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Eigentum, Anarchie und Staat - Mises.de

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sind, son<strong>de</strong>rn sich im Naturzustand befin<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m sie diese Sachen ihrerseits als<br />

erste bearbeitet <strong>und</strong> damit für je<strong>de</strong>rmann erkennbar als ihr <strong>Eigentum</strong> sichtbar macht.<br />

Sind Dinge erst einmal auf diese Weise angeeignet wor<strong>de</strong>n, dann kann <strong>Eigentum</strong> an<br />

ihnen nur noch aufgr<strong>und</strong> freiwilliger vertraglicher Übertragung von <strong>Eigentum</strong>stiteln<br />

von einer Person auf eine an<strong>de</strong>re begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>r Versuch, sich <strong>Eigentum</strong><br />

auf an<strong>de</strong>re Weise anzueignen, <strong>und</strong> je<strong>de</strong>r Versuch, das <strong>Eigentum</strong> an<strong>de</strong>rer Personen<br />

unaufgefor<strong>de</strong>rt in seiner physischen Integrität zu verän<strong>de</strong>rn, ist - in Analogie zu<br />

Angriffen auf <strong>de</strong>n Körper an<strong>de</strong>rer Personen - eine nicht begründbare bzw.<br />

rechtfertigbare Aggression.<br />

Die Kompatibilität dieser Norm mit <strong>de</strong>m Gewaltausschlußprinzip soll auf <strong>de</strong>m<br />

Weg eines argumentum a contrario nachgewiesen wer<strong>de</strong>n: hätte ich nicht das Recht,<br />

<strong>Eigentum</strong> an unbearbeiteten Gegenstän<strong>de</strong>n durch eigene Arbeit zu erwerben, <strong>und</strong><br />

hätten an<strong>de</strong>re Personen umgekehrt das Recht, mir <strong>de</strong>n <strong>Eigentum</strong>serwerb an Dingen,<br />

die sie selbst nicht bearbeitet haben, son<strong>de</strong>rn die entwe<strong>de</strong>r von nieman<strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r nur<br />

von mir bearbeitet wor<strong>de</strong>n sind, streitig zu machen, 6 so wäre dies nur <strong>de</strong>nkbar,<br />

wenn man <strong>Eigentum</strong>stitel nicht aufgr<strong>und</strong> von Arbeit, son<strong>de</strong>rn aufgr<strong>und</strong> bloßer<br />

verbaler Deklaration begrün<strong>de</strong>n könnte. <strong>Eigentum</strong>sbegründung durch Deklaration<br />

ist aber mit <strong>de</strong>m Gewaltausschlußprinzip inkompatibel; <strong>de</strong>nn könnte man <strong>Eigentum</strong><br />

per Deklaration begrün<strong>de</strong>n, so könnte ich auch <strong>de</strong>n Körper an<strong>de</strong>rer Personen als<br />

meinen Körper <strong>de</strong>klarieren <strong>und</strong> dann mit ihm tun <strong>und</strong> lassen, was ich will. Das<br />

entspricht aber offensichtlich nicht <strong>de</strong>r durch das Gewaltausschlußprinzip<br />

getroffenen Aussage, bei <strong>de</strong>r eine ein<strong>de</strong>utige Unterscheidung zwischen meinem<br />

Körper <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Körpern an<strong>de</strong>rer Personen getroffen wird, die nur <strong>de</strong>shalb so<br />

ein<strong>de</strong>utig möglich ist, weil - bei Körpern nicht an<strong>de</strong>rs als bei allen an<strong>de</strong>ren Dingen -<br />

die Unterscheidung zwischen ‚mein’ <strong>und</strong> ‚<strong>de</strong>in’ nicht aufgr<strong>und</strong> von Worten,<br />

son<strong>de</strong>rn aufgr<strong>und</strong> von Taten erfolgt: aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Feststellung nämlich, daß etwas<br />

faktisch - für je<strong>de</strong>rmann an sichtbaren Zeichen ablesbar - Ausdruck bzw. Vergegenständlichung<br />

meines Willens ist, o<strong>de</strong>r Ausdruck bzw. Vergegenständlichung eines<br />

an<strong>de</strong>ren Willens.<br />

Damit ist die Kompatibilität <strong>de</strong>s Rechts auf ursprüngliche Appropriation mit<br />

<strong>de</strong>m Gewaltausschlußprinzip nachgewiesen, <strong>und</strong> das Recht auf ursprüngliche<br />

Appropriation als zweite allgemein begründbare Norm etabliert. Umgekehrt muß<br />

das Gegenstück hierzu, wie auch intuitiv leicht erkennbar, als nicht allgemein<br />

begründbar gelten: eine <strong>de</strong>rartige Norm wür<strong>de</strong> nämlich im Klartext besagen, daß<br />

an<strong>de</strong>re Personen das Recht haben, mir ohne meine Zustimmung das wegzunehmen<br />

o<strong>de</strong>r streitig zu machen o<strong>de</strong>r in seiner physischen Integrität zu verän<strong>de</strong>rn, was<br />

ausschließlich Frucht meiner (<strong>und</strong> je<strong>de</strong>nfalls nicht ihrer) Arbeit ist - <strong>und</strong> fraglos<br />

6 Diese im folgen<strong>de</strong>n zurückgewiesene <strong>Eigentum</strong>stheorie ist die Rousseaus. Vgl. <strong>de</strong>ssen<br />

Schriften zur Kulturkritik, Hamburg 1971, S. 191/93, wo er gegen die Lockesche Theorie<br />

einwen<strong>de</strong>t: „Der erste, <strong>de</strong>r ein Stück Land eingezäunt hatte <strong>und</strong> dreist sagte: ‚Das ist mein’<br />

<strong>und</strong> so einfältige Leute fand, die das glaubten, wur<strong>de</strong> zum wahren Grün<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bürgerlichen<br />

Gesellschaft. Wieviele Verbrechen, Kriege, Mor<strong>de</strong>, Lei<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Schrecken wür<strong>de</strong> einer <strong>de</strong>m<br />

Menschengeschlecht erspart haben, hätte er die Pfähle herausgerissen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Graben<br />

zugeschüttet <strong>und</strong> seinesgleichen zugerufen: ‚Hört ja nicht auf diesen Betrüger. Ihr seid alle<br />

verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören <strong>und</strong> die Er<strong>de</strong> keinem.’“<br />

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