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Albin L. Ockl - Damwild Ockl 95666 Mitterteich Themenreuth

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<strong>Albin</strong> L. <strong>Ockl</strong><br />

Dipl.-Ing.<br />

Postfach 10 08 66<br />

42508 Velbert<br />

Am Buschkamp 10<br />

42549 Velbert<br />

Tel (0 20 51) 603840<br />

Fax (0 20 51) 603841<br />

Mobil 0171-6853504<br />

albin.ockl@euro-online.de<br />

www.euro-online.de<br />

Herrn Wolfgang Lippert<br />

Landrat<br />

Landkreis Tirschenreuth<br />

Mähringer Str. 7<br />

95643 Tirschenreuth 12.05.2010<br />

Verwaltungsvorgänge der Gemeinde Leonberg zu meinem Geburtshaus<br />

<strong>Themenreuth</strong> Nr. 3: Rechtswidrig und kriminell<br />

Sehr geehrter Herr Landrat,<br />

Verständlicherweise verfolge ich mit sehr großem Interesse Veränderungen in<br />

meiner Heimat, ganz besonders in meinem Geburtshaus, von denen mir mein<br />

Bruder Wendelin <strong>Ockl</strong>, Müller und Bäckermeister in <strong>Themenreuth</strong> 3 / <strong>Mitterteich</strong> /<br />

Gemeinde Leonberg regelmäßig berichtet. Unerträgliche Rechtswidrigkeiten<br />

haben ein Ausmaß und einen Dauerzustand ohne Aussicht auf eine<br />

akzeptable Lösung angenommen, sodass ich mich veranlasst sehe, Sie direkt<br />

anzuschreiben, zumal die gesamten Vorgänge im Landratsamt in jedem Fall zur<br />

Kenntnis gebracht werden und an die zuständigen Stellen der Bayerischen<br />

Staatsverwaltung weitergeleitet werden sollten:<br />

1. Rechtswidrige Errichtung eines Pumphauses auf dem Hofgrundstück<br />

meines Bruders<br />

2. Kriminell: Wichtige Dokumente der Flurbereinigung vorenthalten<br />

3. Grenzfeststellung entlang des Mühlbaches: Schnellstmöglich und<br />

rechtsverbindlich nach Anerkennung der Grundstücks- und<br />

Wasserrechte<br />

4. Stützmauer der Uferbefestigung aus der Mitte des Mühlbachs sofort<br />

entfernen<br />

5. Wasserrechte: Wehranlage mit Hammerweiher.<br />

Kriminell: Zugang zum Eichpfahl verweigert<br />

6. Kriminell: Retentionsräume der Hammerweiher beseitigt,<br />

Vertiefungen der Weiher in dem angegebenen Volumen<br />

wiederherzustellen<br />

7. Antrag auf Erstattung bisheriger und weiterer Rechtskosten<br />

8. Gipfel krimineller Energie: Beseitigung eines kreativen und<br />

leistungsfähigen Handwerksbetriebs<br />

9. Bürgermeister: Wiederwahl im Jahre 2008 manipuliert, volle<br />

Verantwortung für rechtswidrige und kriminelle Vorgänge,<br />

Mitverantwortung des Gemeinderates<br />

Zu 1. Rechtswidrige Errichtung eines Pumphauses auf dem Hofgrundstück<br />

meines Bruders<br />

Es ist ein Fall rücksichtsloser Enteignung, dass ohne Baugenehmigung, ohne<br />

Einleitung eines rechtmäßigen Enteignungsverfahrens und entgegen dem Willen<br />

des Eigentümers, entgegen den Vorschriften, die für den Lebensmittelbetrieb des<br />

