Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...
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<strong>und</strong> <strong>zum</strong> anderen nach steuerrechtlichen Vorschriften angestrebt wird. Auf Gr<strong>und</strong> der<br />
Unterschiedlichkeit der zulässigen Kostenkomponenten, die <strong>in</strong> die Bewertung e<strong>in</strong>fließen,<br />
muss der Vorgang e<strong>in</strong>er Materialverwendung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut<br />
– auch <strong>in</strong>nerhalb der betrieblichen EDV – dual betrachtet werden. In der<br />
derzeitigen Marktlage sche<strong>in</strong>en jedoch solche EDV-Funktionen wie die parallele Führung<br />
völlig unterschiedlicher Komponenten noch kaum angeboten zu werden. Insoweit<br />
ist e<strong>in</strong>e exakte <strong>und</strong> streng nach den Richtl<strong>in</strong>ien des Gesetzes durchgeführte parallele<br />
Bewertung zwischen Steuer- <strong>und</strong> Handelsbilanz <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es EDV-Systems<br />
selten möglich.<br />
Häufiger ist deshalb <strong>in</strong> der Praxis die Abbildung der steuerlichen <strong>und</strong> handelsrechtlichen<br />
Bewertungsprozesse nur noch manuell zu lösen, <strong>in</strong>dem zahlreiche komplexe<br />
Buchungen erfasst werden müssen. Zu beachten ist dabei natürlich, dass den buchenden<br />
Mitarbeitern die Unterschiede bewusst s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> die betriebspolitischen Entscheidungen<br />
bezüglich etwaiger Wahlrechte bzw. unterschiedlicher Bewertungsansätze<br />
transparent <strong>und</strong> e<strong>in</strong>fach dokumentiert werden. E<strong>in</strong>e pragmatische E<strong>in</strong>stellung<br />
zu diesem Thema äußert sich dadurch, dass die zulässigen Zusatzkomponenten der<br />
Bewertung nicht genau, sondern nach bestimmten Zuschlagsverfahren vorgenommen<br />
werden. 170<br />
Hierbei ist aus der Perspektive des <strong>Risiko</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rentabilitätsmanagement</strong>s zu beachten,<br />
dass e<strong>in</strong>e strikte Umsetzung der steuer- bzw. handelsrechtlichen Regeln unter<br />
Umständen zu Mehr-Aufwendungen führen kann. 171 Damit wirkt sich die Erhöhung<br />
der Transparenz im Rahmen des <strong>Risiko</strong>managements durch die Trennung zwischen<br />
Handels- <strong>und</strong> Steuerbilanzen direkt auf die Rentabilität des Unternehmens aus. Wird<br />
durch das <strong>Risiko</strong>management mehr Transparenz erreicht oder durch e<strong>in</strong>e verbesserte<br />
Informationsversorgung so manches <strong>Risiko</strong> verm<strong>in</strong>dert, führt das andererseits <strong>in</strong><br />
der Regel zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung der Rentabilität. An der dargestellten Problematik<br />
macht sich die volle Breite der Abhängigkeit des Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>managements<br />
bemerkbar. E<strong>in</strong>e direkte <strong>und</strong> rigorose Verfolgung der gesetzlichen Vor-<br />
170<br />
Ausführlichere Literatur zu Zuschlagsverfahren im Controll<strong>in</strong>g bzw. der Kostenträgerrechung<br />
bieten z. B. folgende Autoren: Eisele, Wolfgang: Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 1998,<br />
S. 708 ff. (der Autor empfiehlt die Zuschlagskalkulation <strong>in</strong>sbesondere bei Serien- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>zelfertigung);<br />
Haberstock, Lothar: Kostenrechnung I, 2005, S. 147 ff.; Schweitzer, Marcell; Küpper, Hans-Ulrich:<br />
Systeme der Kosten- <strong>und</strong> Erlösrechnung, 1995, S. 175 ff..<br />
171<br />
Es ist allerd<strong>in</strong>gs zu beachten, dass die gesetzliche Ausgestaltung <strong>und</strong> praktische Anwendung<br />
beider Bilanzierungsregelsysteme oftmals nicht zu bedeutsam höheren Mehrkosten für die meisten<br />
Unternehmen führt. Wöhe begründet dies mit der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz<br />
<strong>und</strong> ihrer sehr ähnlichen Anforderungen sowie durch die Möglichkeit der Erstellung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>heitsbilanz,<br />
die sowohl handels- als auch steuerrechtlichen Anforderungen genügt. Vgl. Wöhe, Günter: E<strong>in</strong>führung<br />
<strong>in</strong> die Allgeme<strong>in</strong>e Betriebswirtschaftslehre, 2005, S. 850 f.. Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es Schätzungen,<br />
denen zufolge lediglich weniger als 1 % aller Unternehmen überhaupt e<strong>in</strong>e eigenständige Handelsbilanz<br />
aufstellen (müssen). Vgl. Brönner, Herbert; Bareis, Peter: Die Bilanz nach Handels- <strong>und</strong><br />
Steuerrecht, 1991, S. 3.<br />
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