Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...
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Insoweit bleibt der Kostenansatz, mit dem einzelne Ressourcen verrechnet werden, nicht konstant, sondern unterliegt im Laufe der Zeit diversen kapazitätsbedingten Schwankungen. Diese sich kontinuierlich verändernden Abweichungen tangieren einige sehr wichtige Steuer- und Kontrollaspekte. So werden dadurch Plankosten 205 (Kalkulationen) genauso wie das kalkulatorische Ergebnis eines bestimmten Arbeitsbereiches beeinflusst und unter bestimmten Bedingungen verfälscht. Auf der anderen Seite wird die Bewertungsproblematik (Ermittlung der Herstellerkosten) für die im Lager verbleibenden Güter tangiert. Gerade aus diesem Grund schreibt das Steuerrecht vor, die Ermittlung der Herstellungskosten im Sinne einer Zuordnung der Gemeinkostenanteile nur nach dem Prinzip der Ist- und nicht Plan-Kostenrechnung vorzunehmen. 206 Andernfalls würden Lagerbestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen verfälscht ausgewiesen werden. Die Aktualisierungsproblematik ist in der betrieblichen Praxis sehr bekannt, 207 da sie Grundsatzfragen aufwirft, die vom Management beantwortet werden müssen. An dieser Stelle kommt erschwerend hinzu, dass die Anforderungen an die Aktualisierung der Kostenerfassung im Controlling und in der betrieblichen Berichterstattung sowie in der Finanzbuchhaltung, die streng nach gesetzlichen Vorschriften gestaltet ist, völlig unterschiedliche Prinzipien verfolgen. sein. Vgl. Wöhe, Günter: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 1088 f. und Haberstock, Lothar: Kostenrechnung I, 1998, S. 58. 205 Plankosten (und zwar unabhängig ihrer Art) beruhen auf bestimmten Kosten- und Beschäftigungsannahmen. Sie werden im Rahmen einer Plankostenrechnung ex ante festgelegt. Eine folgende Istkostenrechnung ermöglicht ex post dann den Soll-/Istvergleich, was für eine Unternehmung einen Erkenntnisgewinn bedeuten kann. 206 Die bilanziellen Herstellungskosten entsprechen nicht dem betriebswirtschaftlichen wertmäßigen Kostenbegriff, da nicht-pagatorische Kosten (also Kosten, die nicht zu Auszahlungen führen, wie kalk. Abschreibungen, Zinsen usw.) nicht zur Bewertung herangezogen werden dürfen. Sie werden behandelt im Handelsrecht: § 255 HGB und im Steuerrecht: § 5 EstG, R 33 EstR. Vgl. Baetge, Jörg; Kirsch, Hans-Jürgen; Thiele, Stefan: Bilanzen, 2005, S. 200 ff.. Insofern basieren die Herstellungskosten -unter Beachtung des genannten Kostenbegriffes- auf der Istkostenrechnung, da nach dieser nur die tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet werden. Vgl. Wöhe, Günter: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 1086. Die Herstellungskosten werden wie folgt berechnet (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Herstellungskosten; Zugriff am 14.10.2007): FM (Fertigungsmaterial) + FL (Fertigungslöhne) + SEKF (Sondereinzelkosten der Fertigung) = handelsrechtl. Untergrenze nach § 255 II S.2 HGB + MGK (Materialgemeinkosten) + FGK (Fertigungsgemeinkosten) + SEKF (Sondereinzelkosten der Fertigung) + Abschreibung (verursachter Werteverzehr) [wenn nicht in MGK oder FGK enthalten, da sonst doppelte Erfassung] (Gemeinkosten sind jeweils anteilig in "angemessener Höhe" zu berücksichtigen) = steuerrechtliche Untergrenze + (anteilige) VwGK (Verwaltungsgemeinkosten) + (anteilige) freiwillige Sozialkosten [sofern sie denn nicht in GK drin sind] + (anteiliger) Aufwand für soziale Einrichtungen + (anteiliger) Aufwand für Altersversorgung = Handels- und steuerrechtliche Obergrenze. Bewertungsprinzipien: Herstellkosten sind nach dem Istkostenprinzip zu ermitteln (Ex Post). 207 Eine komplexe Umwelt bedingt die schnelle Aktualisierung der Informationen im Controlling. Empirische Studien ergaben, dass Entscheider eher an schnellen, evtl. spekulativen Informationen interessiert sind, als an richtigen. Vgl. Horváth, Péter:Controlling, 2003, S. 350. 117
