Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

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31.10.2013 Aufrufe

dem Wege einer rollierenden Planung in eine zuverlässige Prognose eingebunden werden. 237 Die rollierende Planung beinhaltet jedoch die Gefahr, dass Aufsichtsorgane, die in der Regel keinen täglichen Zugang zu den Unternehmenszahlen haben, eine Trendwende, sei es nach unten oder oben, nicht rechtzeitig entdecken, da sie ständig neue Zahlen liefert und der alte Plan nicht immer als Vergleichsbasis dargestellt wird. Insofern sollte man auf diesem Gebiet einer Mischung zwischen Budgetierung und rollierender Planung zuneigen. Damit den wichtigsten Kontrollorganen, wie dem Aufsichtsrat, auch nach wie vor transparente Zahlen vorliegen, ist eine Darstellung in Form eines Budgets zu wählen, die aber gleichzeitig um den aktuellen Stand aus der rollierenden Planung zu ergänzen ist. Nur dadurch gewinnt das gesamte unternehmerische Zahlenwerk an Aussagekraft und kann mittel- bis langfristige Tendenzen deutlich anzeigen. 238 Es müssen im Unternehmen darüber hinaus auch weitere Details bezüglich der Ausprägung geklärt werden. So ist die Frühwarnung, die eine Budgetierung oder eine Planung auslösen soll, an bestimmte Kriterien zu koppeln. Letztendlich geht es darum, die Warnung, die vom Controlling ausgegeben wird, an nachvollziehbare Werte und Kriterien zu binden und den organisatorischen Weg dieser Warnung im Unternehmen festzulegen. Ein effizientes Controlling, ohne diese beiden Voraussetzungen, erfüllt in keinster Weise die Anforderung eines „Temperaturmessers“ im Unternehmen. 239 Die Ausprägung des Controllings kann kaum pauschal, d. h. für alle Unternehmen gleichmäßig geschehen. Es muss selbstverständlich an die Gegebenheiten der Branche und des einzelnen Betriebes angepasst sein, sonst könnte es zu Fehlinterpretationen kommen. Insofern stellen nicht nur die nackten Controlling-Zahlen das Instrumentarium dar, sondern die dazugehörige Beschriftung und Erläuterung von Abweichungen oder scheinbar unplausiblen Daten. Auf diesem Wege einer detaillierten Anpassung des Frühwarnsystems müssen etliche Fragen geklärt werden: So sind unter Umständen die saisonale Entwicklung des Geschäftes, außerordentliche Entwicklungen – z. B. durch Unterzeichnung eines Großvertrages – oder außerordentliche Gewinne und Aufwendungen (z. B. Sanierungsfälle, sozialverträglicher Stellenabbau usw.) zu berücksichtigen. 237 Z. B., wenn ad hoc (unerwartete und somit ungeplante) Aufträge durch einen Kunden erteilt werden oder sich plötzlich Ressourcenpreise ändern sollten. 238 Weitere, komplexere statistische Methoden können hier nur von Vorteil sein, um die künftigen Trends aufzuzeigen (z. B. durch lineare oder polynomische Regressionsgraden). 239 So sind z. B. Grenzwerte der Liquidität (Überschuss oder Unterdeckung) festzulegen, ab der die Geschäftsleitung zu informieren ist. 137

Ein aussagefähiges Controlling System besteht darin, nicht nur die Geschäftsentwicklung zahlenmäßig zu erfassen und wiederzugeben, sondern Fragen und Missverständnissen vorzubeugen. Ein gutes Controlling, im Sinne des Rentabilitäts- und Risikomanagements, wird aber nicht schon mit der Erfüllung der Informationspflicht beendet, sondern erst dann, wenn daraus den negativen Entwicklungen entgegenwirkende Maßnahmen beschlossen und ergriffen werden. Dieser Bereich beinhaltet eine Fülle von komplexen Prozessen, die erst aufgrund der aufbereiteten Controlling- Zahlen möglich sind. So müssen negative Entwicklungen wie Umsatzrückgänge oder Aufwandssteigerungen gesehen und kritisch analysiert werden. Letztendlich gibt erst die Entscheidungskraft und die Entscheidungskompetenz dem Controlling die Vollendung, zur Steuerung des Unternehmens einen Beitrag geleistet zu haben. Im Gegen-satz dazu ist natürlich eine Controlling-Aufstellung kaum etwas wert, wenn daraus keine Erkenntnisse oder keine richtigen Erkenntnisse und Maßnahmen abgeleitet werden. So stellt die Erkenntnis einer fehlerhaften Entwicklung des Betriebes anhand des Controllings erst den ersten Schritt zur Verbesserung und Optimierung dar. Damit wachsen an dieser Stelle menschliche Potenziale, die solche Anzeichen wahrnehmen, interpretieren und korrigieren. Je nach dem, auf welcher Hierarchie-Ebene die Warnung bzgl. einer negativen Geschäftsentwicklung stattfindet, müssen die Entscheidungsträger der betroffenen Ebene klare Umgangsregeln zur Einleitung von Gegenmaßnahmen besitzen. 240 In diesem Zusammenhang spricht man von Vollmachten, die sich nicht nur auf die Außenwelt beziehen dürfen (Handlungsvollmachten), sondern sehr wohl auch das innerbetriebliche Leben regeln müssen. An dieser Stelle herrscht bzgl. der weiteren Vorgehensweise in der Paxis häufig eine große Verunsicherung der Entscheidungsträger, die als erstes eine entsprechende Information aufgreifen/erkennen. Bis zu welcher Grenze, bis zu welchem Ausmaß einer negativen Entwicklung müssen die Ereignisse nach „oben“ weiter geleitet werden? Welche Rolle sollen bei der Beurteilung des Frühwarnsystems die rechtlichen und die finanziellen Aspekte spielen? Diese und viele andere Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang und verursachen eine faktische Handlungsverunsicherung dort, wo eine schnelle Reaktion unter Umständen nötig wäre. Während positive Überraschungen (Abweichungen von Plan oder Budgetierung) „nach oben“ in der Regel mit 240 Die Organisation des Controllings im Unternehmen, richtet sich stark nach der Branche, Größe, der Rechtsform und der Unternehmensphilosophie, wobei man generall sagen kann, dass in Kleinunternehmen meist eine Identität zwischen der Geschäftsführung und dem Controlling besteht, bei Mittelbetrieben eine Stabsstelle eingerichtet wird und Großunternehmen das Controlling als selbstständige Institution organisieren, die auf Werks-, Abteilungs-, oder Funktionsbasis aufgebaut ist. Ein Konzern hat demgegenüber die Wahl das Controlling zentral in einer Management-Holding oder dezentral in den einzelnen Konzernteilen zu organisieren. Vgl. Reichmann, Thomas: Controlling, München, 2006, S.15 f.; vgl. Weber, Jürgen: Logistic und Supply Chain Controlling, Stuttgart, 2002, S. 7 ff.. 138

