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SEPA-Migrationsplan Deutschland - SEPA, Deutsche Bundesbank

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<strong>SEPA</strong>-<strong>Migrationsplan</strong> <strong>Deutschland</strong> 2013<br />

Seite 5<br />

1<br />

Vorwort<br />

Der vorliegende <strong>SEPA</strong>-<strong>Migrationsplan</strong> wurde von der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bundesbank</strong> erstellt und im <strong>Deutsche</strong>n <strong>SEPA</strong>-<br />

Rat abgestimmt. 1) Damit soll die bis zum 1. Februar 2014 gesetzlich vorgeschriebene Umstellung auf die europaweit<br />

einheitlichen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften unterstützt werden.<br />

Die Umstellung auf die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren erfordert erheblichen Aufwand bei allen Beteiligten: Zahlungsdienstleistern,<br />

Handel, Unternehmen, technischen Dienstleistern und nicht zuletzt Verbraucherinnen und Verbrauchern.<br />

Mit der Festlegung eines einheitlichen Endtermins für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren<br />

in Euro ist Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen. Anbieter und Nachfrager von<br />

Zahlungsdiensten müssen auf die neuen einheitlichen europäischen Zahlungsinstrumente umstellen. Im <strong>Migrationsplan</strong><br />

werden insbesondere die sich aus der EU-Verordnung ergebenden Änderungen für die verschiedenen<br />

Akteure dargelegt. Damit sollen die Betroffenen eine schnelle Übersicht erhalten, was sie bei der Umstellung<br />

beachten müssen.<br />

Der in der EU-Verordnung festgesetzte Zeitrahmen bis zur Umstellung ist kurz. Daher sind gemeinsame Anstrengungen<br />

aller Beteiligten erforderlich, um eine effiziente und reibungslose Umstellung auf die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren<br />

bis zum 1. Februar 2014 zu gewährleisten. Der vorliegende <strong>Migrationsplan</strong> ist so aufgebaut, dass<br />

neben den allgemeinen Informationen im ersten Teil die wichtigsten Änderungen für die betroffenen Anbieter<br />

und Nutzergruppen zusammengestellt sind. Im zweiten Teil werden die bereits erreichten Fortschritte<br />

dokumentiert. Dieser „Fortschrittsbericht“ soll in vierteljährlichen Abständen aktualisiert werden. Er enthält<br />

die jeweils neuen Indikatoren zur Nutzung der <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren bei Zahlungsdienstleistern, Unternehmen<br />

und öffentlichen Verwaltungen.<br />

1 Im deutschen <strong>SEPA</strong>-Rat, unter dem Vorsitz der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bundesbank</strong> und dem Bundesministerium der Finanzen, sind Spitzenvertreter<br />

der Angebotsseite und der Nachfragerseite des deutschen Zahlungsverkehrsmarktes vertreten. Der <strong>SEPA</strong>-Rat stärkt den Dialog<br />

zwischen der Kreditwirtschaft und den Endnutzern und fördert die Konsensfindung, um gemeinsame Positionen zur <strong>SEPA</strong>-Migration in<br />

<strong>Deutschland</strong> zu erreichen und eine reibungslose und nutzerfreundliche <strong>SEPA</strong>-Umstellung zu gewährleisten.

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