Aktennotiz 1
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M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 19<br />
Die rechnerische Sicherheit gegenüber dem Bruchzustand betrug nach vorliegender alter Statik<br />
mindestens η = 2,30 > 1,75 = η erf. Bei Reduzierung der Spannstähle um drei Stück auf insgesamt<br />
23 Stück / Rippe ergibt sich die verbleibende Bruchsicherheit näherungsweise zu ca.<br />
η = 2,30 x 23 / 26 = 2,03 > 1,75. Auch eine vergleichende Nachrechnung des Bruchzustandes mit<br />
reduzierter Spanndrahtanzahl ergab eine erforderliche Bewehrung von A s = 15,0 cm² und war damit<br />
geringer als die mindestens vorhandene Bewehrung von A s, vorh. =18,4 cm². Die in den<br />
Bewehrungsplänen dargestellten zusätzlichen schlaffen Bewehrungsstäbe φ 8 mm waren dabei nicht<br />
mit angerechnet und stellen eine weitere Tragreserve dar. Die Standsicherheit der Spannbetonbinder<br />
des Hallendaches war daher durch die angedübelten Lautsprecher nicht beeinträchtigt.<br />
Die verwendeten Spanndrähte können auf Grund des Baujahrs 1973 mit hoher Wahrscheinlichkeit der<br />
neueren Generation zugerechnet werden.<br />
Abb. 11.2 und Abb. 11.3 zeigen einen nicht so unproblematischen Fall.<br />
Abb. 11.2 An die Spannbetonträger von<br />
unten angedübelte Hubwinde Abb. 11.3 Dübel für Seilzüge<br />
• Widerstandseite (nur zur Information)<br />
In den 60er Jahren kam es wiederholt zu schlagartigem Versagen von Spannbetonbauteilen. Die<br />
Ursache waren Brüche ölschlussvergüteter Spannstähle. Grundsätzlich sind alle Spannstahlarten<br />
bruchgefährdet, wenn sie nicht korrosionsgeschützt sind und korrosive Medien zu ihnen vordringen<br />
können. Das ist häufig bei Spanngliedern in Brückenbauwerken der Fall, wenn die Fahrbahnabdichtung<br />
undicht wurde und Tausalze in den Beton eindringen konnten. Aber auch bei Dachbindern von<br />
Schwimmhallen, wenn aufgrund nicht ausreichender Betonqualität oder Schädigung des Beton Chloride<br />
und Feuchtigkeit bis zu den Spanngliedern vordringen können.<br />
Die damals geschädigten Bauteile waren mit sehr empfindlichem, ölschlussvergütetem Spannstahldraht<br />
N40 (Querschnittform: oval 3 mm x 8 mm, Querschnittsfläche: 40 mm²) der Fa. Felten & Gauillaume<br />
(üblicherweise Neptun-Spannstahl genannt) aus der Produktion der Jahre 1959 bis 1964 in Hüllrohren<br />
vorgespannt. Auch Bauteile mit sog. Sigma-Spannstahl St 145/160, im sofortigem Verbund, bewehrt<br />
waren davon betroffen.