Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...
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3.5.4 Beteiligungen an verlustbr<strong>in</strong>genden Unternehmen<br />
E<strong>in</strong>e effektive Beseitigung bzw. Reduzierung der Steuerlast kann gerade <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Gew<strong>in</strong>nsituation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Beteiligung bzw. e<strong>in</strong>er vollständigen Übernahme e<strong>in</strong>es verlustbr<strong>in</strong>genden<br />
Unternehmens gesehen werden.<br />
E<strong>in</strong>e Möglichkeit der Verlustverrechnung mit entstandenen Gew<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>es Wirtschaftjahres<br />
ist jedoch an zahlreiche Bed<strong>in</strong>gungen geknüpft. Der „Mantelkauf“ – wie<br />
im Falle e<strong>in</strong>er Übernahme e<strong>in</strong>er verlustbr<strong>in</strong>genden GmbH der Vorgang umgangssprachlich<br />
genannt wird – kann dann steuerwirksam erfolgen <strong>und</strong> anerkannt werden,<br />
wenn die E<strong>in</strong>gliederung der gekauften GmbH <strong>in</strong> die bestehende Unternehmensstruktur<br />
e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er vorhandenen Gew<strong>in</strong>nerzielungsabsicht<br />
geschehen ist. 281 Wichtig hierzu ist vor allem e<strong>in</strong>e vollständige Integration der erworbenen<br />
GmbH.<br />
Die an vielen Stellen hoch gelobte Übernahme von Unternehmen, die „rote Zahlen“<br />
schreiben, ist gerade aus der Sicht des <strong>Risiko</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rentabilitätsmanagement</strong>s mit<br />
größter Vorsicht zu bedenken. Der Verlust des gekauften Betriebes kommt <strong>in</strong> der<br />
Regel nicht durch Zufälle, sondern durch Vermarktungs- bzw. Absatzprobleme, die<br />
nicht selten Ergebnis e<strong>in</strong>es unzureichenden oder gar fehlerhaften Managements<br />
s<strong>in</strong>d, zu Stande. Insofern muss e<strong>in</strong> Kauf e<strong>in</strong>es verlustbr<strong>in</strong>genden Unternehmens <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em sehr detaillierten Untersuchungsprozess h<strong>in</strong>sichtlich der Chancen auf dessen<br />
bessere Entwicklung überprüft werden. Die Übernahme e<strong>in</strong>es verlustbr<strong>in</strong>genden Unternehmens<br />
<strong>und</strong> die damit e<strong>in</strong>hergehende Senkung der Steuerlast kann <strong>in</strong> den folgenden<br />
Jahren – falls die positive Entwicklung des gekauften Betriebes nicht erreicht<br />
werden kann – eher als e<strong>in</strong> klarer Nachteil <strong>und</strong> somit als <strong>Risiko</strong> für die ökonomische<br />
Entwicklung des Gesamtunternehmens angesehen werden.<br />
Insofern kann e<strong>in</strong>e Übernahme nur unter bestimmten wirtschaftlichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />
<strong>zum</strong> Erfolg für das kaufende Unternehmen beitragen. Nämlich dann, wenn der Verlust<br />
des gekauften Betriebes nur auf klar nachvollziehbare Ursachen zurückzuführen<br />
ist, die lediglich temporär das Ergebnis belastet haben <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Zukunft aller Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />
nach nicht mehr auftreten werden. Insoweit muss überprüft werden,<br />
dass die Verluste durch e<strong>in</strong>en möglichen Wechsel des Managements <strong>und</strong> durch<br />
sonstige Unterstützung sehr schnell <strong>in</strong> Gew<strong>in</strong>ne umgewandelt werden können. Dies<br />
wird <strong>in</strong> der Regel bei unvorhersehbaren Katastrophen (Sturmschäden, Überflutung),<br />
281<br />
§ 8 IV KStG verlangt, dass neben e<strong>in</strong>er rechtlichen auch e<strong>in</strong>e wirtschaftliche Identität gegeben<br />
se<strong>in</strong> muss, womit e<strong>in</strong> Mantelkauf, welcher normalerweise diese Eigenschaften nicht aufweist, um<br />
diese erweitert werden muss, um die vorhandenen Verlustvorträge stuerwirksam auszunutzen. Vgl.<br />
Kußmaul, He<strong>in</strong>z: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, München, 2006, S. 496.<br />
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