Eigentümers einzuhalten sind, ein Pumpwerk des regionalen Abwassernetzes<br />

1


errichtet wurde. Enteignungen im öffentlichen/kommunalen Interesse sind nicht<br />

mehr zulässig, wenn alternative Lösungen eine Enteignung unnötig machen. Im<br />

vorliegenden Fall wurde eine Alternative erst gar nicht gesucht, das Pumpwerk<br />

wurde ohne gültige Baugenehmigung sofort errichtet. In einer öffentlichen Sitzung<br />

der 14. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg (Az. RO 14 K<br />

99.02394) am 17. Mai 2000 wurden alle betroffenen Parteien vom Vorsitzenden<br />

darüber informiert, dass keine gültige Baugenehmigung vorliegt und das<br />

Pumphaus auch nicht mit einer Tekturgenehmigung im Nachhinein legalisierbar ist.<br />

Es ist gültige Rechtspraxis, dass in solchen Fällen das Bauwerk zu entfernen ist.<br />

Der seit 10 Jahren andauernde rechtswidrige Zustand ist sofort zu beenden, das<br />

Pumphaus ist zu entfernen, der Grundstückseigentümer erwartet mit Recht eine<br />

Entschädigung.<br />

Zu 2. Kriminell: Wichtige Dokumente der Flurbereinigung vorenthalten<br />

Die Flurbereinigung wurde bereits in 1987 abgeschlossen. Die Schluss-<br />

Feststellung, mit der das Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen wurde, ist von<br />

der Flurbereinigungsdirektion Bamberg am 23.10.1987 an den Vorstand der<br />

Teilnehmergemeinschaft zugestellt worden. Wie kann es sein, dass mein Bruder<br />

von der Existenz einer Schlussfeststellung der Flurbereinigung Großensees<br />

erst jetzt mit einem Schreiben des Vermessungsamtes Tirschenreuth vom<br />

25.10.2010 in Kenntnis gesetzt wird? Das auch noch gegen eine<br />

Kostenrechnung! Gegen die Schlussfeststellung konnte binnen 2 Wochen<br />

Einspruch erhoben werden.<br />

Inzwischen sind über 20 Jahre ins Land gegangen. Sollte wegen Unterdrückung<br />

dieser äußerst wichtigen Information ein Schaden entstanden sein, so muss mit<br />

Recht erwartet werden, dass der Landkreis / die Gemeinde / der Vorstand der<br />

Teilnehmergemeinschaft die Verantwortung übernimmt.<br />

Zu 3. Grenzfeststellung entlang des Mühlbaches: Schnellstmöglich und<br />

rechtsverbindlich nach Anerkennung der Grundstücks- und<br />

Wasserrechte<br />

Mit Schreiben vom 25. Feb. 2010 wurde mein Bruder vom Leiter des<br />

Vermessungsamtes Tirschenreuth, Herrn Josef Trießl, darüber informiert, dass ein<br />

Antrag der Gemeinde Leonberg vorliegt, die Grenzfeststellung entlang des<br />

Mühlbaches (Flurstücke 593, 561)durchzuführen. Der Bürgermeister der<br />

Gemeinde Leonberg sowie das Vermessungsamt sind längst darüber informiert,<br />

dass der Mühlbach entgegen ihrer Behauptung Privatgrundstück ist, so wie es bei<br />

den benachbarten Mühlen flussaufwärts und flussabwärts auch der Fall ist. Der<br />

Mühlbach wurde vom Eigentümer der Mühle angelegt, indem aus dem Flussverlauf<br />

der Wondreb (die Wondreb ist ein Anliegerbach, der kein selbständiges<br />

Grundstück bildet, ist Bestandteil der Ufergrundstücke, Grenzverlauf in der Mitte<br />

des Anliegerbaches) das Wasser abgezweigt wurde zur Speisung eines<br />

Wasserantriebes, heute zur Erzeugung regenerativer, CO²-freier Energie und<br />

hinter der Mühle/Triebwerk der Wondreb wieder zugeführt wurde. Der Mühlbach ist<br />

also kein Anliegerbach, sondern war schon immer Privatgrundstück der<br />

<strong>Themenreuth</strong>er Mühle mit weitergehenden Wasserrechten.<br />

Unmissverständliche Aussagen des Nachbarn belegen, dass er nie einen<br />

Grundstücksanspruch am Mühlbach hatte und haben wollte, weil er nicht<br />

Grundsteuer für eine Grundstücksfläche bezahlen wollte, die er nicht nutzen<br />

