Eigentum, Anarchie und Staat - Mises.de
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verknüpft wer<strong>de</strong>n können, daß es, um ein System von insgesamt als gerecht<br />
gerechtfertigten Regeln vorliegen zu haben, zu je<strong>de</strong>m System genau eine<br />
(vergleichsweise) f<strong>und</strong>amentalste Regel geben muß (die eine zusammengesetzte<br />
Regel sein kann), die selbst nicht mehr indirekt, son<strong>de</strong>rn nur noch direkt gerechtfertigt<br />
sein kann. Alle übrigen Regeln müssen, um als gerechtfertigt aufgefaßt<br />
wer<strong>de</strong>n zu können, mit dieser F<strong>und</strong>amentalregel logisch vereinbar sein.<br />
Dies Ergebnis ist von nicht zu unterschätzen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung. Wenn es nämlich<br />
ein solches Gr<strong>und</strong>prinzip gibt, mit <strong>de</strong>m sich ausnahmslos je<strong>de</strong> Handlung bzw.<br />
Handlungsregel, um nicht als ungerecht eingestuft zu wer<strong>de</strong>n, als vereinbar<br />
erweisen muß, dann wird damit <strong>de</strong>r Prozeß <strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r Gerechtigkeit<br />
gelten<strong>de</strong>r Regeln <strong>und</strong>, gegebenenfalls, <strong>de</strong>r Prozeß <strong>de</strong>r tatsächlichen Ersetzung<br />
ungerechter durch gerechte Regeln in entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Weise ökonomisierbar. Es ist<br />
strenggenommen erst diese Tatsache <strong>de</strong>r Existenz eines Gr<strong>und</strong>prinzips, die <strong>de</strong>n<br />
genannten Prozeß zu einer praktikablen, faktisch machbaren Aufgabe wer<strong>de</strong>n läßt<br />
<strong>und</strong> die die nicht selten gehörte Kritik, die For<strong>de</strong>rung nach Regelrechtfertigung<br />
durch allgemeine Normanerkennung sei - weil in endlicher Zeit nicht durchführbar<br />
- unrealistisch <strong>und</strong> führe nur zu einer „Diktatur <strong>de</strong>s Sitzfleisches“, 20 nahezu vollständig<br />
gegenstandslos macht. Dieser Vorwurf hätte nur solange eine Berechtigung,<br />
wie man in <strong>de</strong>r Tat von <strong>de</strong>r Notwendigkeit auszugehen hätte, je<strong>de</strong> einzelne<br />
Handlung bzw. Handlungsregel isoliert, d. h. unabhängig von <strong>de</strong>r Geltung an<strong>de</strong>rer<br />
Regeln auf ihre allgemeine Anerkennungsfähigkeit hin überprüfen zu müssen. Eine<br />
solche Notwendigkeit zeitrauben<strong>de</strong>r Meinungsbildung über die Gerechtigkeit je<strong>de</strong>r<br />
Einzelregel entfällt aber ersichtlich, ja wird zu einem fehlerhaften Verfahren, wenn<br />
die Gerechtigkeit <strong>de</strong>r Einzelregel logisch von <strong>de</strong>m in einem Regelsystem (relativ)<br />
f<strong>und</strong>amentalsten Prinzip abhängt <strong>und</strong> dies u. U. allein aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Konstatierung<br />
„Gr<strong>und</strong>regel <strong>und</strong> Regel sind vereinbar bzw. nicht-vereinbar“ feststellbar wird.<br />
Veranlaßt durch eine bis jetzt unbesprochen gebliebene Ungenauigkeit in <strong>de</strong>n<br />
vorangehen<strong>de</strong>n Ausführungen, könnte sich an dieser Stelle freilich <strong>de</strong>r (ebenfalls<br />
unkorrekte) gegenteilige Eindruck allzu großer Einfachheit bezüglich <strong>de</strong>s Prozesses<br />
<strong>de</strong>r Gerechtigkeitsüberprüfung von Normen breitmachen. Es wur<strong>de</strong> oben im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Verfahren <strong>de</strong>r indirekten Regelrechtfertigung gesagt, falls<br />
eine Regel unter eine an<strong>de</strong>re, gerechte Regel falle, sei auch sie gerecht. Im<br />
gegenwärtigen Kontext hieße dies: Um die Gerechtigkeit einer sozialen Ordnung zu<br />
überprüfen, reicht es aus, je<strong>de</strong> in Geltung befindliche Norm auf ihre Übereinstimmung<br />
mit einem das F<strong>und</strong>ament <strong>de</strong>s sozialen Regelsystems bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Gr<strong>und</strong>prinzip hin zu untersuchen, um auf Regelgerechtigkeit schließen zu können.<br />
Eine <strong>de</strong>rartige Aussage stellt jedoch eine unzulässige Vereinfachung dar. Zwar ist<br />
es korrekt zu sagen, daß eine Nicht-Vereinbarkeit <strong>de</strong>n Schluß auf die Ungerechtigkeit<br />
<strong>de</strong>r untersuchten konkreten Regel zuläßt; im Fall von Vereinbarkeit dagegen<br />
muß es korrekterweise heißen (wie übrigens oben im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r hier<br />
kritisch wie<strong>de</strong>raufgegriffenen Aussage, durch eine in ihrer Be<strong>de</strong>utung freilich<br />
20 Vgl. zu diesem - allerdings in einem etwas an<strong>de</strong>ren Diskussionskontext geäußerten –<br />
Vorwurf H. Weinrich, „System, Diskurs, Didaktik <strong>und</strong> die Diktatur <strong>de</strong>s Sitzfleisches“ in:<br />
Merkur, Jg. 26, 1972.<br />
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