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Eigentum, Anarchie und Staat - Mises.de

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Vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> dieses Diskussionsergebnisses erscheinen die im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r gegen die BSP-Kennziffer gerichteten Einwän<strong>de</strong><br />

a) <strong>und</strong> b) dargestellten Schwierigkeiten sozialer Wohlfahrtsmessung in neuem<br />

Licht. So stellt sich das Problem einer vollständigen, nicht-beliebigen Ermittlung<br />

<strong>de</strong>s monetarisierten Wertes aller <strong>de</strong>rjenigen Leistungen, die nicht selbst gegen Geld<br />

getauscht wer<strong>de</strong>n, für die es jedoch angebbare Äquivalente mit monetärem<br />

Ausdruck gibt, als ein Scheinproblem heraus. Seine Lösung wird rückblickend<br />

überflüssig, da we<strong>de</strong>r Geld, noch irgen<strong>de</strong>in an<strong>de</strong>res Maß als „objektiv“ gelten kann,<br />

<strong>und</strong> somit je<strong>de</strong> arithmetische Aggregierung zu einer Kennziffer sozialer Wohlfahrt<br />

per se mit einem beliebigen Resultat en<strong>de</strong>t - gleichgültig, wie vollständig die<br />

Ermittlung monetarisierbarer Leistungen auch immer gewesen sein mag.<br />

Aus <strong>de</strong>m gleichen Gr<strong>und</strong> erledigt sich auch das zweite angesprochene Problem<br />

von an nicht-beliebigen („gerechten“) gesetzlichen Rahmen ansetzen<strong>de</strong>n,<br />

weitergehen<strong>de</strong>n Wohlfahrtsmessungen: Wohlfahrt läßt sich nicht quantifizierbar<br />

messen. Mit dieser negativen Entscheidung hinsichtlich <strong>de</strong>r Frage „Wie läßt sich<br />

soziale Wohlfahrt messen?“ ist jedoch keine entsprechen<strong>de</strong> Zurückweisung <strong>de</strong>r<br />

oben als gr<strong>und</strong>legend bezeichneten Frage „Was ist eine gerechte soziale Ordnung?“<br />

verb<strong>und</strong>en. Im Gegenteil: Vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Einsicht in die Unmöglichkeit<br />

quantifizieren<strong>de</strong>r Wohlfahrtsmessungen ist die Klärung dieser Frage nicht länger<br />

„nur“ Voraussetzung <strong>de</strong>r Klärung <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren, erstere verwan<strong>de</strong>lt sich vielmehr<br />

unter <strong>de</strong>r Hand in letztere. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r oben ange<strong>de</strong>uteten Definition von<br />

„gerecht“ als „allgemein - von ausnahmslos allen Personen - anerkannt bzw.<br />

anerkennungsfähig“ ergibt sich nämlich ersichtlich, daß <strong>de</strong>r Übergang von einer<br />

nicht-gerechten zu einer gerechten Gesellschaft ein Übergang sein muß, <strong>de</strong>r von<br />

allen Personen als zustimmungsfähige Entwicklung betrachtet wer<strong>de</strong>n kann. Ebenso<br />

muß es sich beim Übergang von einer relativ weniger gerechten zu einer<br />

gerechteren Gesellschaft um einen Übergang han<strong>de</strong>ln, bei <strong>de</strong>m sich zwei<br />

Gesellschaften <strong>de</strong>m übereinstimmen<strong>de</strong>n Urteil aller Personen zufolge - ceteris<br />

paribus - wenigstens hinsichtlich eines einheitlich bewerteten Merkmals<br />

unterschei<strong>de</strong>n.<br />

Genau dies: ordnen<strong>de</strong> Urteile dieser Art können angesichts <strong>de</strong>r Unmöglichkeit<br />

quantifizieren<strong>de</strong>r Wohlfahrtsmessungen qua nicht-beliebige Aussage über soziale<br />

Wohlfahrt als allein möglich <strong>und</strong> zulässig anerkannt wer<strong>de</strong>n. Als nicht-beliebige<br />

Urteile über die soziale Wohlfahrtsentwicklung können ausschließlich solche<br />

Aussagen gelten, die auf eine allgemein übereinstimmen<strong>de</strong> Bewertung hinsichtlich<br />

wenigstens einer Merkmalsverän<strong>de</strong>rung bezüglich zweier zu vergleichen<strong>de</strong>r<br />

Gesellschaften zu verweisen vermögen. Nicht-beliebige Urteile über soziale<br />

Wohlfahrt <strong>und</strong> Aussagen über die (relative) Gerechtigkeit sozialer Ordnungen sind<br />

somit dann ein <strong>und</strong> dasselbe, <strong>und</strong> die Frage „Was ist soziale Wohlfahrt?“ wird,<br />

nach<strong>de</strong>m Wohlfahrt zunächst als nicht-quantifizierbares Maß festgestellt wur<strong>de</strong>, zu<br />

<strong>de</strong>r im folgen<strong>de</strong>n aufgenommenen Frage „Was ist eine gerechte soziale Ordnung?“<br />

Pareto-Optimalität z. B. J. Buchanan/G. Tullock, a. a. O., (FN 6), insbes. Kap. 12; als<br />

Quellentext siehe V. Pareto, Manual of Political Economy, New York 1971, insbes. VI, § 33<br />

<strong>und</strong> Appendix § 89-100, wo das Konzept <strong>de</strong>r „maximum ophelimity“ erläutert wird.<br />

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