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Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

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e<strong>in</strong>, dass die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen <strong>und</strong><br />

sonstigen angezweifelten Aktionen stehen, nicht als betriebliche Aufwendungen gelten<br />

können. 230 E<strong>in</strong>e Betriebsprüfung seitens des F<strong>in</strong>anzamtes dürfte i. d. R. die Abzugsfähigkeit<br />

dieser Aufwendungen dann anzweifeln, wenn die private Nutzung für<br />

die Teilnehmer offensichtlich im Vordergr<strong>und</strong> steht. Die erfolgreiche Lösung besteht<br />

also <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er steuerlich wohlüberlegten, d. h. ungefährlichen „Beimischung“ diverser<br />

aufwertender Faktoren e<strong>in</strong>er dienstlichen Angelegenheit. Auch durch solche Maßnahmen<br />

kann die Gefahr von K<strong>und</strong>enverlusten reduziert werden.<br />

3.3.5.2 Verbraucherverhalten<br />

Im Rahmen des Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>management bleibt noch zu untersuchen, <strong>in</strong><br />

wie fern die allgeme<strong>in</strong>en verbraucherbezogenen Markttrends vom Management e<strong>in</strong>es<br />

Unternehmens überhaupt steuerbar s<strong>in</strong>d. Die bestmögliche Lösung der Absatzmarktsteuerung<br />

liegt <strong>in</strong> der aktiven Entwicklung <strong>und</strong> Durchsetzung relevanter Trends<br />

auf dem Markt – als so genannter „Trendsetter“. Aus kaufmännischer Sicht erfordert<br />

jedoch die Marktstellung e<strong>in</strong>es Trendsetters e<strong>in</strong>en enormen E<strong>in</strong>satz von Kapital,<br />

Wissen <strong>und</strong> hervorragenden Personalressourcen. E<strong>in</strong> Trendsetter muss unter anderem<br />

<strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong>, kreative <strong>und</strong> <strong>in</strong>novative Leistungen zu erbr<strong>in</strong>gen, die noch ke<strong>in</strong>er<br />

auf den Markt gebracht hat. Darüber h<strong>in</strong>aus muss e<strong>in</strong> Trendsetter das neu Geschaffene<br />

durch e<strong>in</strong>e aktive, auf die Bee<strong>in</strong>flussung aller (potenziellen) Akteure entlang<br />

der Wertschöpfungskette ausgerichtete, Kommunikationspolitik auf dem Markt<br />

etablieren <strong>und</strong> den <strong>in</strong>dustriellen oder privaten K<strong>und</strong>en schmackhaft machen. E<strong>in</strong><br />

Trendsett<strong>in</strong>g erfordert <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>en hervorragenden Marktüberblick bezüglich der<br />

bereits existierenden Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen, die eigene Idee, die e<strong>in</strong>malig<br />

se<strong>in</strong> muss, sowie die Kraft der Umsetzung der Testphase <strong>und</strong> der Markte<strong>in</strong>führung<br />

erfolgreich zu bestehen. Darüber h<strong>in</strong>aus ist e<strong>in</strong>e wenigstens mittelfristige Sicherstellung<br />

der Rentabilität e<strong>in</strong>er Innovation durch die rechtliche Absicherung (Patentschutz!)<br />

zu gewährleisten. Insbesondere <strong>in</strong> der Pharma<strong>in</strong>dustrie gibt es Beispiele für<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>novationsbed<strong>in</strong>gte hohe Rentabilität. 231<br />

Insofern ist Trendsett<strong>in</strong>g <strong>in</strong> der Regel vor allem durch Großunternehmen oder kle<strong>in</strong>ere<br />

Nischenanbieter möglich. Die weltweite Mehrheit der Unternehmen begnügt sich<br />

mit e<strong>in</strong>em Nachbau, mit „Me-Too-Produkten“, soweit deren Produktion <strong>und</strong> Absatz<br />

nach der geltenden Rechtsordnung zulässig ist. 232 Dieser Weg kann bei e<strong>in</strong>em recht-<br />

230<br />

Siehe § 7 EStG.<br />

231<br />

.Siehe z. B. :<br />

www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E1F5655A141C<br />

B4D8ABAAB3D509EE734DB~ATpl~Ecommon~Scontent.html. [Zugriff am 11.10.2007].<br />

232<br />

Siehe z. B. UWG <strong>und</strong> UrhG.<br />

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