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Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

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echt fest verankert. Hiernach s<strong>in</strong>d freiberuflich erwirtschaftete Ergebnisse von der<br />

Gewerbesteuer befreit. H<strong>in</strong>gegen s<strong>in</strong>d Gew<strong>in</strong>ne aus e<strong>in</strong>em Gewerbebetrieb zusätzlich<br />

noch gewerbesteuerpflichtig. Nach me<strong>in</strong>er Überzeugung ist e<strong>in</strong>e derartige Differenzierung<br />

mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen nicht gerecht <strong>und</strong> ökonomisch<br />

nicht nachvollziehbar. 271 Gerade wenn es um „Grenzberufe“ geht, d. h. berufliche<br />

Tätigkeiten, wo die Schwelle der Trennung e<strong>in</strong>er gewerblichen sowie freiberuflichen<br />

Tätigkeit nur schwer feststellbar ist, können von der jeweiligen Zuordnung <strong>zum</strong><br />

Kreis der Gewerblichen mitunter erhebliche f<strong>in</strong>anzielle Nachteile e<strong>in</strong>hergehen. 272<br />

Abschließend sei angemerkt, dass <strong>in</strong> den Fällen, wo es zur Steueroptimierung von<br />

der Gewerbeordnung her erlaubt <strong>und</strong> zulässig ist, zwischen Personen- <strong>und</strong> Kapitalgesellschaften<br />

durchaus unterschieden werden kann.<br />

3.5.2 Zeitpunkt der Gew<strong>in</strong>n- <strong>und</strong> Verlustrealisierung<br />

E<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit der Steueroptimierung liegt <strong>in</strong> der Anpassung von Zeitpunkten,<br />

<strong>in</strong> denen Gew<strong>in</strong>ne <strong>und</strong> Verluste realisiert werden. Je nach der steuerlichen Lage<br />

e<strong>in</strong>es Unternehmens <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wirtschaftsjahr (Gew<strong>in</strong>n oder Verlust) bleiben dem<br />

Untenehmen gewisse Möglichkeiten, Gew<strong>in</strong>ne <strong>in</strong> das folgende Jahr h<strong>in</strong>aus zu schieben<br />

bzw. Verluste <strong>in</strong> dem betroffenen Jahr zu realisieren. Auf umgekehrtem Wege<br />

s<strong>in</strong>d Verlustverschiebungen durch e<strong>in</strong>e vertragliche Anpassung <strong>in</strong> das Folgejahr<br />

möglich.<br />

Die steuerlichen Gr<strong>und</strong>lagen solcher Aktivitäten können aus vertraglichen Unterlagen<br />

der Geschäftsbeziehungen abgeleitet werden. Da gr<strong>und</strong>sätzlich Fakturierungen nach<br />

der Erbr<strong>in</strong>gung der Leistung gestattet s<strong>in</strong>d, damit nur realisierte Gew<strong>in</strong>ne ausgewiesen<br />

werden, können – wenn e<strong>in</strong>e vorherige Gew<strong>in</strong>nrealisierung beabsichtigt ist –<br />

größere Projekte <strong>in</strong> Teilprojekte aufgeteilt werden. Hiernach handelt es sich also um<br />

ke<strong>in</strong>e Abschlagszahlungen, sondern um e<strong>in</strong>en verb<strong>in</strong>dlichen Abschluss von vere<strong>in</strong>barten<br />

Tätigkeiten, die erst <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit das ganze vere<strong>in</strong>barte Werk darstelrechnbar.<br />

Vgl. Kußmaul, He<strong>in</strong>z: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 2006, S. 356. Dadurch gleicht<br />

sich die Steuerbelastung durch Kapitalgesellschaften der durch Personengesellschaften an.<br />

271<br />

E<strong>in</strong>es der Probleme, auf die hierbei h<strong>in</strong>gewiesen wird, ist die Standortabhängigkeit der Gewerbesteuer,<br />

da diese von den e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Beziehung zu ihrer Situation festgelegt wird.<br />

Vgl. Kußmaul, He<strong>in</strong>z: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 2006, S. 624.<br />

272<br />

§ 18 I Nr. 1 EStG nennt z. B. folgende freien Berufe: Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Architekten,<br />

Berater, Journalisten, Dolmetscher. Siehe auch die Anlage zu den §§ 69 <strong>und</strong> 70 der UStDV,<br />

die seltsamer Weise ke<strong>in</strong>en völlig deckungsgleichen Katalog von Freiberuflern nennt. Insofern stehen<br />

sich nach diesem ungerechten Steuersystem erhebliche f<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen ohne triftigen Gr<strong>und</strong><br />

gegenüber. Die Regierenden müssen endlich die Forderung aus der Wirtschaft umsetzen <strong>und</strong> alle<br />

E<strong>in</strong>kunftsarten h<strong>in</strong>sichtlich der Besteuerung gleich stellen, so dass die Branche, der Markt oder die<br />

bestimmte Tätigkeit nicht darüber entscheidet, wie groß die Steuerlast ausfallen wird.<br />

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