Eigentum, Anarchie und Staat - Mises.de
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licher Festlegungen, <strong>de</strong>r relativ konkreteren Regel <strong>de</strong>r falsche Gerechtigkeitswert<br />
zugeordnet wor<strong>de</strong>n sein <strong>und</strong> korrekterweise durch einen Wert ersetzt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r in<br />
Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r relativ abstrakteren Regel steht.<br />
Man hat es hier mit einer Situation zu tun, die in Analogie zu <strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r<br />
„Logik <strong>de</strong>r empirischen Wissenschaften“ vertrauten Fall gesehen wer<strong>de</strong>n kann, in<br />
<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Wahrheitswert einer konkreten, scheinbar bewährten Theorie umgekehrt<br />
wird, weil er im Wi<strong>de</strong>rspruch steht zu <strong>de</strong>m einer allgemeineren, f<strong>und</strong>amentaleren<br />
<strong>und</strong> als besser bewährt betrachteten Theorie, die erstere Theorie als Son<strong>de</strong>rfall<br />
einschließt. So wie es hierbei Komplikationen geben kann, so auch im Fall von auf<br />
ihre Gerechtigkeit hin untersuchten Regeln; aber so, wie es sich hier hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>r Feststellung von Inkonsistenzen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Metho<strong>de</strong> ihrer Auflösung (<strong>de</strong>r<br />
Wahrheitswert <strong>de</strong>r allgemeinen Theorie legt <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r konkreteren fest) ein<strong>de</strong>utig um<br />
ein kognitives <strong>und</strong> nicht um ein emotives Problem han<strong>de</strong>lt, so auch dort.<br />
Ein wenig an<strong>de</strong>rs präsentiert sich die Situation, wenn die relativ abstraktere<br />
zweier auf ihre Konsistenz hin untersuchter Regeln nicht (o<strong>de</strong>r noch nicht)<br />
verbalisiert ist o<strong>de</strong>r verbalisiert wer<strong>de</strong>n kann. Dies ist harmlos, wenn <strong>de</strong>r Fall einer<br />
scheinbaren Übereinstimmung vorliegt; <strong>de</strong>nn wenn sich diese Übereinstimmung<br />
von einem späteren Zeitpunkt rückblickend auch als nur scheinbar herausstellen<br />
<strong>und</strong> man <strong>de</strong>r fraglichen Regel einen verän<strong>de</strong>rten Gerechtigkeitswert zuordnen<br />
sollte, so wäre diese Übereinstimmung zum Gegenwartszeitpunkt doch<br />
nichts<strong>de</strong>stotrotz eine Übereinstimmung, die sich für die beteiligten Personen in<br />
nichts von einer tatsächlichen unterschei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>. Weniger harmlos ist es<br />
dagegen, wenn man es mit einer scheinbaren Divergenz zu tun hat; <strong>de</strong>nn wenn diese<br />
auch rückblickend auflösbar sein sollte, sie ist, solange die relativ abstraktere,<br />
einheitlich bewertete Regel nicht verbalisiert vorliegt, in nichts von einer realen<br />
Divergenz unterschie<strong>de</strong>n. Dies aber be<strong>de</strong>utet „Ungerechtigkeit“, „Herrschaft“, ja<br />
unvermeidbare „Herrschaft“. Denn wenn eine abstraktere allgemein anerkennungsfähige<br />
Regel nicht formuliert wer<strong>de</strong>n kann <strong>und</strong> wenn, damit im Gr<strong>und</strong>e schon<br />
impliziert, auch keine allgemein anerkannte Regel angegeben wer<strong>de</strong>n kann, die<br />
normiert, wie Divergenzen <strong>de</strong>r angegebenen Art zu behan<strong>de</strong>ln sind, muß, bei<br />
Vorliegen divergieren<strong>de</strong>r Auffassungen bezüglich <strong>de</strong>s Gerechtigkeitswerts einer<br />
fraglichen Regel, im Zug <strong>de</strong>r Inkraftsetzung <strong>de</strong>rselben zwangsläufig Herrschaft<br />
ausgeübt wer<strong>de</strong>n. Wenn die Überwindung dieser Herrschaft daran scheitert, daß<br />
niemand zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Auftretens <strong>de</strong>r Divergenzen in <strong>de</strong>r Lage ist, eine<br />
abstraktere Regel zu formulieren, die die Divergenz zum Verschwin<strong>de</strong>n bringen<br />
könnte, han<strong>de</strong>lt es sich bei ihr um - zumin<strong>de</strong>st temporär - unvermeidbare<br />
Herrschaft. 19<br />
19 Dem Fall unvermeidbarer Herrschaft kommt freilich nur theoretische Be<strong>de</strong>utung zu.<br />
Damit er vorliegen kann, muß nämlich, unrealistischerweise, Sprachlosigkeit auf Seiten <strong>de</strong>r<br />
Han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n vorausgesetzt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>m Augenblick dagegen, in <strong>de</strong>m die sprachliche<br />
Behauptung aufgestellt wird, es liege unvermeidbare Herrschaft vor, wird sie schon<br />
selbstwi<strong>de</strong>rsprüchlich; <strong>de</strong>nn in<strong>de</strong>m man unterstellt, man könne hinsichtlich dieser<br />
Behauptung allseitige Zustimmung erzielen, unterstellt man auch, man wisse, wie man nach<br />
allgemein akzeptierten, d.h. gerechten Regeln <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lns Anerkennung bezüglich einer<br />
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