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Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

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auchsfolge den realen Gegebenheiten entspricht, was z. B. bei der Silolagerung<br />

von Getreide der Fall wäre. Da die künstliche Trennung zwischen der Handels- <strong>und</strong><br />

der Steuerbilanz häufig <strong>in</strong> der Praxis nicht gemacht wird, sondern lediglich e<strong>in</strong>e Bilanz<br />

nach Maßgabe des Steuerrechts erstellt wird, bleiben letztendlich mit den Auswirkungen<br />

auf das steuerliche Ergebnis nur die beiden o. g. Methoden zu berücksichtigen.<br />

Entscheidend ist noch an dieser Stelle zu erwähnen, dass die Bewertungsmethoden<br />

nur e<strong>in</strong>malig <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Bilanz gewählt werden können. 280<br />

Die bilanzielle Bewertung des Vorratsvermögens ist <strong>in</strong>sofern kaum als e<strong>in</strong> Instrument<br />

des <strong>Risiko</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rentabilitätsmanagement</strong>s zu begreifen. Aus (steuer-) bilanzpolitischer<br />

Sicht ist es zur kurzfristigen Renditeoptimierung allerd<strong>in</strong>gs möglich, die sich<br />

evtl. durch die Verwendung der e<strong>in</strong>en oder anderen zulässigen Methode ergebenden<br />

unterschiedlichen Wertansätze zu vergleichen <strong>und</strong> dann – je nach Wunsch – die jeweils<br />

höhere bzw. niedrigere zu wählen, wobei realistischer Weise nicht davon auszugehen<br />

ist, dass die Verfahren signifikant andere Ergebnisse liefern.<br />

Bei der Bewertung unfertiger Erzeugnisse, die <strong>in</strong> die Produktion e<strong>in</strong>gehen, kann, wie<br />

<strong>in</strong> Kapitel 3.3.3.3 bereits angesprochen, bei der Berechnung der Herstellungskosten<br />

e<strong>in</strong> gewisser Spielraum genutzt werden. Dies bezieht sich <strong>in</strong>sbesondere auf die Erhebung<br />

der Geme<strong>in</strong>kosten für Material, Fertigung <strong>und</strong> Verwaltung. Da das F<strong>in</strong>anzamt<br />

nur sehr e<strong>in</strong>geschränkt die Plausibilität der Kostenerhebung überprüfen kann, liegt es<br />

<strong>in</strong> gewissem Rahmen im Ermessen der bilanzierenden Unternehmung, die „angemessenen“<br />

Geme<strong>in</strong>kosten zu erheben <strong>und</strong> zu aktivieren. Auch kann e<strong>in</strong>e betriebswirtschaftlich<br />

<strong>in</strong>effiziente (weil z. B. personell überbesetzte) Verwaltungsabteilung<br />

aus steuerrechtlichen Gründen durchaus e<strong>in</strong>en steuersenkenden Effekt haben, da<br />

durch e<strong>in</strong>en höheren Ansatz der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>kosten <strong>in</strong> der Steuerbilanz das<br />

zu versteuernde E<strong>in</strong>kommen ger<strong>in</strong>ger wird.<br />

Bezüglich des Umlaufvermögens, man denke hier z. B. an Materialien wie Metalle<br />

oder organische Stoffe (Korn, Früchte etc.) ist e<strong>in</strong>e regelmäßige Überprüfung der<br />

Qualität dieser gelagerten Vorräte s<strong>in</strong>nvoll. Auf diese Weise können nicht nur m<strong>in</strong>derwertig<br />

gewordene Stücke (z. B. durch Verfaulung oder Rost) entdeckt <strong>und</strong> entfernt,<br />

sondern durch e<strong>in</strong>e Sonderabschreibung bzw. das Bilden von Rückstellungen<br />

kann man hier auch e<strong>in</strong>e Steuerm<strong>in</strong>derung herbeiführen.<br />

280<br />

Siehe § 252 I Nr. 6 HGB sowie Beate, Jörg; Kirsch, Hans-Jürgen; Thiele, Stefan: Bilanzrecht<br />

– Kommentar, 2002.<br />

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