Aktennotiz 1
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M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 21<br />
Abb. 12.3<br />
Fehlender Brandabschnitt zwischen<br />
Eislaufhalle / Curlinghalle einerseits und<br />
Fitness-Center (ehemaliges Schwimmbad)<br />
andererseits<br />
Die Eishallen wurden ausschließlich ausschließlich in den Wintermonaten genutzt.<br />
Einzelne Rahmenbinder waren mit einem Brandschutzanstrich versehen, der jedoch großflächig<br />
abblätterte (Abb. 12.2). Ein Brandabschnitt zur Tribüne, Regieraum bzw. zur Fitnesshalle hin war nicht<br />
vorhanden (Abb.12.3). So waren z.B. die an das Fitness-Center, früher ein Hallenbad, angrenzenden<br />
Räume z.T. durch Glasscheiben getrennt. Hinter der Empore / Aufenthaltsraum befand sich - durch<br />
eine Gipskartonwand getrennt - ein Besprechungsraum. Ein Brandabschnitte war auch hier nicht<br />
erkennbar.<br />
Seit Erstellung der Halle gab es die bereits genannten normenmäßigen Veränderungen von<br />
Einwirkungen der Höhe nach, die sich hier vorliegend auf die tragenden Bauteile nicht gravierend<br />
auswirken. Korrosionserscheinungen waren sowohl an den Zweigelenkrahmen (Abb. 12.4), als auch an<br />
den Pfetten eindeutig zu erkennen. Die Ablöseerscheinungen des Brandschutzanstrichs könnten ihre<br />
Ursache in dem Luftaustausch in diesem Bereich zwischen den Hallen haben.<br />
Das Entscheidende jedoch war die Tatsache, dass man bei der aus Kostengründen erfolgten<br />
Nutzungsänderung weg vom Hallenbad und hin zum Fitness-Center übersehen hatte, dass in den<br />
Baugenehmigungen der 80er Jahre keine Brandwände gefordert wurden, da man „den<br />
Löschwasserteich vor Ort hatte“.