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Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

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selbstverständlich nicht die Erörterung von Fragen, die Rechtsbeugung oder gar<br />

Rechtsbruch zur Konsequenz haben können.<br />

3.5.3.1 Abschreibungen<br />

Die gesetzlich e<strong>in</strong>zig zugelassene Abschreibungsmöglichkeit der l<strong>in</strong>earen AfA stellt<br />

ke<strong>in</strong> Potenzial an Steuerungsmechanismen bereit. Obwohl <strong>in</strong> der Regel für alle Wirtschaftsgüter<br />

der Wertverlust – gemessen am Veräußerungspreis – degressiv verläuft,<br />

kann dieser Sachverhalt nicht mehr durch e<strong>in</strong>e bilanzpolitische Anwendung der<br />

früher zulässigen degressiven Abschreibung realisiert werden. Wenn man jedoch<br />

weitere Abschreibungsvorschriften berücksichtigt, die bestimmte Sonderfälle der Abschreibung<br />

zulassen 275 , stellt man fest, dass unter bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen die Bee<strong>in</strong>flussung<br />

des steuerlichen Gew<strong>in</strong>ns größer se<strong>in</strong> kann als vermutet. Dies geschieht<br />

z. B. durch die zulässigen Sonderabschreibungen für Umbauten bei denkmalgeschützten<br />

Gebäuden oder durch Sonderabschreibungen für dem Umweltschutz dienende<br />

Anlagen. 276<br />

Im Falle von Unternehmenskäufen, die <strong>in</strong> der Bilanz des Mutterunternehmens abgebildet<br />

werden sollen, können die Vorschriften bzgl. der Abschreibung des Firmenwertes<br />

– falls dieser vorhanden war – durch die nach HGB mögliche Abschreibung – <strong>in</strong> 4<br />

Jahren versteuert se<strong>in</strong>. 277<br />

3.5.3.2 Bewertungsmethoden des Vorratsvermögens<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Bewertungsmethoden ergeben sich aufgr<strong>und</strong> der steuerlichen Vorschriften<br />

letztendlich nur zwei Verfahrensweisen, die <strong>in</strong>nerhalb der deutschen Gesetzgebung<br />

zulässig s<strong>in</strong>d. 278 Dies s<strong>in</strong>d das LIFO-Verfahren sowie die e<strong>in</strong>fache Berechnung<br />

des wertmäßigen Durchschnitts der Vorräte. Die weiteren Methoden der<br />

Bewertung von Vorratvermögen, wie z. B. die Methoden des LOFO, HIFO <strong>und</strong> FIFO,<br />

können zwar nach den Vorschriften des HGB <strong>in</strong> die Handelsbilanz aufgenommen<br />

werden, steuerrechtlich zulässig s<strong>in</strong>d jedoch nur die beiden oben genannten Verfahren.<br />

279 Das FIFO-Verfahren kann – trotz e<strong>in</strong>es gr<strong>und</strong>sätzlichen steuerrechtlichen<br />

Verbots – auch <strong>in</strong> der Steuerbilanz verwendet werden, aber nur dann, wenn die Ver-<br />

275<br />

Siehe § 253 II 3 sowie III <strong>und</strong> IV HGB.<br />

276<br />

Siehe § 6 II 2 EStG <strong>und</strong> § 7 I EStG. AfA-Tabellen f<strong>in</strong>det man z. B. unter: www.urbs.de/afa/<br />

[Zugriff am 20.10.2007].<br />

277<br />

Siehe § 255 IV HGB sowie für die Steuerbilanz § 7 I 3 EStG.<br />

278<br />

Siehe § 256 HGB.<br />

279<br />

Siehe § 6 I 2a EStG.<br />

155

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