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Eigentum, Anarchie und Staat - Mises.de

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Einleitung<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Studien behan<strong>de</strong>ln die Frage ‚Wie soll eine Gesellschaft geordnet<br />

wer<strong>de</strong>n; <strong>und</strong> warum so <strong>und</strong> nicht an<strong>de</strong>rs’? Derart mit normativen Problemen befaßt,<br />

unterschei<strong>de</strong>n sie sich gr<strong>und</strong>sätzlich von <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r sozial- <strong>und</strong> politikwissenschaftlichen<br />

Literatur gegenwärtig immer exklusiver gepflegten Form empirischer<br />

Forschung, bei <strong>de</strong>r normative Fragen entwe<strong>de</strong>r vollständig ausgeblen<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r -<br />

verbreiteter noch <strong>und</strong> fragwürdiger! - durch beliebig herbeizitierte subjektive<br />

Meinungen ‚gelöst’ wer<strong>de</strong>n, <strong>und</strong> die von daher praktisch irrelevant bleiben muß<br />

o<strong>de</strong>r als partikularistische (parteiliche) Propaganda einzustufen ist. Die vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Untersuchungen knüpfen <strong>de</strong>mgegenüber bewußt an die Tradition <strong>de</strong>r<br />

Klassiker politischer Theorie an. Wie etwa Th. Hobbes o<strong>de</strong>r J. Locke, D. Hume<br />

o<strong>de</strong>r J. J. Rousseau, A. Smith o<strong>de</strong>r K. Marx in ihren Arbeiten allgemein, objektiv<br />

begrün<strong>de</strong>te Lösungen für praktische Probleme formulieren wollen, so auch diese<br />

Arbeit; wie sie sich nicht an <strong>de</strong>n methodisch-methodologischen Kanon<br />

empirisch-analytischer Forschung halten, so folgen auch die hier vorgelegten<br />

Studien einer nicht-empirischen Forschungslogik; <strong>und</strong> wie sie sich nicht um die<br />

Grenzen <strong>de</strong>r wissenschaftlichen Fächerteilung kümmern (können), so reichen auch<br />

die folgen<strong>de</strong>n Analysen von Philosophie bis Ökonomie. 1<br />

In inhaltlicher Hinsicht fällt die vorliegen<strong>de</strong> Arbeit nicht weniger aus <strong>de</strong>m<br />

Rahmen. Im Gegensatz zur von Th. Hobbes bis R. Nozick reichen<strong>de</strong>n<br />

offiziell-offiziösen Tradition <strong>de</strong>r politischen Theorie wird die These entfaltet <strong>und</strong><br />

begrün<strong>de</strong>t, daß es für die Existenz eines <strong>Staat</strong>es (auch eines liberalen Minimalstaates)<br />

nicht <strong>de</strong>n Schimmer rechtfertigbarer Grün<strong>de</strong> gibt. Moralisch läßt sich eine<br />

Institution, <strong>de</strong>ren Repräsentanten das Recht haben, unaufgefor<strong>de</strong>rte, zwangsweise<br />

Eingriffe in bestehen<strong>de</strong> <strong>Eigentum</strong>srechte von Privatrechtssubjekten vorzunehmen,<br />

genauso wenig allgemein rechtfertigen wie eine Norm, die besagte ‚Ich darf dich<br />

ungestraft verprügeln, aber du nicht mich’. Und ökonomisch ist es genauso<br />

unsinnig, <strong>de</strong>m <strong>Staat</strong> die Produktion von Sicherheit anzuvertrauen wie die von Brot<br />

<strong>und</strong> Butter: ein Unternehmen, das sich nicht frei finanzieren muß, son<strong>de</strong>rn das<br />

Recht auf Besteuerung besitzt, wird immer nur min<strong>de</strong>rwertige Produkte herstellen,<br />

knappe Ressourcen vergeu<strong>de</strong>n <strong>und</strong> <strong>de</strong>n gesellschaftlichen Wohlstand beeinträchtigen.<br />

Moralisch <strong>und</strong> ökonomisch zu rechtfertigen, so wird gezeigt, ist <strong>de</strong>mgegenüber<br />

allein das System eines individualistischen (Privateigentum-)Anarchismus, d.i.<br />

eines 100 % Kapitalismus bzw. einer reinen Privatrechtsgesellschaft.<br />

Diese These wird, durch eine Reihe von Problemverästelungen hindurch, in fünf<br />

Studien <strong>und</strong> einem kurzen Anhang entwickelt <strong>und</strong> begrün<strong>de</strong>t. Je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Studien ist in<br />

sich abgeschlossen; sie verbin<strong>de</strong>n sich aber in <strong>de</strong>r Reihe ihrer Anordnung zu einer<br />

1 Zur Leistungsfähigkeit empirischer Sozialforschung <strong>und</strong> zur <strong>de</strong>mgegenüber logisch<br />

dominanten Rolle einer aprioristischen Handlungswissenschaft sowie <strong>de</strong>ren Logik vgl. meine<br />

Arbeiten: Kritik <strong>de</strong>r kausalwissenschaftlichen Sozialforschung. Untersuchungen zur Gr<strong>und</strong>legung<br />

von Soziologie <strong>und</strong> Ökonomie, Opla<strong>de</strong>n 1983; Is Research Based on Causal<br />

Scientific Principles possible in the Social Sciences, in: Ratio, XXV, 1, 1983.<br />

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