Eigentum, Anarchie und Staat - Mises.de
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sie es beschmutzen <strong>und</strong> verunreinigen (ohne daß hierfür eine Zustimmung vorliegen<br />
wür<strong>de</strong>), <strong>und</strong> die damit zum Aggressor gegen frem<strong>de</strong>s <strong>Eigentum</strong> wer<strong>de</strong>n, vor <strong>de</strong>n<br />
gerechtfertigten Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Opfer weitgehend schützt <strong>und</strong> sich<br />
so zum Komplizen <strong>de</strong>r Aggression macht. 11 Es ist eine Aggression, wenn man das<br />
Betreiben privater R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehstationen untersagt; <strong>de</strong>nn wenn ein<br />
Unternehmer dafür sein Geld aufs Spiel setzt, <strong>und</strong> wenn ich ihm als Konsument<br />
solcher Stationen bei <strong>de</strong>r Finanzierung freiwillig helfe, gegen wen o<strong>de</strong>r wessen<br />
<strong>Eigentum</strong> sind er o<strong>de</strong>r ich dann in unrechtfertigbarer Weise vorgegangen? Und<br />
schließlich: auch dadurch, daß <strong>de</strong>r <strong>Staat</strong> verbietet, daß Personen gemäß ihrem Recht<br />
auf ursprüngliche Appropriation <strong>Eigentum</strong> an Dingen wie Bo<strong>de</strong>nschätzen, Flüssen,<br />
Meeren, Luftraum usw. erwerben, macht er sich zum Aggressor gegen friedliche<br />
Personen; <strong>de</strong>nn dies dürfte <strong>de</strong>r <strong>Staat</strong> nur, wenn er selbst <strong>de</strong>r Eigentümer dieser<br />
Dinge wäre. Tatsächlich ist dies aber nicht <strong>de</strong>r Fall, weil diese Dinge entwe<strong>de</strong>r nach<br />
wie vor in einem unbearbeiteten Zustand sind (Meere, Bo<strong>de</strong>nschätze), <strong>und</strong> daher<br />
nieman<strong>de</strong>m gehören, o<strong>de</strong>r weil (wenn dies nicht so sein sollte) die staatliche<br />
Aneignung aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r Appropriierungsakte durch vorangegangene<br />
Besteuerung als ungültig zu werten ist. 12<br />
IV.<br />
Ich nehme an, daß die vorstehen<strong>de</strong>n Ausführungen klar gemacht haben, in<br />
welchem Ausmaß faktisch existieren<strong>de</strong> gesellschaftliche Normensysteme im<br />
Gegensatz zu einem objektiv begründungsfähigen Normensystem stehen, <strong>und</strong><br />
inwieweit sie von daher als unrechtfertigbar gelten müssen. Die Konsequenz liegt<br />
auf <strong>de</strong>r Hand: will man eine Gesellschaft, die auf rechtfertigbaren Gr<strong>und</strong>lagen<br />
beruht (<strong>und</strong> kann man als Wissenschaftler, <strong>de</strong>r doch angeblich in seinem Tun <strong>de</strong>r<br />
Wahrheit verpflichtet ist, etwas an<strong>de</strong>res wollen?), dann hat man auf gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong>n<br />
Än<strong>de</strong>rungen zu bestehen. Nicht weniger als die Abschaffung <strong>de</strong>s <strong>Staat</strong>es muß dann<br />
11 Es ist bezeichnend, daß solche Akte <strong>de</strong>r Umweltverschmutzung bis ins 19. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />
auch ein<strong>de</strong>utig als strafwürdige Handlungen klassifiziert wur<strong>de</strong>n (vgl. M. Rothbard, a.a.O., S.<br />
257); erst im Zuge einer dann einsetzen<strong>de</strong>n bewußten staatlichen För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Prozesses<br />
<strong>de</strong>r Industrialisierung wur<strong>de</strong>n diese Regelungen durch neue gesetzliche Bestimmungen<br />
abgelöst, die diese unrechtfertigbaren Eingriffe legalisierten. Vgl. auch L. v. <strong>Mises</strong>, Human<br />
Action. A Treatise on Economics, Chicago 1966, S. 655 f.<br />
12 Durch das Verbot privater Appropriierung <strong>de</strong>r genannten Güter wer<strong>de</strong>n diese <strong>de</strong>m<br />
Objektbereich <strong>de</strong>s Privatrechts <strong>und</strong> seiner Bestimmungen über Haftung <strong>und</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />
(über das in Anm. 11 Gesagte hinaus) vollständig entzogen. - Für im Gemeineigentum<br />
befindliche Güter gibt es dann jedoch nieman<strong>de</strong>n mehr, <strong>de</strong>r, weil er durch Übergriffe auf sein<br />
<strong>Eigentum</strong> hinsichtlich seiner Einkommens- <strong>und</strong> Vermögensverhältnisse persönlich<br />
geschädigt wür<strong>de</strong>, noch ein unmittelbares Interesse an <strong>de</strong>r Verfolgung solcher Übergriffe<br />
besitzen wür<strong>de</strong>. Die Verfolgung wird vielmehr, das kennzeichnet die gegenwärtige<br />
Rechtslage, abhängig von bloßen politischen Opportunitätserwägungen. Es ist von daher<br />
alles an<strong>de</strong>re als ein Zufall, wenn gera<strong>de</strong> die im Gemeineigentum befindlichen Güter<br />
bevorzugte Gegenstän<strong>de</strong> von Umweltverschmutzung sind. Hierin, wie es z. B. die ‚Grünen’<br />
tun, ein Versagen <strong>de</strong>s Kapitalismus zu sehen, bezeugt nur, daß man buchstäblich nicht weiß,<br />
wovon man re<strong>de</strong>t. Vgl. auch Anm. 11.<br />
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