konnte. Wenn die Gemeinde Leonberg und der Vorstand der lokalen<br />

Flurbereinigung schlampig gearbeitet haben, indem bei der Flurbereinigung<br />

entgegen der Kataster-Dokumentation andere Planungen vorgenommen wurden,<br />

ohne dass der rechtmäßige Eigentümer informiert wurde, dann müssen sie dafür<br />

auch die Verantwortung übernehmen, aber bitte nicht zum Schaden des<br />

Eigentümers. Mein Bruder erwartet mit Recht, dass die alten Eigentumsrechte am<br />

Mühlbach unangetastet bleiben. Erst nach Anerkennung dieser Rechte, dies<br />

möglichst schnell und rechtsverbindlich, ist die vorgezeichnete<br />

Grenzfeststellung durchzuführen.<br />

2


Zu 4. Stützmauer der Uferbefestigung aus der Mitte des Mühlbachs sofort<br />

entfernen<br />

In der Mitte des Mühlbaches, der schon immer Privatgrundstück der<br />

<strong>Themenreuth</strong>er Mühle gewesen ist, direkt angrenzend an das Hofgrundstück,<br />

wurde von der Gemeinde Leonberg eine Stützmauer errichtet. Der Standort dieser<br />

Mauer in der Mitte des Mühlbachs ist rechtswidrig, zum Zeitpunkt der Errichtung<br />

existierte keine gültige Baugenehmigung und ist auch nicht mit einer<br />

Tekturgenehmigung im Nachhinein legalisierbar. Daher muss diese Mauer sofort<br />

entfernt werden.<br />

Zu 5. Wasserrechte: Wehranlage mit Hammerweiher.<br />

Kriminell: Zugang zum Eichpfahl verweigert<br />

Eigentümer der <strong>Themenreuth</strong>er Mühle (heute Oberpfälzer Dorfbäckerei) haben<br />

alteingetragene Wasserrechte, die satzungsgemäß von der Flurbereinigung nicht<br />

verändert werden durften. Mit Schreiben des Landratsamtes vom 26.08.1982 (Az:<br />

EAP1 641/2 231-Br/Hf) wurde der Vollzug der gültigen Wassergesetze<br />

einschließlich der Eintragung des bestehenden Altrechts in das Wasserbuch<br />

bestätigt. Altes Wasserrecht sind 3 Weiher, dem Mühlbach flussaufwärts<br />

vorgelagert: Hammerweiher 1, 2, 3 mit einem Speichervolumen von 20.000,<br />

10.000 und 15.000 cbm, insgesamt also 45.000 cbm Wasser. Sie gehören<br />

rechtlich zum Wassertriebwerk der <strong>Themenreuth</strong>er Mühle und haben eine<br />

regulierende und schadensvermeidende Funktion bei Hochwasser . Der<br />

Wasserstand ist durch eine ständig betriebsbereite Wehranlage vom Eigentümer<br />

des Mühlentriebswerkes zu regulieren. Der Betrieb der Wehranlage wird von<br />

einem Eichpfahl unterstützt, der vorschriftsgemäss auf Kosten des Wasserrechte-<br />

Inhabers der genannten Weiher errichtet wurde. Der Eichpfahl steht auf<br />

Gemeindegrund. Es ist schon kriminell, dass in Abstimmung mit dem<br />

Bürgermeister der Gemeinde Leonberg dieser Gemeindegrund vom<br />

Nutzungsberechtigten der angrenzenden Grundstücke (Familie Max Zintl,<br />

<strong>Themenreuth</strong> 1) mit einem Elektrozaun umschlossen und der Zugang zum<br />

Eichpfahl verweigert wird. Es ist unerträgliche Arroganz, wenn von diesem<br />

Nachbarn auf ein schriftliche, höfliche Bitte, den Zugang zu ermöglichen, als<br />

