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Aktennotiz 1

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M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 4<br />

• Ausführungsplanung<br />

In der statischen Berechnung wurde für den Normalbereich des Daches ein Nachweis der<br />

Abhebesicherheit geführt. Die Abhebelast ergab sich über der Außenwand zu 0,5 kN/m; der Ringgurt<br />

wurde mit einem Eigengewicht von 0,9 kN/m unter Zugrundelegung einer spezifischen Wichte des<br />

Betons von 23 kN/m³ ermittelt.<br />

Ein zusätzlicher Abhebenachweis unter Berücksichtigung von Windsogspitzen des Randbereiches<br />

ergab unter Ansatz von 80% der rechnerischen Eigenlast g des ausgebauten Dachgeschosses eine<br />

resultierende Abhebekraft von 2,5 kN/m. Die Einleitung dieser Abhebekraft über Sparrenpfettenanker<br />

von den Sparren in die Fußschwelle und von dieser über Anker in den Stahlbeton-Ringgurt wurde<br />

nachgewiesen. Nicht berücksichtigt wurde jedoch, dass der lastaufnehmende Ringanker ein deutlich<br />

geringeres Gegengewicht aufwies. Nachweise in den Eckbereichen des Gebäudes mit nach DIN 1055<br />

Teil 4 höheren Windsoglasten gegenüber den reinen Randbereichen wurden nicht erbracht.<br />

• Beurteilung<br />

Bei Eintritt des Schadensereignisses war die Dachkonstruktion ohne die in der statischen Berechnung<br />

angegebene Unterdecke ausgeführt. Ebenso fehlten die oberseitige Wärmedämmung und das<br />

Blechdach. Die rechnerische ansetzbare Eigenlast der Dachkonstruktion betrug deshalb zum<br />

Schadenszeitpunkt nur etwa 31% der planmäßigen Last. Zudem kragte die Dachschalung<br />

entsprechend der zeichnerischen Darstellung an der hohen Dachseite ca. 20 cm über das Sparrenende<br />

aus. Damit ergab sich eine Kragarmlänge von insgesamt ca. 2,30 m.<br />

Eine Vergleichsrechnung ergab bereits für den Normalbereich unter Berücksichtigung der um 20 cm<br />

größeren Kragarmlänge und bei Ansatz von g red eine Abhebekraft von 3,16 kN/m an dem Ringgurt der<br />

hohen Dachseite. Bei einer erforderlichen Abhebesicherheit von η = 1,5 hätte der Ringgurt demnach<br />

eine Eigenlast von 4,74 kN/m aufweisen müssen. Die rechnerische Eigenlast des Betongurtes mit den<br />

Abmessungen 17,5 x 22 cm betrugt aber - bei Ansatz einer spezifischen Wichte des Betons von 23<br />

kN/m³ - nur 0,9 kN/m.<br />

Oder anders ausgedrückt: Die Eigenlast des Ringgurtes betrug lediglich 19% der erforderlichen<br />

Abhebelast und hätte entweder größer dimensioniert oder aber über planmäßige Zugverbindungen, z.B.<br />

in der 2. OG-Decke, verankert werden müssen. Eine solche Verankerung gab es jedoch nicht.<br />

Bei Berücksichtigung von Windsogspitzen im Rand- und Eckbereich ergaben sich noch ungünstigere<br />

Verhältnisse bezüglich der Abhebesicherheit.<br />

Bei der Vergleichsrechnung unberücksichtigt blieb zudem das zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes<br />

noch nicht verglaste Treppenhaus; d.h. der Wind kam in seiner Hauptwindrichtung in einen dreiseitig<br />

geschlossenen Raum und drückte das Dach infolge zu geringer Auflast an der hohen Dachseite nach<br />

oben. Jetzt bot die Dachkonstruktion dem Wind eine vergrößerte Angriffsfläche und dieser konnte das<br />

Dach wie den Deckel einer Sardinenbüchse reißverschlussartig zu beiden Giebelwänden und zur<br />

niedrigeren Außenwandseite hin öffnen.. Dies führte letztendlich zu einem vollständigen Abheben bzw.<br />

Umklappen der Dachkonstruktion.<br />

• Hinweis<br />

Die Abbildungen 2 zeigen einen weiteren, ähnlich gelagerten Fall in Lörrach.

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