Eigentum, Anarchie und Staat - Mises.de
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Personen unterschiedlich bewertet wird? Müßte dann ein Durchschnittsbetrag <strong>de</strong>r<br />
monetarisierten Leistungsbewertungen bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r sozialen<br />
Wohlfahrtsbilanz in Anschlag gebracht wer<strong>de</strong>n? Es ist klar, daß man schon auf<br />
dieser Stufe je<strong>de</strong>nfalls vor nahezu unlösbaren praktischen Problemen stehen wür<strong>de</strong>,<br />
wollte man eine in ihrer Komposition nicht völlig beliebige Wohlfahrtskennziffer<br />
ermitteln.<br />
Ein weiteres Problem türmt sich auf, geht man zur Betrachtung <strong>de</strong>s unter b)<br />
vorgetragenen Einwands über. Das BSP (NSP) erfaßt alle Leistungen, die bei einem<br />
als gegeben vorausgesetzten Gesetzesrahmen gegen Geld ausgetauscht wer<strong>de</strong>n. Es<br />
ist also ein am gesetzgeberischen Status quo orientiertes Maß. Mit genausoviel o<strong>de</strong>r<br />
genausowenig Recht könnte man aber auf irgen<strong>de</strong>inem an<strong>de</strong>ren Gesetzesrahmen als<br />
Ausgangspunkt bestehen. Je<strong>de</strong> diesbezügliche Entscheidung hat freilich unterschiedliche<br />
Konsequenzen für die Messung sozialer Wohlfahrt. Ist dann nicht aber,<br />
wenn die Wahl <strong>de</strong>s Ausgangspunktes beliebig ist, gleichwohl jedoch Konsequenzen<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>ssen hat, was als Leistung erfaßt <strong>und</strong> was nicht erfaßt wird, je<strong>de</strong> auf<br />
solchen schwanken<strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>lagen aufbauen<strong>de</strong> gesellschaftliche Leistungsbilanzierung<br />
von allem Anfang an hoffnungslos beliebig? Und wäre es nicht für die<br />
Wahl eines nichtbeliebigen Ausgangspunktes erfor<strong>de</strong>rlich, daß <strong>de</strong>r Gesetzesrahmen,<br />
innerhalb <strong>de</strong>ssen Leistungen erbracht wer<strong>de</strong>n, von ausnahmslos allen Personen als<br />
„gerecht“ akzeptiert wer<strong>de</strong>n könnte, da ansonsten eine willkürliche Einschränkung<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>s Angebots von bzw. <strong>de</strong>r Nachfrage nach Leistungen bestimmter Art<br />
bestün<strong>de</strong>? - In <strong>de</strong>r Tat scheint dies <strong>de</strong>r Fall zu sein. Damit wür<strong>de</strong> freilich eine<br />
Klärung <strong>de</strong>r Frage „Wie läßt sich soziale Wohlfahrt messen?“ eine vorhergehen<strong>de</strong><br />
Klärung <strong>de</strong>r gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong>ren Frage „Was ist eine gerechte soziale Ordnung?“<br />
voraussetzen.<br />
Auf das entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Problem stößt man schließlich, wenn man <strong>de</strong>n unter c)<br />
angeführten Einwand gegen das BSP (NSP) als Maß sozialer Wohlfahrt betrachtet.<br />
Ein quantifizieren<strong>de</strong>s monetäres Maß wie das BSP (NSP) kann nicht erfassen, was<br />
sich nicht wenigstens im Prinzip für bestimmte Quanten Gel<strong>de</strong>s auch tatsächlich<br />
kaufen (verkaufen) läßt - <strong>und</strong> sei es vom subjektiven Standpunkt aus noch so<br />
wichtig. Ein an Krebs Erkrankter o<strong>de</strong>r ein irreparabel Verletzter kann sich für alles<br />
Geld <strong>de</strong>r Welt nicht seine Ges<strong>und</strong>heit erkaufen <strong>und</strong> sich in <strong>de</strong>n Status quo ante<br />
zurückversetzen lassen - bestimmte Aspekte <strong>de</strong>s Gutes „Ges<strong>und</strong>heit“ haben also<br />
keinen Preis. Folglich könnte <strong>de</strong>r im Übergang vom Ges<strong>und</strong>- zum Kranksein<br />
eingetretene Wohlfahrtsverlust auch nicht monetär erfaßt <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Messung <strong>de</strong>r<br />
sozialen Wohlfahrt negativ in Anschlag gebracht wer<strong>de</strong>n. Die monetäre Kennziffer<br />
<strong>de</strong>r sozialen Wohlfahrt bliebe i<strong>de</strong>ntisch, jedoch <strong>de</strong>r subjektive Wert <strong>de</strong>s durch diese<br />
Ziffer Gemessenen selbst hätte sich möglicherweise <strong>de</strong>utlich verän<strong>de</strong>rt. Dies<br />
be<strong>de</strong>utete aber offenbar nichts an<strong>de</strong>res, als daß die fragliche Kennziffer kein<br />
objektives (nichtbeliebiges) Maß sozialer Wohlfahrt sein kann, da sie ihrerseits<br />
variablen Bewertungen offensteht.<br />
Diese Einsicht kann so verallgemeinert wer<strong>de</strong>n: Für je<strong>de</strong>s quantifizieren<strong>de</strong><br />
Wohlfahrtsmaß, sei es ein ökonomisches Maß à la BSP (NSP) o<strong>de</strong>r ein soziologisches<br />
Maß wie etwa Zufrie<strong>de</strong>nheitskennziffern, gilt: Es scheitert als ein Maß,<br />
das es erlauben soll, in nicht-beliebiger Weise soziale Wohlfahrt zu quantifizieren,<br />
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