Antwort gegeben wird: Mach doch ein Vögelchen und fliege über den Zaun!<br />

Strafrechtliche Maßnahmen gegen ein solches Verhalten und sofortiges Entfernen<br />

der Umzäunung ist gefordert.<br />

Zu 6. Kriminell: Retentionsräume der Hammerweiher beseitigt, Vertiefungen<br />

der Weiher in dem angegebenen Volumen wiederherzustellen<br />

Die unter Punkt 5 beschriebenen Weiher haben aktuelle Wichtigkeit erlangt,<br />

nachdem frühere Planungen eines Rückhaltebecken im oberen Lauf der Wondreb<br />

nicht nur aus Kostengründen, sondern vor allem aus ökologischen Gründen<br />

verworfen wurden. Bei Hochwasser werden die Hammerweiher, geregelt vom<br />

Betreiber der Wehranlage, gefüllt. Wenn das Hochwasser abgelaufen ist, kann das<br />

nachwachsende Gras verwertet werden. Dieses Nutzungsrecht lag beispielsweise<br />

bei dem genannten Nachbarn. Das Wasserrecht meines Bruders ist so aktuell wie<br />

früher. Flussläufe werden renaturiert. Retentionskapazitäten, die noch dazu in<br />

rechtswidriger Weise beseitigt wurden, werden vorrangig zurückgebaut.<br />

Bei der Flurbereinigung wurden die Retentionsräume der Hammerweiher<br />

satzungswidrig beseitigt. Mein Bruder wurde aus dem Vorstand der<br />

Flurbereinigung ausgeschlossen, obwohl nicht nur seine Grundstücksrechte,<br />

sondern vor allem auch seine Wasserrechte von höchster Bedeutung für die<br />

Flurbereinigung waren, damit er von der rücksichtslosen Beseitigung seiner<br />

Wasserrechte nichts erfahren konnte. Informationen an den Vorstand der<br />

Flurbereinigung, wie z.B. die Schlussfeststellung der<br />

Flurbereinigungsdirektion Bamberg, wurden ihm bewusst vorenthalten.<br />

Der genannte Nachbar war im Vorstand der Flurbereinigung und hat diese<br />

Mitgliedschaft voll zu seinem Vorteil genutzt. Vorteilsnahme ist bekanntlich<br />

strafbar. Tatsache ist, dass von dem genannten Nachbarn in angerechneter<br />

Eigenleistung während der Flurbereinigung die Vertiefungen der Weiher beseitigt<br />

wurden. Diese Eigenleistung war rechtswidrig, ist daher auch nicht als<br />

Kostenbeitrag der Flurbereinigung zu bewerten, eine entsprechende<br />

Kostenberechnung der Gemeinde zur Finanzierung der Flurbereinigung ist<br />

3


nachzuholen. Strafmaßnahmen wegen Vorteilsnahme sind einzuleiten. Die<br />

Vertiefungen der Weiher in dem angegebenen Volumen sind wieder<br />

herzustellen, so schnell wie möglich. Diese Forderung entspricht dem<br />

Bayerischen Wassergesetz von 1994. Die Wasserrechte dürfen nicht verändert<br />

werden, so wie es in der Satzung der Flurbereinigung steht.<br />

Zu 7. Antrag auf Erstattung bisheriger und weiterer Rechtskosten<br />

Mein Bruder hat inzwischen beträchtliche Rechtskosten in Kauf nehmen müssen.<br />

Seine Rechte wurden einfach negiert. Wichtige Informationen wurden ihm bewusst<br />

vorenthalten. Rechtswidrige Projekte wurden mit krimineller Energie durchgeboxt.<br />

Es wurde vertuscht, verheimlicht, Probleme unter den Teppich gekehrt, ohne die<br />

