahlt haben und die sich aus den Summen zusammensetzt, welche von den einzelnen Unternehmen abgeführt wurden (19.000 + 7.600 + 1.900 = 28.500). Vgl. Graf, Gerhard: Grundlagen der Finanzwirtschaft, 2005, S. 282 f.. 161

Die einzige, jedoch nur von wenigen B-to-C-Geschäfte betreibenden Unternehmen realisierbare, Gestaltungsmöglichkeit, ist es innerhalb der EU Waren an private Haushalte zu verkaufen, die als Ort der Lieferungen und Leistungen das Sitzland des liefernden Unternehmens deklarieren, falls das Zielland der Märkte eine höhere Umsatzsteuer aufweist. 290 Sehr kleinen Unternehmen bleibt durch eine Umsatzgenerierung von weniger als 17.500 EUR im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Geschäftsjahr die dadurch mögliche Umsatzsteuerfreiheit vorbehalten. 291 4 Abschlussbemerkungen und Fazit. Modellversuch des Rentabilitäts- und Risikomanagements Im Kern dieser Arbeit wurde versucht, einige der wichtigsten Rentabilitäts- und Risikoaspekte und deren Steuerungsmechanismen aufzuzeigen. Selbst wenn der Anspruch an diese Ausführungen hinsichtlich der Vollständigkeit von Anfang an nicht geplant wurde (siehe Anfang der Arbeit) ist leicht festzustellen, dass das Management von Risiko und Rentabilität in einem Unternehmen nur und ausschließlich unter der ganzheitlichen Betrachtung des Betriebes gelingen kann. Hierbei ist die technische Ausstattung mit Produktionsanlagen bzw. Werkzeugen, die für die Güterherstellung bzw. Dienstleistungserbringung notwendig sein sollten, EDV-technische Ausstattung sowie das Personal gemeinsam optimal einzusetzen, um die maximale Rentabilität bei minimalem Risiko zu erreichen. Zugleich ist als Fazit festzuhalten, dass das Rentabilitäts- und Risikomanagement von den bzw. der leitenden Person(en) im Unternehmen geschaffen wird. Diese Aussage gilt meines Erachtens – trotz der gesetzlichen Bemühungen das Wort „Risikound die existenzielle Kraft eines Unternehmens (Fortbestehen eines Unternehmens) durch gesetzliche Regelungen zu kontrollieren. Die gesetzlichen Versuche, das Fortbestehen von Unternehmen zu sichern, sind in der Regel zu allgemein und nicht an die bestehenden Bedürfnisse der Unternehmen angepasst. Des Weiteren gibt es kaum Kontrollmechanismen und wenn doch, dann werden sie zumindest staatlicherseits nicht genau genug gefördert. Was nicht kontrolliert wird, wird jedoch nach der gängigen Beobachtung in der Praxis nur unzureichend ernst genommen. Würde man 290 Siehe www.bielefeld.ihk.de/fileadmin/redakteure/recht/Steuern/Umsatzsteuer/LieferungenPrivatpersonenEU_01.pdf [Zugriff am 20.08.07]. 162

Die derzeitige Regelung der Umsatzsteuer kann faktisch nur dann als erfolgsneutral<br />

verstanden werden, wenn wir diese aus dem Blickw<strong>in</strong>kel e<strong>in</strong>es Geschäftsfeldes betrachten,<br />

das nur zwischen gewerblichen Geschäftspartnern, die <strong>zum</strong> Abzug der<br />

Vorsteuer berechtigt s<strong>in</strong>d, stattf<strong>in</strong>det. Das Problem der Umsatzsteuer verschärft sich<br />

bei e<strong>in</strong>er plötzlichen Erhöhung des Steuersatzes. Auf diesem Wege kann bei e<strong>in</strong>er<br />

mangelnden Durchsetzbarkeit des gestiegenen Preises die Auswirkung durchaus<br />

mehrere Stufen <strong>und</strong> mehrere Glieder <strong>in</strong> der Produktionskette bee<strong>in</strong>trächtigen. 289<br />

