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DER GESCHÄFTSBERICHT 2002. - Oerlikon Barmag

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Corporate Governance.<br />

Beruflicher Werdegang: Dozent und Professor an der Universität<br />

St. Gallen (HSG). Seit 2002 vollamtlicher Professor für Produktionssystematik<br />

an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule<br />

(RWTH), Aachen. Direktoriumsmitglied des Laboratoriums<br />

für Werkzeugmaschinen und Betriebslehre (WZL) der RWTH, Aachen,<br />

und Mitglied des Direktoriums des Fraunhofer IPT, Aachen.<br />

Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien: Mitglied des Verwaltungsrates<br />

der Gallus Holding AG, St. Gallen. Mitglied des<br />

Aufsichtsrates der Schott Zwiesel AG, Zwiesel, der Peiniger Röro<br />

GmbH, Gelsenkirchen, der <strong>Barmag</strong> AG, Remscheid-Lennep, und<br />

der Schuh Holding GmbH, Würselen. Präsident des Verwaltungsrates<br />

der Virtuellen Fabrik AG, St. Gallen, und der GPS AG,<br />

St. Gallen.<br />

Ständige Geschäftsführungs- und Beratungsaktivitäten für<br />

schweizerische und ausländische Interessengruppen: Assoz. Direktor<br />

des Kühne Instituts für Logistik an der HSG.<br />

3.3 Kreuzverflechtungen. Es gibt keine Kreuzverflechtungen<br />

unter den Verwaltungsräten kotierter Unternehmungen.<br />

3.4 Wahl und Amtszeit. Die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

werden in der Regel für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt.<br />

Als Amtsdauer ist der Zeitraum zwischen einer ordentlichen und<br />

der folgenden ordentlichen Generalversammlung definiert. Mitglieder<br />

sind stets wieder wählbar, längstens aber mit Wirkung bis<br />

zur Vollendung des siebzigsten Altersjahres.<br />

3.5 Interne Organisationsstruktur. Der Verwaltungsrat der<br />

Saurer AG («Gesellschaft») hat schriftliche «Interne Richtlinien»<br />

für das Management der Gesellschaft selbst und ihrer Tochtergesellschaften<br />

gemäss Art. 716b des Schweizerischen Obligationenrechts,<br />

den Regeln der SWX Swiss Exchange und den Statuten der<br />

Gesellschaft erlassen.<br />

3.5.1 Aufgabenteilung des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat<br />

wählt einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Bis<br />

zur Wahl oder in Absenz des Präsidenten und des Vizepräsidenten<br />

präsidiert das dienstälteste Verwaltungsratsmitglied. Der<br />

Präsident des Verwaltungsrates ist auch Vorsitzender des «Verwaltungsratsausschusses»,<br />

falls dieser eingesetzt wird (siehe 3.5.2).<br />

Der Verwaltungsrat wählt den Vorsitzenden des Audit Committee.<br />

Dieser darf nicht gleichzeitig Präsident des Verwaltungsrates sein.<br />

Der Leiter Interne Revision und Risikomanagement ist ihm direkt<br />

unterstellt.<br />

Der Delegierte des Verwaltungsrates ist gleichzeitig Vorsitzender<br />

der Konzernleitung der Gesellschaft.<br />

Der Verwaltungsrat wählt einen Sekretär für den Verwaltungsrat<br />

und für die Gesellschaft. Dieser muss nicht Mitglied des Verwaltungsrates<br />

sein. Normalerweise wird diese Aufgabe vom Finanzchef<br />

der Gesellschaft ausgeübt.<br />

60<br />

3.5.2 Ausschüsse.<br />

Audit Committee. Die Mitglieder des Audit Committee sind:<br />

Prof. Dr. Manfred Timmermann, Vorsitzender<br />

Dr. Mohamad Khouja, Mitglied<br />

Günther Schultz, externer Berater, ist nicht Mitglied des Verwaltungsrates,<br />

hat aber einen Vertrag als Berater.<br />

Herr Schultz, dipl. Wirtschaftsprüfer, ist pensionierter Partner der<br />

KPMG, Zürich. Er war vormals Leiter Wirtschaftsprüfung der<br />

KPMG Schweiz und Präsident der Schweizerischen Treuhandkammer.<br />

Das Audit Committee berät und unterstützt den Verwaltungsrat<br />

in allen Angelegenheiten bezüglich externer Revision, interner<br />

Revision, Risikomanagement, Bilanzierungspolitik und -praxis sowie<br />

Übereinstimmung mit angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen.<br />

Verwaltungsratsausschuss. Ein Ausschuss des Verwaltungsrates,<br />

bestehend aus drei Mitgliedern, kann eingesetzt werden,<br />

wenn der Verwaltungsrat sieben oder mehr Mitglieder hat oder<br />

wenn der Verwaltungsrat es so beschliesst. Der Verwaltungsrat<br />

kann bestimmte Funktionen an diesen Ausschuss delegieren. Der<br />

Verwaltungsratsausschuss wurde in der Vergangenheit nie eingesetzt,<br />

obwohl er in den internen Richtlinien definiert ist.<br />

Andere Ausschüsse. Wichtige Angelegenheiten wie Ernennung,<br />

Entgeltung und Entwicklung von Führungsnachwuchs werden<br />

angesichts der kleinen Grösse des Verwaltungsrates vom ganzen<br />

Gremium behandelt.<br />

In Situationen, wo schnelles und entschiedenes Handeln notwendig<br />

ist, hat der Verwaltungsrat in der Vergangenheit ausnahmsweise<br />

einen Ad-hoc-Ausschuss für bestimmte, eingegrenzte<br />

Aufgaben eingesetzt, so etwa für mehrere Monate zwischen Ende<br />

2001 und Anfang 2002 zur Überwachung der Restrukturierungsprojekte.<br />

3.5.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat<br />

trifft sich so oft, wie es der Geschäftsverlauf verlangt,<br />

aber nicht weniger als viermal pro Geschäftsjahr. Verwaltungsratssitzungen<br />

dauern ein bis zwei Tage.<br />

Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der<br />

Mitglieder anwesend ist. Entschlüsse kommen durch einfache<br />

Mehrheit zustande. Bei Stimmgleichheit gibt der Vorsitzende den<br />

Stichentscheid.<br />

Das Audit Committee trifft sich normalerweise dreimal jährlich,<br />

mindestens jedoch zweimal. Die Sitzungen dauern gewöhnlich<br />

einen halben Tag. Der Vorsitzende des Audit Committee erstattet<br />

Bericht über Sachfragen und Entscheide an den Gesamtverwaltungsrat<br />

anlässlich seiner nächsten Sitzung.

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