Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...
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echt fest verankert. Hiernach s<strong>in</strong>d freiberuflich erwirtschaftete Ergebnisse von der<br />
Gewerbesteuer befreit. H<strong>in</strong>gegen s<strong>in</strong>d Gew<strong>in</strong>ne aus e<strong>in</strong>em Gewerbebetrieb zusätzlich<br />
noch gewerbesteuerpflichtig. Nach me<strong>in</strong>er Überzeugung ist e<strong>in</strong>e derartige Differenzierung<br />
mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen nicht gerecht <strong>und</strong> ökonomisch<br />
nicht nachvollziehbar. 271 Gerade wenn es um „Grenzberufe“ geht, d. h. berufliche<br />
Tätigkeiten, wo die Schwelle der Trennung e<strong>in</strong>er gewerblichen sowie freiberuflichen<br />
Tätigkeit nur schwer feststellbar ist, können von der jeweiligen Zuordnung <strong>zum</strong><br />
Kreis der Gewerblichen mitunter erhebliche f<strong>in</strong>anzielle Nachteile e<strong>in</strong>hergehen. 272<br />
Abschließend sei angemerkt, dass <strong>in</strong> den Fällen, wo es zur Steueroptimierung von<br />
der Gewerbeordnung her erlaubt <strong>und</strong> zulässig ist, zwischen Personen- <strong>und</strong> Kapitalgesellschaften<br />
durchaus unterschieden werden kann.<br />
3.5.2 Zeitpunkt der Gew<strong>in</strong>n- <strong>und</strong> Verlustrealisierung<br />
E<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit der Steueroptimierung liegt <strong>in</strong> der Anpassung von Zeitpunkten,<br />
<strong>in</strong> denen Gew<strong>in</strong>ne <strong>und</strong> Verluste realisiert werden. Je nach der steuerlichen Lage<br />
e<strong>in</strong>es Unternehmens <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wirtschaftsjahr (Gew<strong>in</strong>n oder Verlust) bleiben dem<br />
Untenehmen gewisse Möglichkeiten, Gew<strong>in</strong>ne <strong>in</strong> das folgende Jahr h<strong>in</strong>aus zu schieben<br />
bzw. Verluste <strong>in</strong> dem betroffenen Jahr zu realisieren. Auf umgekehrtem Wege<br />
s<strong>in</strong>d Verlustverschiebungen durch e<strong>in</strong>e vertragliche Anpassung <strong>in</strong> das Folgejahr<br />
möglich.<br />
Die steuerlichen Gr<strong>und</strong>lagen solcher Aktivitäten können aus vertraglichen Unterlagen<br />
der Geschäftsbeziehungen abgeleitet werden. Da gr<strong>und</strong>sätzlich Fakturierungen nach<br />
der Erbr<strong>in</strong>gung der Leistung gestattet s<strong>in</strong>d, damit nur realisierte Gew<strong>in</strong>ne ausgewiesen<br />
werden, können – wenn e<strong>in</strong>e vorherige Gew<strong>in</strong>nrealisierung beabsichtigt ist –<br />
größere Projekte <strong>in</strong> Teilprojekte aufgeteilt werden. Hiernach handelt es sich also um<br />
ke<strong>in</strong>e Abschlagszahlungen, sondern um e<strong>in</strong>en verb<strong>in</strong>dlichen Abschluss von vere<strong>in</strong>barten<br />
Tätigkeiten, die erst <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit das ganze vere<strong>in</strong>barte Werk darstelrechnbar.<br />
Vgl. Kußmaul, He<strong>in</strong>z: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 2006, S. 356. Dadurch gleicht<br />
sich die Steuerbelastung durch Kapitalgesellschaften der durch Personengesellschaften an.<br />
271<br />
E<strong>in</strong>es der Probleme, auf die hierbei h<strong>in</strong>gewiesen wird, ist die Standortabhängigkeit der Gewerbesteuer,<br />
da diese von den e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Beziehung zu ihrer Situation festgelegt wird.<br />
Vgl. Kußmaul, He<strong>in</strong>z: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 2006, S. 624.<br />
272<br />
§ 18 I Nr. 1 EStG nennt z. B. folgende freien Berufe: Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Architekten,<br />
Berater, Journalisten, Dolmetscher. Siehe auch die Anlage zu den §§ 69 <strong>und</strong> 70 der UStDV,<br />
die seltsamer Weise ke<strong>in</strong>en völlig deckungsgleichen Katalog von Freiberuflern nennt. Insofern stehen<br />
sich nach diesem ungerechten Steuersystem erhebliche f<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen ohne triftigen Gr<strong>und</strong><br />
gegenüber. Die Regierenden müssen endlich die Forderung aus der Wirtschaft umsetzen <strong>und</strong> alle<br />
E<strong>in</strong>kunftsarten h<strong>in</strong>sichtlich der Besteuerung gleich stellen, so dass die Branche, der Markt oder die<br />
bestimmte Tätigkeit nicht darüber entscheidet, wie groß die Steuerlast ausfallen wird.<br />
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