Aktennotiz 1
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M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 7<br />
• Ausführungsplanung<br />
Die festgestellten Bindersystemabmessungen stimmten mit den rechnerischen Annahmen in der<br />
geprüften statischen Berechnung in etwa überein. Wind- und Schneelasten waren normgerecht (auch<br />
unsymmetrisch) berücksichtigt worden.<br />
Der Nachweis der Standsicherheit erfolgte dann für ein Stahlrundrohr ∅ 78 mm, t = 3,75 mm, mit einem<br />
zusätzlichen durchlaufend aufgeschweißten Stahlprofil T60 (Abb. 3.3 rechts). Die maximale<br />
Beanspruchung war unter Gebrauchslast beim Biegeknicknachweis zu 103,6 N/mm² ermittelt worden.<br />
Das System war demnach rechnerisch zu etwa 65% ausgenutzt.<br />
Die europäische Norm EC 1, Anhang D, gibt für Schneegewichte eine Streubreite von γ = 1,0 kN/m³ bis<br />
4,0 kN/m³ (leichter Pulverschnee bis schwerer Pappschnee) an. Für eine üblicherweise anzusetzende<br />
mittlere Schneewichte von γ = 2,5 kN/m³ ergäbe sich bei einer Schneehöhe von 50 cm rechnerisch eine<br />
Schneelast von s o = 1,25 kN/m². Damit könnte durch die starken Schneefälle zwar eine Steigerung der<br />
Norm-Schneelast von etwa 67 % aufgetreten sein; diese hätte jedoch von dem ursprünglich geplanten<br />
verstärkten Rahmenprofil noch aufgenommen werden können. Die Ausnutzung hätte dann etwa 100 %<br />
gegenüber 65% lt. statischer Berechnung betragen.<br />
• Bauausführung der Stahlhalle<br />
Wie bereits erwähnt erfolgte jedoch die Ausführung der Stahlunterkonstruktion ausschließlich mit<br />
gebogenen Stahlrundrohren kleineren Durchmessers und zudem ohne zusätzliche Verstärkung. Sie<br />
entsprach somit nicht den Vorgaben der statischen Berechnung. An der Stelle des maximalen<br />
Biegemomentes, an der auch die plastischen Verformungen bzw. Bauteilversagen auftraten, ergibt sich<br />
dadurch eine um etwa 3,7-fach höhere Biegeknickspannung unter den rechnerisch anzusetzenden<br />
Einwirkungen. Die maximale zu erwartende Biegeknickspannung lag damit um den Faktor 2,4 über dem<br />
damals zulässigen Wert.<br />
Der Schaden an der Stahlhalle, d. h. das Ausknicken der gebogenen Stahlrahmen infolge äußerer<br />
Einwirkung, war daher ausschließlich auf eine gegenüber den Vorgaben der statischen Berechnung<br />
abweichende Bauausführung der Halle zurückzuführen. Bei der Schadenursache handelte es sich somit<br />
eindeutig um einen Baumangel infolge einer fehlerhaften und von der Statik abweichenden Ausführung.<br />
3.2 Schneelast - Holzdachkonstruktion<br />
• Allgemeines / Feststellungen<br />
Bei der zweiten Lagerhalle in der gleichen Gegend [1] handelte es sich um eine 1965 erbaute,<br />
eingeschossige, nicht unterkellerte Hallenkonstruktion mit massiven Mauerwerkswänden und einer<br />
Dachkonstruktion aus genagelten Fachwerkbindern (Nagelbrettbinder Abb. 4.1) im Achsabstand von ca.<br />
1,15 m. In Höhe der Obergurte der Binder waren keine liegenden Wind- und Aussteifungsverbände<br />
angeordnet worden.<br />
Ober- und Untergurte der Binder bestanden aus drei nebeneinander liegenden Brettlamellen<br />
30 x 160 mm, wobei die mittlere Gurtlamelle nicht durchlief, sondern im Bereich der Diagonal- und<br />
Vertikalstäbe gestoßen war (Abb. 4.2). Der Obergurt der Dachbinder war auf der Hallensüdseite im