Während die Planungssicherheit für spätere Kalkulationen von Aufträgen von den Plankosten ausgehen sollte, da schließlich künftige Aufträge zu einem profitablen Preis anzubieten sind, verfolgt die betriebliche Finanzbuchhaltung sowie der gesamte Bereich des Ex-Post-Controllings die Genauigkeit der Kostenansätze in der Vergangenheit. In der Regel sind die Kostenansätze als Kontrollinstrumente in der Praxis aus den oben dargestellten Gründen nicht all zu genau, zumindest was die Gemeinkostenanteile angeht. Diesen Fehler versucht man jedoch in Bezug auf die Vergangenheit, d. h. unter anderem für die bilanziellen Bewertungszwecke, dadurch zu beseitigen, dass eine Abstimmung zwischen dem Controlling und der Finanzbuchhaltung bezüglich der Verrechnungssätze der Vergangenheit erfolgt. 208 Hierbei gilt das Prinzip, dass die im Controlling ausgewiesenen Kosten unter keinen Umständen von den tatsächlich angefallenen Ist-Kosten abweichen dürfen. Im Detail bedeutet das, dass die Kostenansätze aus dem betrieblichen Controlling, die für Bewertungszwecke herangezogen worden sind, innerhalb der Finanzbuchhaltung mit den Ist-Kosten am Jahresende verglichen werden müssen. Dieses Kontrollinstrumentarium führt sehr häufig zu Korrekturen der Bewertung, die sich auf die wertmäßigen Bestandspositionen auswirken. Nach der Korrektur innerhalb der Finanzbuchhaltung werden die Korrekturbuchungssätze an das betriebliche Controlling weitergeleitet. Hierdurch werden die Kalkulationen durch die so genannte Nachkalkulation entsprechend der Finanzbuchhaltung angepasst werden. 209 Eine andere Methode, der Aktualisierungsproblematik zu entgehen, besteht darin, die Kostenansätze, die für die Darstellung der Produktionskosten herangezogen werden, nur und ausschließlich auf die Zuordnung direkter Einzel-Fertigungskosten zu 208 Die Finanzbuchhaltung ist ein Teilbereich des Rechnungswesens. Sie ist unternehmensextern ausgerichtet und dient der Dokumentation und Erfolgsermittlung. Ihre Arbeit ist v. a. handels- und steuerrechtlich determiniert. Der Controller muss Kenntnis über den Bilanz- und Bewertungsansatz haben, greift er auf diese Zahlen zurück. Allerdings bezieht sich das Controlling traditionell eher auf die Zahlen des internen Rechnungswesens und somit auf die Kosten- und Leistungsrechnung. Vgl. Horváth, Péter: Controlling, 2002, S. 436, 462 f.. Die Finanzbuchhaltung stellt dem Controlling Zahlen über bestimmte Sachverhalte zur Verfügung "und bildet insoweit hinsichtlich der controllingadäquaten Gestaltung eine 'black box'." Horváth, Péter; Reichmann, Thomas (Hrsg.): Vahlens Großes Controllinglexikon, S. 648. Sollte sich das Controlling der Zahlen der Finanzbuchhaltung bedienen, so ist darauf zu achten, dass die Erhebung dieser Zahlen auf einer völlig anderen Zielsetzung beruhen als es z. B. für kostenrechnerische Zwecke notwendig wäre. Vgl. Preißler, Peter: Controlling, 1996, S. 143. 209 Haberstock setzt die Begriffe "Nachkalkulation" und "Istkostenrechnung" gleich. Ihr Prinzip ist eine ex post Kostenkontrolle. Allerdings stellt er die These auf, dass es eine "reine Istkostenrechnung" nicht gäbe, da immer Kostenrechnungen existieren, die mit Durchschnitts- oder Planzahlen arbeiten (wie kalkulatorische Kosten, Rechnungsabgrenzungsposten etc.). Vgl. Haberstock, Lothar: Kostenrechnung I, 1998, S. 173 f. Bezugsobjekte der Nachkalkulation sind die Kostenträger, um eine Kostenträgerstückrechnung auf Vollkostenbasis zu ermitteln. Vgl. Eisele, Wolfgang: Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 2002, S. 718. 118
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Insoweit bleibt der Kostenansatz, mit dem e<strong>in</strong>zelne Ressourcen verrechnet werden,<br />
nicht konstant, sondern unterliegt im Laufe der Zeit diversen kapazitätsbed<strong>in</strong>gten<br />
Schwankungen. Diese sich kont<strong>in</strong>uierlich verändernden Abweichungen tangieren e<strong>in</strong>ige<br />
sehr wichtige Steuer- <strong>und</strong> Kontrollaspekte. So werden dadurch Plankosten 205<br />
(Kalkulationen) genauso wie das kalkulatorische Ergebnis e<strong>in</strong>es bestimmten Arbeitsbereiches<br />
bee<strong>in</strong>flusst <strong>und</strong> unter bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen verfälscht. Auf der anderen<br />
Seite wird die Bewertungsproblematik (Ermittlung der Herstellerkosten) für die im<br />
Lager verbleibenden Güter tangiert. Gerade aus diesem Gr<strong>und</strong> schreibt das Steuerrecht<br />
vor, die Ermittlung der Herstellungskosten im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Zuordnung der Geme<strong>in</strong>kostenanteile<br />
