Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...
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verbessert werden kann, dass die aufgenommenen Mittel ohne größeres <strong>Risiko</strong> zurückgezahlt<br />
werden können 251 . Am Ende e<strong>in</strong>es Darlehens, d. h. nach der Rückzahlung<br />
der vollständigen Summe, steht das Unternehmen ohne „zusätzliche mitbeteiligte“<br />
Partner <strong>und</strong> ohne weitere Mitunternehmer, die unter Umständen gar nicht willkommen<br />
s<strong>in</strong>d, dar.<br />
Über die oben genannten Mittelaufnahme-Formen gibt es noch weitere Möglichkeiten<br />
unter Ausnutzung von Rechtsmitteln, den Kapitalbedarf des Unternehmens zu decken.<br />
Darunter s<strong>in</strong>d z. B. so genannte „Sell and Lease-Back“-Geschäfte erwähnenswert.<br />
Hierbei veräußert e<strong>in</strong> Unternehmen Vermögensgegenstände an e<strong>in</strong> Kredit<strong>in</strong>stitut<br />
bzw. e<strong>in</strong> Leas<strong>in</strong>gunternehmen <strong>und</strong> least sie anschließend von diesem zurück. 252<br />
In so e<strong>in</strong>em Fall br<strong>in</strong>gt die Veräußerung e<strong>in</strong>en größeren Vorschub an Mitteln, die nur<br />
<strong>in</strong> Form von Leas<strong>in</strong>graten an den neuen Käufer kont<strong>in</strong>uierlich, d. h. Jahr für Jahr, zurückfließen.<br />
E<strong>in</strong> solches Modell kann, bei entsprechender rechtlicher Ausrichtung, zu<br />
nicht unerheblichen Vorteilen für das veräußernde Unternehmen führen. Insbesondere<br />
dann, wenn der Verkauf zu ke<strong>in</strong>em Veräußerungsgew<strong>in</strong>n geführt hat, evtl. buchhalterisch<br />
sogar als Verlust erfasst werden muss, <strong>und</strong> die Leas<strong>in</strong>gzahlungen zusätzlich<br />
den laufenden Aufwand erhöhen. Dies kann vor allem steuerlich Vorteile bedeuten.<br />
Aus Sicht der Liquiditätsplanung ist aber zu beachten, dass es – ger<strong>in</strong>ge Veräußerungsgew<strong>in</strong>ne<br />
vorausgesetzt – durch die zu zahlenden Leas<strong>in</strong>graten zu Liquiditätsengpässen<br />
kommen kann, die im S<strong>in</strong>ne des <strong>Risiko</strong>managements früh genug im<br />
Rahmen der rollierenden Planung antizipiert werden müssen.<br />
Über die erwähnten Möglichkeiten h<strong>in</strong>aus gibt es noch weitere Potentiale, die Liquiditätslage<br />
e<strong>in</strong>es Unternehmens zu verbessern. Dazu zählen unter anderem vertriebstechnische<br />
Optimierungen h<strong>in</strong>sichtlich des Verkaufes durch Sonderrabatte bzw.<br />
Nachlässe, um spezielle Konditionen zu fördern <strong>und</strong> dadurch den Zufluss liquider<br />
Mittel zu steigern. Abgesehen davon gibt es natürlich auch für Lieferanten gewisse<br />
Steuermechanismen, um Zahlungsfristen <strong>und</strong> geschuldete Beträge später zurückzuzahlen.<br />
Dazu gehört bspw. die St<strong>und</strong>ung von Verb<strong>in</strong>dlichkeiten, ggf. nach Aushandlung<br />
e<strong>in</strong>es zusätzlich zu entrichtenden Z<strong>in</strong>ses. E<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit der Liquiditätsverbesserung<br />
stellt darüber h<strong>in</strong>aus das bereits oben im Zusammenhang des Forderungsmanagements<br />
erwähnte Factor<strong>in</strong>g dar. 253<br />
251<br />
In dem Zusammenhang ist der „Leverege-Effekt“ zu beachten. Dieser beschreibt die Abhängigkeit<br />
der Rentabilität des Eigenkapitals vom Anteil der Fremdf<strong>in</strong>anzierung, wobei die Fremdkapitalgeber<br />
aus den jeweiligen Periodenüberschüssen bedient werden. Damit erhöht sich die Eigenkapitalrendite<br />
mit steigender Verschuldung so lange, wie die Gesamtkapitalrendite größer ist als die Belastung<br />
durch den Fremdkapitalz<strong>in</strong>ssatz. Vgl. Perridon, Luis; Ste<strong>in</strong>er, Manfred: F<strong>in</strong>anzwirtschaft der Unternehmung,<br />
2007, S. 482 f..<br />
252<br />
Wirtschaftlich ist das Unternehmen also nach wie vor im Besitz der Aktiva (z. B. Masch<strong>in</strong>en),<br />
aber nicht mehr der rechtliche Eigentümer.<br />
253<br />
Siehe Kapitel 3.3.4.2.<br />
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