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Aktennotiz 1

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M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 9<br />

• Statische Unterlagen / Bauausführung der Holzdachkonstruktion<br />

Die in der statischen Berechnung angesetzte Gesamtbelastung der Dachbinder von q = 1,65 kN/m²<br />

wurde somit kaum erreicht.<br />

Entsprechend dem textlichen Hinweis auf dem Ausführungsplan der genagelten Fachwerkbinder hätten<br />

jedoch in der Dachebene Windverbände mit Diagonalen b/h = 3/14 cm in einem Abstand von höchstens<br />

10 m angeordnet werden müssen. Diese Wind- und Stabilisierungsverbände waren jedoch – wie bereits<br />

erwähnt - vor Ort nicht eingebaut worden. Die Binderobergurte waren daher gegen ein seitliches<br />

Ausweichen unter Belastung nicht ausreichend gehalten. Allerdings war durch die rechtwinklig zu den<br />

Bindern verlaufenden Pfetten und die darauf befestigten Faserzement-Wellplatten eine gewisse<br />

Stabilisierung in der Dachebene vorhanden. Einerseits erklärt dies zwar, warum es bei der 40 Jahre<br />

alten Dachkonstruktion nicht schon früher zu nennenswerten Schädigungen kam; andererseits kann<br />

aber die vorliegende Dacheindeckung als planmäßige Aussteifung der Dachbinder in der Dachebene<br />

nicht herangezogen werden. Letzteres zeigte sich vor allem auch daran, dass sich bei Erreichen der für<br />

die Dachkonstruktion kritischen Schneebelastung eine horizontale Verschiebung der Pfetten und<br />

Faserzement-Platten einstellte. Es ist daher davon auszugehen, dass seit der Erbauung der Halle diese<br />

kritische Schneebelastung bis zum Schadenseintritt nicht erreicht wurde.<br />

• Anmerkung zur Dachsteifigkeit<br />

Ungeachtet der baurechtlichen Erfordernisse stellt die gesamte Dachkonstruktion (Verschalung innen,<br />

Biegewiderstand der hintereinander liegenden Sparren um die schwache Achse, Koppelung dieser<br />

Sparren über die Dachlatten und ggf. Windrispenbänder, Dacheindeckung mit Ziegeln) nachweislich<br />

eine nicht zu vernachlässigende Steifigkeit dar. Entsprechend den Literaturangaben KESSEL 1990 [2]<br />

und NATTERER et al. 1985 [3] werden dadurch die Durchbiegungen bzw. Verformungen, auch der<br />

Giebelwände, wesentlich verringert.<br />

Entsprechend KESSEL 1990 [2] sowie neuerer, im Auftrag der Gipskartonplattenindustrie von ihm<br />

durchgeführter Versuche, reicht i.d.R. ein Ausbau des Dachgeschosses aus, um eine ausreichende<br />

Aussteifung der oberhalb der Giebelwand angeordneten Ringanker zu gewährleisten: Die<br />

Untersuchungen wurden für Wohngebäude mit bis zu 15 m Breite und Pfettendächern durchgeführt. Bei<br />

unterseitiger Bekleidung der Holzdachkonstruktion durch Gipskartonplatten oder Spanplatten ist danach<br />

eine Mindest-Gesamtbreite dieser Elemente von 4,80 m erforderlich. Diese 4,80 m müssen nicht "an<br />

einem Stück" vorhanden sein, sondern können z.B. durch Gauben unterbrochen sein. Bei dem hier<br />

vorliegenden, lang gestreckten Baukörper ist dieses Mindestmaß vorhanden.<br />

Allerdings ist nochmals darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um neuere Erkenntnisse handelt,<br />

welche aber keine Allgemein anerkannte Regel der Technik darstellen.<br />

Im Sommer 2005 wurde der Autor zu einer Halle gleicher Bauart in der Nähe von Philippsburg gerufen.<br />

Es handelte sich dabei um einen baugleichen Fall, bei dem schon von außen die Verformungen der<br />

Wellplatten-Dacheindeckung erkennbar waren. Abb. 5, Abb. 6 zeigen zwei weitere Fälle verformter<br />

Dachkonstruktionen.

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