nur nach dem Pr<strong>in</strong>zip der Ist- <strong>und</strong> nicht Plan-Kostenrechnung vorzunehmen.<br />
206 Andernfalls würden Lagerbestände an fertigen <strong>und</strong> unfertigen Erzeugnissen<br />
verfälscht ausgewiesen werden.<br />
Die Aktualisierungsproblematik ist <strong>in</strong> der betrieblichen Praxis sehr bekannt, 207 da sie<br />
Gr<strong>und</strong>satzfragen aufwirft, die vom Management beantwortet werden müssen. An dieser<br />
Stelle kommt erschwerend h<strong>in</strong>zu, dass die Anforderungen an die Aktualisierung<br />
der Kostenerfassung im Controll<strong>in</strong>g <strong>und</strong> <strong>in</strong> der betrieblichen Berichterstattung sowie<br />
<strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung, die streng nach gesetzlichen Vorschriften gestaltet ist, völlig<br />
unterschiedliche Pr<strong>in</strong>zipien verfolgen.<br />
se<strong>in</strong>. Vgl. Wöhe, Günter: E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Allgeme<strong>in</strong>e Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 1088 f. <strong>und</strong><br />
Haberstock, Lothar: Kostenrechnung I, 1998, S. 58.<br />
205<br />
Plankosten (<strong>und</strong> zwar unabhängig ihrer Art) beruhen auf bestimmten Kosten- <strong>und</strong> Beschäftigungsannahmen.<br />
Sie werden im Rahmen e<strong>in</strong>er Plankostenrechnung ex ante festgelegt. E<strong>in</strong>e folgende<br />
Istkostenrechnung ermöglicht ex post dann den Soll-/Istvergleich, was für e<strong>in</strong>e Unternehmung e<strong>in</strong>en<br />
Erkenntnisgew<strong>in</strong>n bedeuten kann.<br />
206<br />
Die bilanziellen Herstellungskosten entsprechen nicht dem betriebswirtschaftlichen wertmäßigen<br />
Kostenbegriff, da nicht-pagatorische Kosten (also Kosten, die nicht zu Auszahlungen führen, wie<br />
kalk. Abschreibungen, Z<strong>in</strong>sen usw.) nicht zur Bewertung herangezogen werden dürfen. Sie werden<br />
behandelt im Handelsrecht: § 255 HGB <strong>und</strong> im Steuerrecht: § 5 EstG, R 33 EstR. Vgl. Baetge, Jörg;<br />
Kirsch, Hans-Jürgen; Thiele, Stefan: Bilanzen, 2005, S. 200 ff.. Insofern basieren die Herstellungskosten<br />
-unter Beachtung des genannten Kostenbegriffes- auf der Istkostenrechnung, da nach dieser nur<br />
die tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet werden. Vgl. Wöhe, Günter: E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Allgeme<strong>in</strong>e<br />
Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 1086. Die Herstellungskosten werden wie folgt berechnet<br />
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Herstellungskosten; Zugriff am 14.10.2007): FM (Fertigungsmaterial)<br />
+ FL (Fertigungslöhne) + SEKF (Sondere<strong>in</strong>zelkosten der Fertigung) = handelsrechtl. Untergrenze<br />
nach § 255 II S.2 HGB + MGK (Materialgeme<strong>in</strong>kosten) + FGK (Fertigungsgeme<strong>in</strong>kosten) + SEKF<br />
(Sondere<strong>in</strong>zelkosten der Fertigung) + Abschreibung (verursachter Werteverzehr) [wenn nicht <strong>in</strong> MGK<br />
oder FGK enthalten, da sonst doppelte Erfassung] (Geme<strong>in</strong>kosten s<strong>in</strong>d jeweils anteilig <strong>in</strong> "angemessener<br />
Höhe" zu berücksichtigen) = steuerrechtliche Untergrenze + (anteilige) VwGK (Verwaltungsgeme<strong>in</strong>kosten)<br />
+ (anteilige) freiwillige Sozialkosten [sofern sie denn nicht <strong>in</strong> GK dr<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d] + (anteiliger)<br />
Aufwand für soziale E<strong>in</strong>richtungen + (anteiliger) Aufwand für Altersversorgung = Handels- <strong>und</strong> steuerrechtliche<br />
Obergrenze. Bewertungspr<strong>in</strong>zipien: Herstellkosten s<strong>in</strong>d nach dem Istkostenpr<strong>in</strong>zip zu ermitteln<br />
(Ex Post).<br />
207<br />
E<strong>in</strong>e komplexe Umwelt bed<strong>in</strong>gt die schnelle Aktualisierung der Informationen im Controll<strong>in</strong>g.<br />
Empirische Studien ergaben, dass Entscheider eher an schnellen, evtl. spekulativen Informationen<br />
<strong>in</strong>teressiert s<strong>in</strong>d, als an richtigen. Vgl. Horváth, Péter:Controll<strong>in</strong>g, 2003, S. 350.<br />
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