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Eigentum, Anarchie und Staat - Mises.de

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wer<strong>de</strong>n „positive“ wie „negative“ Überraschungen in unbestimmtem Ausmaß als<br />

Übereinstimmung mit einer korrekten Regelbefolgung zugelassen. Als Gegenmo<strong>de</strong>ll<br />

zu zustandsorientierten <strong>und</strong> -gerechtfertigten Regeln maximieren die direkt<br />

gerechtfertigten Filter-Regeln gera<strong>de</strong>zu die Wahrscheinlichkeit <strong>de</strong>s Auftretens<br />

nicht-antizipierbarer <strong>und</strong> also potentiell frustrieren<strong>de</strong>r Handlungen, in<strong>de</strong>m sie eine<br />

permanente Reanpassung an permanent als verän<strong>de</strong>rt wahrgenommene bzw.<br />

wahrnehmbare Datenkonstellationen in einem positiv permanent unbestimmten<br />

Umfang als gerecht zulassen.<br />

Eine durch gerechte Filter-Regeln erzeugte <strong>und</strong> durch sie indirekt gerechtfertigte<br />

soziale Ordnung ist, als eine „offene Gesellschaft“, ein System, in <strong>de</strong>ssen Rahmen<br />

die Wahrscheinlichkeit <strong>de</strong>s Auftretens subjektiver Frustrationen unbestimmbar<br />

hoch ist. Frustrationen wer<strong>de</strong>n nicht ausgeschlossen, son<strong>de</strong>rn dadurch, daß man die<br />

individuellen Datenän<strong>de</strong>rungsverarbeitungskapazitäten hinsichtlich ihrer Verwendungsmöglichkeiten<br />

nicht frustriert, wahrscheinlich gemacht. Eine gerechte offene<br />

Gesellschaft ist somit eine „Kultur“, <strong>de</strong>r gegenüber ein „Unbehagen“ immer<br />

wahrscheinlich ist. 15 Dies Unbehagen (in <strong>de</strong>r Sprache <strong>de</strong>r politischen Ökonomie:<br />

diese Externalitäten) ist aber nicht ungerecht, solange es nicht das Ergebnis einer<br />

Verletzung allgemein anerkannter Filter-Regeln ist. Es ist vielmehr gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Preis<br />

<strong>de</strong>r Gerechtigkeit <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Preis <strong>de</strong>s Verzichts auf die Ausübung von Herrschaft<br />

durch einseitige Durchsetzung nicht-allgemein anerkennungsfähiger Regeln.<br />

Nichts<strong>de</strong>stotrotz ist es Unbehagen, <strong>und</strong> wie je<strong>de</strong>s Unbehagen kann auch dieses zu<br />

<strong>de</strong>m Versuch führen, die sein Auftreten offenbar nicht verhin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Regeln durch<br />

an<strong>de</strong>re, von mehr o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>r großen Bevölkerungsgruppen für besser gehaltene,<br />

aber doch partikulare Regeln ersetzen zu wollen. Diesen stets möglichen <strong>und</strong><br />

faktisch auch immer wie<strong>de</strong>r zu beobachten<strong>de</strong>n Versuch (nicht <strong>de</strong>r Außerkraftsetzung<br />

existieren<strong>de</strong>r partikularer Regeln, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Außerkraftsetzung<br />

existieren<strong>de</strong>r allgemein anerkennungsfähiger Filter-Regeln) hat Hayek treffend als<br />

„Revolte gegen die Freiheit“ beschrieben, als innerpsychischen wie auch sozial<br />

manifest wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Aufstand partikularer Emotionen gegen die uns durch die<br />

Anerkennung von abstrakten gerechten Regeln unvermeidbar abverlangte Disziplin<br />

einer (scheinbar allzu) weitgehen<strong>de</strong>n Frustrationstoleranz. 16<br />

Aber während die direkt gerechtfertigten Filter-Regeln, da sie nicht<br />

frustrationsminimieren<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r nutzenmaximieren<strong>de</strong> Funktionen erfüllen, wohl<br />

je<strong>de</strong>rzeit Gegenstand von Kritik sind, muß doch nicht je<strong>de</strong>r Versuch, sie än<strong>de</strong>rn zu<br />

wollen, als atavistische Revolte partikularistischer gegen universalistische<br />

Ansprüche gewertet wer<strong>de</strong>n. Vielmehr ist im Rahmen <strong>de</strong>r Konzeption, die das<br />

Problem einer gerechten sozialen Ordnung im Ausgang von Filter-Regeln zu lösen<br />

sucht, auch Raum für die Möglichkeit einer durch Erfahrungen angeregten<br />

Regelmodifizierung, die ihrerseits allgemein anerkennungsfähig ist. Daß nämlich<br />

die Filter-Regeln, die eine „offene Gesellschaft“ konstituieren, direkt (also nicht<br />

15 Vgl. in diesem Zusammenhang auch das Konzept <strong>de</strong>s „Unbehagens in <strong>de</strong>r Kultur“, bei<br />

S. Freud, Abriß <strong>de</strong>r Psychoanalyse. Das Unbehagen in <strong>de</strong>r Kultur, Frankfurt 1953.<br />

16 Vgl. hierzu F. A. Hayek, a. a. O. (FN 13), insbes. Bd. II, Kap. 11, sowie Bd. III,<br />

Epilog.<br />

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