E<strong>in</strong> aussagefähiges Controll<strong>in</strong>g System besteht dar<strong>in</strong>, nicht nur die Geschäftsentwicklung<br />

zahlenmäßig zu erfassen <strong>und</strong> wiederzugeben, sondern Fragen <strong>und</strong> Missverständnissen<br />

vorzubeugen. E<strong>in</strong> gutes Controll<strong>in</strong>g, im S<strong>in</strong>ne des Rentabilitäts- <strong>und</strong><br />

<strong>Risiko</strong>managements, wird aber nicht schon mit der Erfüllung der Informationspflicht<br />

beendet, sondern erst dann, wenn daraus den negativen Entwicklungen entgegenwirkende<br />

Maßnahmen beschlossen <strong>und</strong> ergriffen werden. Dieser Bereich be<strong>in</strong>haltet<br />

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die Entscheidungskraft <strong>und</strong> die Entscheidungskompetenz dem Controll<strong>in</strong>g die Vollendung,<br />

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dazu ist natürlich e<strong>in</strong>e Controll<strong>in</strong>g-Aufstellung kaum etwas wert, wenn daraus<br />

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So stellt die Erkenntnis e<strong>in</strong>er fehlerhaften Entwicklung des Betriebes anhand des<br />

Controll<strong>in</strong>gs erst den ersten Schritt zur Verbesserung <strong>und</strong> Optimierung dar. Damit<br />

wachsen an dieser Stelle menschliche Potenziale, die solche Anzeichen wahrnehmen,<br />

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Warnung bzgl. e<strong>in</strong>er negativen Geschäftsentwicklung stattf<strong>in</strong>det, müssen die Entscheidungsträger<br />

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Gegenmaßnahmen besitzen. 240 In diesem Zusammenhang spricht man von Vollmachten,<br />

die sich nicht nur auf die Außenwelt beziehen dürfen (Handlungsvollmachten),<br />

sondern sehr wohl auch das <strong>in</strong>nerbetriebliche Leben regeln müssen. An dieser<br />

Stelle herrscht bzgl. der weiteren Vorgehensweise <strong>in</strong> der Paxis häufig e<strong>in</strong>e große<br />

Verunsicherung der Entscheidungsträger, die als erstes e<strong>in</strong>e entsprechende Information<br />

aufgreifen/erkennen. Bis zu welcher Grenze, bis zu welchem Ausmaß e<strong>in</strong>er negativen<br />

Entwicklung müssen die Ereignisse nach „oben“ weiter geleitet werden?<br />

Welche Rolle sollen bei der Beurteilung des Frühwarnsystems die rechtlichen <strong>und</strong><br />

die f<strong>in</strong>anziellen Aspekte spielen? Diese <strong>und</strong> viele andere Fragen stellen sich <strong>in</strong> diesem<br />

Zusammenhang <strong>und</strong> verursachen e<strong>in</strong>e faktische Handlungsverunsicherung dort,<br />

wo e<strong>in</strong>e schnelle Reaktion unter Umständen nötig wäre. Während positive Überraschungen<br />

(Abweichungen von Plan oder Budgetierung) „nach oben“ <strong>in</strong> der Regel mit<br />

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Die Organisation des Controll<strong>in</strong>gs im Unternehmen, richtet sich stark nach der Branche, Größe,<br />

der Rechtsform <strong>und</strong> der Unternehmensphilosophie, wobei man generall sagen kann, dass <strong>in</strong><br />

Kle<strong>in</strong>unternehmen meist e<strong>in</strong>e Identität zwischen der Geschäftsführung <strong>und</strong> dem Controll<strong>in</strong>g besteht,<br />

bei Mittelbetrieben e<strong>in</strong>e Stabsstelle e<strong>in</strong>gerichtet wird <strong>und</strong> Großunternehmen das Controll<strong>in</strong>g als<br />

selbstständige Institution organisieren, die auf Werks-, Abteilungs-, oder Funktionsbasis aufgebaut ist.<br />

E<strong>in</strong> Konzern hat demgegenüber die Wahl das Controll<strong>in</strong>g zentral <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Management-Hold<strong>in</strong>g oder<br />

dezentral <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Konzernteilen zu organisieren. Vgl. Reichmann, Thomas: Controll<strong>in</strong>g, München,<br />

2006, S.15 f.; vgl. Weber, Jürgen: Logistic <strong>und</strong> Supply Cha<strong>in</strong> Controll<strong>in</strong>g, Stuttgart, 2002, S. 7<br />

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