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Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

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e<strong>in</strong>maligen Managemententscheidungen mit fatalen Auswirkungen oder e<strong>in</strong>er unvorhersehbaren<br />

Abwanderung von Know-how-Trägern der Fall se<strong>in</strong>.<br />

Wenn aber die Verluste aufgr<strong>und</strong> von langfristigen, negativen <strong>und</strong> trotz mehrfacher<br />

Versuche vom Management des gekauften Unternehmens nicht gestoppten Entwicklungen<br />

auf dem Markt entstanden s<strong>in</strong>d, kann eben das beschriebene <strong>Risiko</strong> e<strong>in</strong>es<br />

„Dauer-Verlustbr<strong>in</strong>gers“ nicht ausgeschlossen werden.<br />

Bilanziell lässt sich die Wende <strong>in</strong> der geschäftlichen Perspektive recht gut anhand<br />

des e<strong>in</strong>fachen Vergleiches zwischen dem Jahres- <strong>und</strong> dem Bilanzergebnis feststellen.<br />

Wurde die Trendwende erreicht, so wird neben e<strong>in</strong>em hohen Bilanzverlust doch<br />

e<strong>in</strong> positives Jahresergebnis des aktuellen Jahres feststellbar se<strong>in</strong>. Im umgekehrten<br />

Falle muss natürlich die Auswirkung e<strong>in</strong>es positiven Bilanzergebnisses im Verhältnis<br />

zu e<strong>in</strong>em negativen Jahresergebnis h<strong>in</strong>sichtlich der kurz- <strong>und</strong> langfristigen Ursachen<br />

analysiert werden. 282<br />

Die umgekehrte Situation, bei welcher beim gekauften Unternehmen e<strong>in</strong> Bilanzgew<strong>in</strong>n<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong> negatives Jahresergebnis festgestellt werden, ist für Steuersenkungszwecke<br />

ebenfalls zu verwenden, denn der Gew<strong>in</strong>n wird aufgr<strong>und</strong> des vorhandenen<br />

Bilanzverlustes quasi steuerfrei betrachtet werden können. Zwecks e<strong>in</strong>er endgültigen<br />

Beurteilung e<strong>in</strong>es solchen Falles ist jedoch die Bilanzgew<strong>in</strong>nsituation des kaufenden<br />

Unternehmens zu berücksichtigen. Wird die Summe aus dem Ergebnis des gekauften<br />

Unternehmens positiv ausfallen <strong>und</strong> die Summe aus Bilanzgew<strong>in</strong>nen bzw. -<br />

verlusten des gekauften Unternehmens ebenfalls positiv bleiben, so s<strong>in</strong>d ungewollte<br />

E<strong>in</strong>flüsse auf die Besteuerung zu erwarten. Dies kommt dadurch zustande, dass das<br />

positive Ergebnis des gekauften Unternehmens letztendlich <strong>in</strong> der Konzernbilanz dargestellt<br />

<strong>und</strong> versteuert werden muss. 283<br />

Bei der Übernahme e<strong>in</strong>es verlustbr<strong>in</strong>genden Unternehmens ist auch der Übernahmezeitpunkt<br />

von entscheidender Bedeutung. Der zivilrechtlich stattf<strong>in</strong>dende Kauf ist<br />

natürlich zu jedem Zeitpunkt des Jahres möglich. Da aber die Entwicklung am Anfang<br />

des Wirtschaftsjahres nur schwer abgeschätzt werden kann, wird <strong>in</strong> der Regel<br />

die Übernahme <strong>in</strong> die bilanzielle Struktur des übernehmenden Unternehmens bei e<strong>in</strong>er<br />

voraussichtlichen Sicherheit über das Ergebnis des gekauften Unternehmens am<br />

Jahresende vollzogen werden können. In der Regel werden also diese Entscheidungen<br />

kurzfristig im letzten Quartal des Jahres getroffen, wenn man bereits das Ergebnis<br />

des zu kaufenden Unternehmens relativ sicher abschätzen kann. In solchen Ver-<br />

282<br />

Siehe dazu auch § 20 EStG.<br />

283<br />

Siehe für Vorschriften für Kapitalgesellschaften <strong>und</strong> Konzerne: 3. Buch HGB §§ 264-335.<br />

Siehe auch Wöhe, Günter: Bilanzierung <strong>und</strong> Bilanzpolitik, München, 1997; Petersen, Karl; Bansbach,<br />

Florian; Dornbach, Eike (Hrsg.): IFRS Praxishandbuch, München, 2006, S. 364 ff..<br />

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