Betroffenen zu informieren. Aus diesem Grunde möchte ich meinem Bruder<br />

empfehlen zu beantragen, dass die bisherigen und weiteren Rechtskosten<br />

vom Landkreis Tirschenreuth übernommen werden. Ich empfehle ihm, eine<br />

Abschätzung der erforderlichen Aufwendungen durchführen zu lassen, um die<br />

Unterstützung eines ausgewiesenen Fachanwalts nutzen zu können. Ich empfehle<br />

ihm auch die sofortige Einleitung einer Petition beim Bayerischen Landtag,<br />

um gegen die rechtswidrigen und kriminellen Zustände in der Gemeinde Leonberg<br />

vorzugehen und in der Landeshauptstadt München bewusst zu machen. Nach<br />

Einleitung dieser Petition ist die qualifizierte Unterstützung durch einen Fachanwalt<br />

im Interesse einer seriösen Abwicklung dringend geboten. Der Landrat hat die<br />

Möglichkeit, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. Es ist ratsam, dies<br />

möglichst schnell zu veranlassen.<br />

Zu 8. Gipfel krimineller Energie: Beseitigung eines kreativen und<br />

leistungsfähigen Handwerksbetriebs<br />

Mein Bruder betreibt die besucherattraktive und bei Kunden sehr beliebte<br />

Oberpfälzer Dorfbäckerei mit <strong>Damwild</strong>gehege. Seine Brotprodukte sind eine<br />

deutsche Spitzenleistung und wurden vom Zentralverband des deutschen<br />

Bäckerhandwerks mit der Goldmedaille (Prädikat: Sehr Gut) prämiert:<br />

siehe Internet > > > www.ocklbrot.de<br />

Die Geschäftsidee einer kreativen Verbindung der Bäckerei mit einem <strong>Damwild</strong>-<br />

Gehege macht den Einkauf zu einem Erlebnis für Erwachsene und Kinder:<br />

siehe Internet > > > www.damwild-ockl.de<br />

Die Gemeinde Leonberg sollte stolz auf einen solchen Betrieb sein. Für den<br />

Bürgermeister der Gemeinde ist dieser Betrieb jedoch ein Ziel krimineller<br />

Energie:<br />

Anfang der 80er Jahre wurde mein Bruder von Bürgermeister Busl (inzwischen<br />

verstorben) bedrängt, das Gemeindegrundstück neben seinem Haus zu pachten.<br />

Das Grundstück war völlig verwildert und mit meterhohem Gestrüpp überwachsen.<br />

Bürgermeister Busl und auch der heutige 2.Bürgermeister, Herr Johann Burger,<br />

waren behilflich bei der Kultivierung des Grundstücks, auf dem mit großen<br />

Anstrengungen und hohen Investitionen das Wildgehege errichtet wurde.<br />

Bürgermeister Gottfried Staufer und Gemeinderat Max Zintl betreiben nun die<br />

Vernichtung dieses Geheges. Der Pachtvertrag wurde rechtswidrig gekündigt.<br />

Mein Bruder weiß nicht, wohin mit dem <strong>Damwild</strong>. Es ist offensichtlich, dass dies ein<br />

Racheakt des Bürgermeisters in Kumpanei mit Max Zintl ist, weil mein Bruder sich<br />

gegen die rechtswidrigen Projekte (siehe Punkt 1-7) wehrt und Nachbar Zintl<br />

Hauptnutznießer der rücksichtslos unterdrückten Wasserrechte ist. In mehreren<br />

Gerichtsverfahren und anschließenden Rechtsmaßnahmen ist bereits ein<br />

beträchtlicher Schaden entstanden. Der Schaden muss von der Gemeinde<br />

Leonberg ersetzt werden. Die Rechtsmaßnahmen sind existenzbedrohend und<br />

daher sofort zu stoppen. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben.<br />

Zu 9. Bürgermeister: Wiederwahl im Jahre 2008 manipuliert, volle<br />

Verantwortung für rechtswidrige und kriminelle Vorgänge,<br />

Mitverantwortung des Gemeinderates<br />

Rechtswidrige Vorgänge in der Gemeinde Leonberg sind inzwischen in ganz<br />

Deutschland bekannt geworden. Dieser Bürgermeister, für den Recht und Gesetz<br />

bei der Durchsetzung seiner Projekte keine Bedeutung haben, soll im Jahre 2008<br />

