DER GESCHÄFTSBERICHT 2002. - Oerlikon Barmag
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Corporate Governance.<br />
Beruflicher Werdegang: Dozent und Professor an der Universität<br />
St. Gallen (HSG). Seit 2002 vollamtlicher Professor für Produktionssystematik<br />
an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule<br />
(RWTH), Aachen. Direktoriumsmitglied des Laboratoriums<br />
für Werkzeugmaschinen und Betriebslehre (WZL) der RWTH, Aachen,<br />
und Mitglied des Direktoriums des Fraunhofer IPT, Aachen.<br />
Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien: Mitglied des Verwaltungsrates<br />
der Gallus Holding AG, St. Gallen. Mitglied des<br />
Aufsichtsrates der Schott Zwiesel AG, Zwiesel, der Peiniger Röro<br />
GmbH, Gelsenkirchen, der <strong>Barmag</strong> AG, Remscheid-Lennep, und<br />
der Schuh Holding GmbH, Würselen. Präsident des Verwaltungsrates<br />
der Virtuellen Fabrik AG, St. Gallen, und der GPS AG,<br />
St. Gallen.<br />
Ständige Geschäftsführungs- und Beratungsaktivitäten für<br />
schweizerische und ausländische Interessengruppen: Assoz. Direktor<br />
des Kühne Instituts für Logistik an der HSG.<br />
3.3 Kreuzverflechtungen. Es gibt keine Kreuzverflechtungen<br />
unter den Verwaltungsräten kotierter Unternehmungen.<br />
3.4 Wahl und Amtszeit. Die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
werden in der Regel für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt.<br />
Als Amtsdauer ist der Zeitraum zwischen einer ordentlichen und<br />
der folgenden ordentlichen Generalversammlung definiert. Mitglieder<br />
sind stets wieder wählbar, längstens aber mit Wirkung bis<br />
zur Vollendung des siebzigsten Altersjahres.<br />
3.5 Interne Organisationsstruktur. Der Verwaltungsrat der<br />
Saurer AG («Gesellschaft») hat schriftliche «Interne Richtlinien»<br />
für das Management der Gesellschaft selbst und ihrer Tochtergesellschaften<br />
gemäss Art. 716b des Schweizerischen Obligationenrechts,<br />
den Regeln der SWX Swiss Exchange und den Statuten der<br />
Gesellschaft erlassen.<br />
3.5.1 Aufgabenteilung des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat<br />
wählt einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Bis<br />
zur Wahl oder in Absenz des Präsidenten und des Vizepräsidenten<br />
präsidiert das dienstälteste Verwaltungsratsmitglied. Der<br />
Präsident des Verwaltungsrates ist auch Vorsitzender des «Verwaltungsratsausschusses»,<br />
falls dieser eingesetzt wird (siehe 3.5.2).<br />
Der Verwaltungsrat wählt den Vorsitzenden des Audit Committee.<br />
Dieser darf nicht gleichzeitig Präsident des Verwaltungsrates sein.<br />
Der Leiter Interne Revision und Risikomanagement ist ihm direkt<br />
unterstellt.<br />
Der Delegierte des Verwaltungsrates ist gleichzeitig Vorsitzender<br />
der Konzernleitung der Gesellschaft.<br />
Der Verwaltungsrat wählt einen Sekretär für den Verwaltungsrat<br />
und für die Gesellschaft. Dieser muss nicht Mitglied des Verwaltungsrates<br />
sein. Normalerweise wird diese Aufgabe vom Finanzchef<br />
der Gesellschaft ausgeübt.<br />
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3.5.2 Ausschüsse.<br />
Audit Committee. Die Mitglieder des Audit Committee sind:<br />
Prof. Dr. Manfred Timmermann, Vorsitzender<br />
Dr. Mohamad Khouja, Mitglied<br />
Günther Schultz, externer Berater, ist nicht Mitglied des Verwaltungsrates,<br />
hat aber einen Vertrag als Berater.<br />
Herr Schultz, dipl. Wirtschaftsprüfer, ist pensionierter Partner der<br />
KPMG, Zürich. Er war vormals Leiter Wirtschaftsprüfung der<br />
KPMG Schweiz und Präsident der Schweizerischen Treuhandkammer.<br />
Das Audit Committee berät und unterstützt den Verwaltungsrat<br />
in allen Angelegenheiten bezüglich externer Revision, interner<br />
Revision, Risikomanagement, Bilanzierungspolitik und -praxis sowie<br />
Übereinstimmung mit angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen.<br />
Verwaltungsratsausschuss. Ein Ausschuss des Verwaltungsrates,<br />
bestehend aus drei Mitgliedern, kann eingesetzt werden,<br />
wenn der Verwaltungsrat sieben oder mehr Mitglieder hat oder<br />
wenn der Verwaltungsrat es so beschliesst. Der Verwaltungsrat<br />
kann bestimmte Funktionen an diesen Ausschuss delegieren. Der<br />
Verwaltungsratsausschuss wurde in der Vergangenheit nie eingesetzt,<br />
obwohl er in den internen Richtlinien definiert ist.<br />
Andere Ausschüsse. Wichtige Angelegenheiten wie Ernennung,<br />
Entgeltung und Entwicklung von Führungsnachwuchs werden<br />
angesichts der kleinen Grösse des Verwaltungsrates vom ganzen<br />
Gremium behandelt.<br />
In Situationen, wo schnelles und entschiedenes Handeln notwendig<br />
ist, hat der Verwaltungsrat in der Vergangenheit ausnahmsweise<br />
einen Ad-hoc-Ausschuss für bestimmte, eingegrenzte<br />
Aufgaben eingesetzt, so etwa für mehrere Monate zwischen Ende<br />
2001 und Anfang 2002 zur Überwachung der Restrukturierungsprojekte.<br />
3.5.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat<br />
trifft sich so oft, wie es der Geschäftsverlauf verlangt,<br />
aber nicht weniger als viermal pro Geschäftsjahr. Verwaltungsratssitzungen<br />
dauern ein bis zwei Tage.<br />
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der<br />
Mitglieder anwesend ist. Entschlüsse kommen durch einfache<br />
Mehrheit zustande. Bei Stimmgleichheit gibt der Vorsitzende den<br />
Stichentscheid.<br />
Das Audit Committee trifft sich normalerweise dreimal jährlich,<br />
mindestens jedoch zweimal. Die Sitzungen dauern gewöhnlich<br />
einen halben Tag. Der Vorsitzende des Audit Committee erstattet<br />
Bericht über Sachfragen und Entscheide an den Gesamtverwaltungsrat<br />
anlässlich seiner nächsten Sitzung.