SEPA-Migrationsplan Deutschland - SEPA, Deutsche Bundesbank
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<strong>SEPA</strong>-<strong>Migrationsplan</strong> <strong>Deutschland</strong> 2013<br />
Seite 29<br />
6.2 Unternehmen<br />
Unternehmen müssen bis zum 1. Februar 2014 die nach der <strong>SEPA</strong>-Verordnung erforderlichen technischen<br />
Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN bei Inlandszahlungen und des ISO 20022 XML Formats<br />
bei gebündelter elektronischer Einlieferung).<br />
Die Umstellung des hauseigenen Zahlungsverkehrs sollte nicht unterschätzt werden. Denn vielfach sind die<br />
Zahlungsverkehrsanwendungen so in die Software-Architektur eingebunden, dass sich Wechselwirkungen<br />
mit anderen Programmen ergeben. Dies sollte zunächst genau analysiert werden. Möglicherweise kann die<br />
Einführung von <strong>SEPA</strong> von den Unternehmen zu einer strategischen Neuaufstellung ihres Zahlungsverkehrs<br />
genutzt werden.<br />
Nach der Analyse wird es darum gehen, die Stammdaten umzustellen, also die Kontoangaben von Zahlern<br />
und Lieferanten umzustellen. Die deutsche Kreditwirtschaft bietet dazu Hilfestellung bei der Umwandlung<br />
von Kontonummer/Bankleitzahl in IBAN und BIC. Hierbei hilft das IBAN-Service-Portal des Bank-Verlages<br />
(www.iban-service-portal.de) bzw. der IBAN-Konverter (u.a. www.vr-iban-konverter.de) der Volksbanken<br />
Raiffeisenbanken für deren Kunden oder als CD-Rom-Lösung der „<strong>SEPA</strong> Account Converter“ der Star Finanz-<br />
Software Entwicklung und Vertriebs GmbH. Hier sollte die Hausbank befragt werden, welche Lösung sie ihren<br />
Kunden anbietet.<br />
Nach dem 1. Februar 2014 ist das XML-Nachrichtenformat des ISO 20022 Standards für Überweisungen und<br />
Lastschriften in Euro zu verwenden. Von dieser technischen Umstellung sind bei der Initiierung oder beim<br />
Empfang einzelner Zahlungen vor allem Zahlungsdienstleister betroffen. Bei der Einreichung oder der Auslieferung<br />
gebündelter Dateien mit Zahlungsnachrichten sind Anpassungen allerdings auch bei den Nutzern in<br />
der Regel unvermeidbar.<br />
Einen allgemeinen Indikator auf den Vorbereitungsstand der Wirtschaft auf <strong>SEPA</strong> liefert die Vergabe<br />
der Gläubigeridentifikationsnummer. Jeder Lastschrifteinreicher, der die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift nutzen möchte,<br />
benötigt eine solche Nummer zur eindeutigen Identifizierung seiner Organisation. In <strong>Deutschland</strong><br />
wird diese durch die <strong>Bundesbank</strong> vergeben (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Doch ein Blick<br />
auf die Anzahl der Ende Dezember 2012 vergebenen Gläubigeridentifikationsnummern macht deutlich,<br />
wie wenig Beachtung das neue Verfahren bisher findet. Es wurden bisher zum 31. Dezember<br />
2012 135.195 Gläubigeridentifikationsnummern vergeben, bei laut Statistischem Bundesamt<br />
3,6 Mio. Unternehmen und 500.000 eingetragenen Vereinen.