4


seine Wiederwahl als Bürgermeister manipuliert haben. Mir liegt ein Artikel der<br />

renommierten Süddeutschen Zeitung zu "Bürgermeisterwahl muss wiederholt<br />

werden" vor: Das Landratsamt musste die Bürgermeisterwahl für ungültig erklären.<br />

Der Wahlausschuss der Gemeinde Leonberg hatte festgestellt, dass Amtsinhaber<br />

Gottfried Staufer (CSU) die Bürgermeisterwahl mit 338 Stimmen gewonnen hat.<br />

Herausforderer Johann Burger (Freie Wähler) kam auf 337 Stimmen. Das<br />

Landratsamt musste jedoch feststellen, dass 197 Briefwahlstimmen gezählt<br />

wurden, obwohl nur 196 Leonberger laut Aktenlage von der Briefwahl Gebrauch<br />

gemacht hatten. Außerdem musste das Landratsamt feststellen, dass<br />

Bürgermeister Staufer von der CSU nicht korrekt als Kandidat vorgeschlagen<br />

wurde. Jeder eingereichte Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Bürgern<br />

abgezeichnet sein. Die Nominierung Staufers hatte nicht diese Mindestzahl von<br />

Unterschriften.<br />

Das sind Zustände wie im 3. Reich. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass<br />

ein solcher Bewerber überhaupt noch einmal zur Wiederwahl zugelassen wird. Im<br />

Lichte der beschriebenen Zustände sollte die Einleitung einer strengen<br />

Untersuchung vorgenommen werden. Es steht auch fest, dass dieser<br />

Bürgermeister die volle Verantwortung für die rechtswidrigen und kriminellen<br />

Vorgänge (wie beschrieben) sowie Mitglieder des Gemeinderats Mitverantwortung<br />

haben.<br />

Sehr geehrter Herr Landrat! Es ist mir bekannt, dass Sie als Hoffnungsträger<br />

vieler Wähler im Landkreis Tirschenreuth gewählt wurden. Nichts ist schlimmer als<br />

Wähler zu enttäuschen. Es wird höchste Zeit, dass Politik endlich transparent wird<br />

und Schiebereien der Vergangenheit ans Licht gebracht werden. Aus der<br />

Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen können alle Parteien lernen. Im Interesse<br />

Ihrer Wähler und aller Bürger des Landkreises sollten Sie ganz besonders<br />

aufmerksam die beschriebenen Vorgänge in der Gemeinde Leonberg untersuchen<br />

lassen und die notwendigen Konsequenzen einleiten. Diese unerhörten Vorgänge<br />

rechtfertigen auch den Antrag meines Bruders auf Rechtskostenerstattung. Es ist<br />

vor allem auch im Interesse der Gemeinde Leonberg, dass Recht und Gesetz von<br />

dieser Verwaltung wieder respektiert werden.<br />

Auch wenn mein jetziger Wohnort in Nordrhein-Westfalen liegt, habe ich einen<br />

starken Bezug zu Tirschenreuth. Ich habe im St.-Peter-Internat in Tirschenreuth<br />

das Humanistische Gymnasium besucht (1952-1957). Der letzte Pater Rektor des<br />

St.-Peter Josef Pirzkall war mein Klassenkamerad in Ingolstadt. Wir saßen Bank<br />

an Bank und haben 1961 gemeinsam Abitur gemacht.<br />

Es wäre nur zu wünschen, dass die Gemeinde Leonberg und der Landkreis<br />

Tirschenreuth für mich eine Heimat bleiben kann, auf die ich stolz sein kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>Albin</strong> L. <strong>Ockl</strong><br />

Kopie an Herrn Wendelin <strong>Ockl</strong>,<br />

<strong>Themenreuth</strong> 3, Gemeinde Leonberg, <strong>95666</strong> <strong>Mitterteich</strong><br />

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