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Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

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handlungen wird also häufig der Zeitpunkt der Übernahme auf den letzten Tag des<br />

Jahres (oder auf e<strong>in</strong>en der letzten Tage des Jahres) festgelegt <strong>und</strong> damit noch gewährleistet,<br />

dass die steuerlichen Ergebnisse des gekauften Unternehmens <strong>in</strong> die<br />

übernehmende Struktur bee<strong>in</strong>flussend übernommen werden können.<br />

Im Falle von Übernahmen von Kapitalgesellschaften muss noch die Höhe der Beteiligung<br />

analysiert werden. Hierbei handelt es sich also um die Entscheidung bezüglich<br />

e<strong>in</strong>er bilanzierungspflichtigen Beteiligung. Dies ist nach den steuerlichen Vorschriften<br />

bei e<strong>in</strong>er Beteiligung ab 25 % möglich. Überschreitet die Beteiligung an e<strong>in</strong>er verlustbr<strong>in</strong>genden<br />

Gesellschaft nicht die angegebene Grenze, so bleibt der Verlust der Kapitalgesellschaft,<br />

an der die Beteiligung stattgef<strong>und</strong>en hat, nicht verwertbar für den<br />

neuen Gesellschafter. 284 Sofern die neue Beteiligung nicht zu e<strong>in</strong>er Bilanzierungspflicht<br />

<strong>in</strong>nerhalb des kaufenden Unternehmens führt, bleibt der Verlust unberücksichtigt.<br />

Diese oben dargelegten steuerlichen Aspekte müssen also im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es <strong>Risiko</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Rentabilitätsmanagement</strong>s zu der allgeme<strong>in</strong> ökonomischen Betrachtung des<br />

zu kaufenden Unternehmens herangezogen werden.<br />

Die Thematik der Übernahme verlustbr<strong>in</strong>gender Betriebe bei anderen Unternehmensformen<br />

ist h<strong>in</strong>gegen deutlich unsicherer. Dies resultiert aus der Tatsache, wie<br />

die Verluste bilanziert <strong>und</strong> bei persönlichen Steuererklärungen der Gesellschafter<br />

oder e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>zelunternehmens berücksichtigt werden. Die Möglichkeiten e<strong>in</strong>er Verlustübernahme<br />

bestehen nur für den anteilig anfallenden Verlust seit dem Beitritt <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e Personengesellschaft, bzw. seit der Übernahme e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>zelunternehmens. 285<br />

3.5.5 Steuerungsmechanismen der Umsatzsteuer<br />

Nach den allgeme<strong>in</strong> verbreiteten Me<strong>in</strong>ungen <strong>und</strong> immer wieder behaupteten Stellungnahmen<br />

seitens des Gesetzgebers dürfte die Umsatzsteuer gar ke<strong>in</strong>en Spielraum<br />

für Überlegungen bezüglich des Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>managements bieten,<br />

da diese stets zu e<strong>in</strong>er erfolgsneutralen Steuer erklärt wird. 286 Die Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />

der Umsatzsteuer-Regelungen <strong>in</strong>nerhalb der EU hat ke<strong>in</strong>esfalls zu e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />

der Umsatzsteuer beigetragen, sondern lediglich die Abrechnungssystematik<br />

284<br />

Siehe § 15a I 2 <strong>und</strong> 3 EstG <strong>und</strong> Kußmaul, He<strong>in</strong>z: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 2006,<br />

S. 438. Nach me<strong>in</strong>er Überzeugung ist das e<strong>in</strong>e weitere <strong>und</strong> nicht e<strong>in</strong>malige Inkonsequenz des Steuerrechts,<br />

<strong>in</strong> dem die steuerlichen Grenzen e<strong>in</strong>en erheblichen E<strong>in</strong>fluss auf die Behandlung der Sachverhalte<br />

ausstrahlen.<br />

285<br />

Siehe § 17 EstG <strong>und</strong> Beisel, Wilhelm; Klumpp, Hans-Hermann: Der Unternehmenskauf,<br />

2006; Hölters, Wolfgang: Handbuch des Unternehmens- <strong>und</strong> Beteiligungskaufs, 2005.<br />

286<br />

Für Deutschland regelt das Umsatzsteuergesetz (UstG) diesen Sachverhalt. Der Gesetzgeber<br />

spricht <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch von e<strong>in</strong>er „Steuerüberwälzung“ von den Produzenten bzw.<br />

dem Handel auf die Verbraucher, vgl. Woll, Arthur: Wirtschaftslexikon, 1996, S. 686.<br />

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