Aktennotiz 1
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M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 17<br />
An den stahlverlaschten und mit Dübeln besonderer Bauart anzuschließenden Kragträgern wurden<br />
Verschiebungen und Spalten im Bereich der Anschlüsse festgestellt (Abb. 10.4, Abb. 10.5), die auf<br />
Abweichungen bei der Ausführung gegenüber den planerischen Vorgaben zurückzuführen waren. Bei<br />
einigen Anschlüssen fehlten einige der Dübel und es waren nur die entsprechenden Bolzen eingebaut.<br />
Ferner waren Dübel vor dem Einbau mechanisch so bearbeitet worden, dass sie keine Tragwirkung<br />
mehr besaßen. Auch die Anschlüsse der horizontalen Dachverbände und der Vertikalverbände waren<br />
abweichend von den planerischen Vorgaben überwiegend ohne Dübel besonderer Bauart ausgeführt<br />
worden.<br />
Abb. 10.5 Detail zu Abb. 10.4:<br />
Exzentrischer Dübelanschluss, Bolzen ist bis<br />
zum Rand der Bohrung verschoben<br />
Abb. 10.4 Binderauskragung mit über der Stütze durchlaufender<br />
Stahllasche, Spalt zwischen Stahlblech<br />
und Holzbinder mit Dübeln besonderer Bauart<br />
Zudem entsprach die Vernagelung der Koppelpfetten nicht den planerischen Vorgaben von je sechs<br />
Nägel pro Koppelung. So waren die Koppelanschlüsse zwar überwiegend mit vier Nägel, örtlich aber<br />
auch nur mit ein bis drei Nägel erfolgt. Vereinzelt waren Pfetten sogar ganz ohne Nagelverbindungen<br />
ausgeführt. An den Koppelungen waren oft Höhenversätze der Pfetten von bis zu 2 cm vorhanden, die<br />
auf Nachgiebigkeiten in den Verbindungen zurückgeführt wurden. Bei einigen Koppelungen hatten sich<br />
auch die Pfetten verdreht und Spalte an der Pfettenunterseite eingestellt.<br />
Die planmäßig geforderte Vernagelung der kreuzweise unterspannten Binder in den Knotenpunkten war<br />
zwar nicht vorhanden; allerdings war bei den überprüften Bindern beidseits je ein vertikaler Bolzen M12<br />
über die gesamte Binderhöhe eingebaut worden. Die auf dem Ausführungsplan angegebene<br />
Restnagelung der oberen und unteren Futterhölzer war, soweit überprüft, nicht gemäß Plan erfolgt.<br />
5 Umnutzung von Gebäuden<br />
5.1 Spannbetonbinder<br />
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