Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...
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stellender Gew<strong>in</strong>n erwirtschaftet werden.<br />
An solchen Tatsachen wird e<strong>in</strong>e weitere <strong>in</strong>nerbetriebliche Diskrepanz <strong>in</strong> der Verfolgung<br />
von Unternehmenszielen sichtbar, die sehr häufig durch entgegengesetzte Beurteilungsmaßstäbe<br />
offensichtlich wird. Manager <strong>und</strong> Mitarbeiter der Bereiche Market<strong>in</strong>g<br />
<strong>und</strong> Vertrieb werden oft <strong>in</strong> Abhängigkeit der Umsätze <strong>und</strong> nicht der Erreichung<br />
bestimmter Deckungsbeiträge beurteilt <strong>und</strong> bezahlt (Provision, Tantiemen etc.). Aus<br />
diesem Faktum kann e<strong>in</strong> Paradoxon entstehen, dass Vertriebsmitarbeiter, die gerade<br />
die unternehmerischen Erfolge durch e<strong>in</strong>en rentablen Verkauf vollenden sollten, gelegentlich<br />
sogar die Rentabilität gefährden, <strong>in</strong>dem Verluste am Ende der Wertschöpfungskette<br />
realisiert werden, da die absolute Höhe der erzielten Umsätze – im Gegensatz<br />
zu den Deckungsbeiträgen – <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er direkten Beziehung zur Rentabilität<br />
steht.<br />
Um diese Gefahr auszuschließen, greifen e<strong>in</strong>ige Unternehmen vorsichtshalber zu<br />
Regelungen <strong>und</strong> Richtl<strong>in</strong>ien, die Akquisition sowie Verkauf unterhalb def<strong>in</strong>ierter Preise<br />
den Vertriebsmitarbeitern schlicht untersagen.<br />
Im Übrigen erstreckt sich gelegentlich die Kreativität der Vertriebsmitarbeiter sogar<br />
auf die Kopplung von Umsatzgeschäften mit kostenlosen Investitionen bei den Abnehmern.<br />
S<strong>in</strong>d offensichtliche Vertriebsschwierigkeiten bei e<strong>in</strong>em Abnehmer feststellbar,<br />
so könnte die Versuchung nahe liegen, den potenziellen Interessenten über anderweitige<br />
Vorteile <strong>zum</strong> Kauf anzuregen. Hierzu gehören durchaus auch Investitionen,<br />
die i. d. R. mit dem Bezug von Produkten zusammenhängen. Dabei besteht<br />
ebenfalls die Gefahr, dass diese F<strong>in</strong>anzlasten – geschweige denn andere <strong>Risiko</strong>-Aspekte<br />
– durch Haftung <strong>und</strong> Verantwortung über außerhalb des Anbieterportfolios liegenden<br />
Leistungen nicht <strong>in</strong> die gesamte Kalkulation des Vertriebs-Controll<strong>in</strong>gs mit<br />
e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />
E<strong>in</strong>e weitere Vertriebspolitik der K<strong>und</strong>enb<strong>in</strong>dung liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bewusst angestrebten<br />
Logik, die Abnehmer gelegentlich <strong>in</strong> den Genuss von Exklusivität kommen zu lassen.<br />
Hierbei können primär dienstliche Gründe im Vordergr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>es Meet<strong>in</strong>gs oder Kongresses<br />
stehen, jedoch das Niveau des Veranstaltungsortes sowie weitere Vorteile<br />
(z. B. Beköstigung, Besichtigung) e<strong>in</strong>e private Vorteilnahme – vorsichtig formuliert –<br />
nicht ausschließen lassen.<br />
Bei e<strong>in</strong>er offensichtlichen Vermischung der dienstlichen Aspekte <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er privaten<br />
Nutzung können nach derzeitiger Rechtslage sowohl Anbieter als auch Teilnehmer<br />
solcher Veranstaltungen steuerlich – durch die Nichtabzugsfähigkeit der betreffenden<br />
Ausgaben – bestraft werden. Der Veranstaltungsanbieter geht <strong>in</strong>soweit das <strong>Risiko</strong><br />
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