Diese sehr wichtige politische Umsatzsteuerthematik wird verhältnismäßig schwach<br />

behandelt <strong>und</strong> analysiert, sei es <strong>in</strong> der Politik oder <strong>in</strong> der Wirtschaft, die letztendlich<br />

mit den Auswirkungen e<strong>in</strong>er Änderung der Umsatzsteuer leben muss. E<strong>in</strong>e Erhöhung<br />

der Umsatzsteuer senkt entsprechend das verfügbare E<strong>in</strong>kommen der Haushalte<br />

<strong>und</strong> führt zu zwangsläufigen E<strong>in</strong>sparungen <strong>in</strong> unterschiedlichen Sektoren der privaten<br />

Ausgaben. Die Marktverzerrungen s<strong>in</strong>d zwar nur schwer abzuschätzen, können<br />

im E<strong>in</strong>zelfall jedoch eklatant se<strong>in</strong>. Der Kreis derer, wo die Auswirkungen e<strong>in</strong>er Steuererhöhung<br />

ausbleiben, lässt sich abgesehen von den B-to-B-Geschäften auch auf<br />

stark exportierende Unternehmen ausweiten. Diejenigen Unternehmen, die den<br />

größten Teil ihrer Dienstleistungen/Produkte <strong>in</strong>s Ausland verkaufen, s<strong>in</strong>d von der<br />

Umsatzsteuererhöhung an dieser Stelle weit weniger betroffen.<br />

Die Regelungen der Umsatzbesteuerung lassen für Unternehmen kaum Spielraum<br />

<strong>und</strong> be<strong>in</strong>halten kaum Wahlrechte, <strong>in</strong>sofern ist e<strong>in</strong>e Steuerungsmöglichkeit durch das<br />

Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>management kaum gegeben. Es bleibt höchstens die unternehmerische<br />

Präsenz <strong>in</strong> den Märkten, <strong>in</strong> denen durch die sehr hohe Umsatzsteuer<br />

die Preise für die Margen verhältnismäßig schwach s<strong>in</strong>d, kritisch zu überdenken. Das<br />

Engagement e<strong>in</strong>es Unternehmens könnte dann eventuell auf das aus Prestigegründen<br />

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Als Beispiel kann e<strong>in</strong>e dreistufige Produktkette angeführt werden, welche vom Rohstofflieferanten,<br />

über den Produzenten bis <strong>zum</strong> E<strong>in</strong>zelhändler reicht, der die Ware schließlich an den K<strong>und</strong>en<br />

liefert. Der Rohstofflieferant liefert se<strong>in</strong>e Ware für 10.000 Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer was<br />

e<strong>in</strong>e Rechnung von 11.900 Euro ergibt. Die e<strong>in</strong>genommene Mehrwertsteuer muss der Rohstofflieferant<br />

mit se<strong>in</strong>er Umsatzsteuervoranmeldung an das F<strong>in</strong>anzamt abführen. Der Produzent stellt aus diesen<br />

Rohstoffen Waren im Wert von 50.000 Euro her, die er, zuzüglich der Mehrwertsteuer, für 59.500<br />

Euro weiterverkauft. In se<strong>in</strong>er Umsatzsteuervoranmeldung kann der Produzent nun se<strong>in</strong>e Steuer mit<br />

der bereits gezahlten Vorsteuer aus der Rechnung des Rohstofflieferanten saldieren <strong>und</strong> zahlt 7.600<br />

Euro an das F<strong>in</strong>anzamt. Der E<strong>in</strong>zelhändler wiederum verkauft die Produkte für 150.000 Euro zuzüglich<br />

Mehrwertsteuer, womit er e<strong>in</strong>en Preis von 178.500 Euro erzielt. Auch hier kann der E<strong>in</strong>zelhändler<br />

die Vorsteuer abziehen <strong>und</strong> wird dem F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>e Summe von 19.000 Euro (28.500 Euro – 9.500<br />

Euro) überweisen. Das F<strong>in</strong>anzamt erhält damit e<strong>in</strong>e Summe von 28.500 Euro, was der Summe entspricht,<br />

welche die Konsumenten als Mehrwertsteuer für das Produkt bezahlt haben <strong>und</strong> die sich aus<br />

den Summen zusammensetzt, welche von den e<strong>in</strong>zelnen Unternehmen abgeführt wurden (19.000 +<br />

7.600 + 1.900 = 28.500). Vgl. Graf, Gerhard: Gr<strong>und</strong>lagen der F<strong>in</strong>anzwirtschaft, 2005, S. 282 f..<br />

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