31.10.2013 Aufrufe

Eigentum, Anarchie und Staat - Mises.de

Eigentum, Anarchie und Staat - Mises.de

Eigentum, Anarchie und Staat - Mises.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Regeln - also ebenfalls regelgerecht - erfolgt. Vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Einsicht,<br />

daß es sich bei solchen gerechten Regeln um Filter-Regeln han<strong>de</strong>ln muß, ist die<br />

Charakterisierung freilich ergänzungsbedürftig, um nicht Mißverständnisse zu<br />

provozieren. Filter-Regeln normieren, wie ausgeführt, Handlungen nicht bis ins<br />

Detail, sie lassen vielmehr einem Han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n freie Wahl, zu tun <strong>und</strong> zu lassen, was<br />

er will, sofern nur die Handlungen nicht die durch die Filter-Regeln ausselegierten<br />

Merkmale aufweisen. Abstrakt formuliert <strong>de</strong>finieren Filter-Regeln einen moralischen<br />

Raum, innerhalb <strong>de</strong>ssen, aufgr<strong>und</strong> allgemeiner Anerkennung, passieren<br />

kann, was will, ohne daß dies <strong>de</strong>r Charakterisierung <strong>de</strong>r sozialen Ordnung als<br />

gerecht Abbruch tun wür<strong>de</strong>. Handlungen sind gerecht, nicht, weil sie unbedingt<br />

selbst direkt als gerecht anerkannt wären, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>swegen, weil sie innerhalb <strong>de</strong>s<br />

negativ ausgegrenzten moralischen Raums gerechter Handlungen anzusie<strong>de</strong>ln sind:<br />

Wie auch immer die konkreten Handlungen in einer sozialen Ordnung aussehen<br />

<strong>und</strong> wie auch immer die Reaktionen darauf sind, welche Regeln man auch immer<br />

für welchen Personenkreis mittels welcher Sanktionsmechanismen sich durchzusetzen<br />

bemüht: dies alles ist gerecht, solange Handlungen (einschließlich solcher,<br />

die <strong>de</strong>r intersubjektiven Durchsetzung von Regeln dienen sollen) nicht jene<br />

Merkmale aufweisen, die aufgr<strong>und</strong> allgemeiner Anerkennung als ungerecht eingestuft<br />

<strong>und</strong> daher auszuson<strong>de</strong>rn sind.<br />

(Betrachtet man etwa die Regel „Es ist Mehrheiten gestattet, Regelungen zu<br />

treffen, die auch für nicht-zustimmen<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>rheiten verbindlich sind“ allein für<br />

sich, ist sie eine ungerechte, arbiträre Regel, ist sie doch in <strong>de</strong>r angegebenen Fassung<br />

schwerlich allgemein zustimmungsfähig, da sich doch lediglich irgendjemand<br />

die Konsequenzen <strong>de</strong>r Geltung dieser Regel vorzustellen hätte für <strong>de</strong>n immerhin<br />

möglichen Fall, daß man nicht selbst zur Mehrheit gehören sollte. 17 Entsprechend<br />

müßten auch die unter Geltung dieser ungerechten Regel in Kraft gesetzten<br />

weiteren Normierungen als ungerechtfertigt eingestuft wer<strong>de</strong>n. Es ist aber sehr<br />

wohl möglich, daß auch per Mehrheitsbeschluß in Geltung gesetzte Regelungen<br />

gerecht sein können. Da die Mehrheitsregel nicht selbst zustimmungsfähig ist, <strong>und</strong><br />

also kein von ihr ausgehen<strong>de</strong>r (positiver) Gerechtigkeitstransfer stattfin<strong>de</strong>n kann,<br />

kann dieser Fall aber nur dann eintreten, wenn es zu ihr eine vergleichsweise<br />

f<strong>und</strong>amentalere Filter-Regel gibt, die die fragliche Mehrheitsregel dahingehend<br />

modifizierte, daß unter ihrer Geltung allein solche Regelungen generiert wer<strong>de</strong>n<br />

dürfen, die nicht im Wi<strong>de</strong>rspruch zu ihr, <strong>de</strong>r Filter-Regel, stehen, im Ausgang von<br />

<strong>de</strong>ren positivem Gerechtigkeitswert allein das Prädikat „gerecht“ auf die<br />

modifizierte Mehrheitsregel <strong>und</strong> die Mehrheitsentscheidungen transferierbar wird.<br />

Vorausgesetzt, eine solche Filter-Regel existiert, <strong>und</strong> die Mehrheitsregel wür<strong>de</strong> ihr<br />

entsprechend modifiziert, so können auch per Mehrheit gefaßte Beschlüsse im<br />

moralischen Raum gerechter Handlungen liegen <strong>und</strong> kann auch eine soziale<br />

Ordnung, die vom Verfahren <strong>de</strong>s Mehrheitsbeschlusses Gebrauch macht, gerecht<br />

sein.)<br />

17<br />

Zum Problem <strong>de</strong>r Willkürlichkeit einer Regelrechtfertigung durch<br />

Mehrheitsentscheidungen insb. J. Buchanan/G. Tullock, a. a. O. (FN 6) sowie K. Wicksell,<br />

Finanztheoretische Untersuchungen, Jena 1896.<br />

40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!