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SEPA-Migrationsplan Deutschland - SEPA, Deutsche Bundesbank

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<strong>SEPA</strong>-<strong>Migrationsplan</strong> <strong>Deutschland</strong> 2013<br />

Seite 21<br />

<strong>SEPA</strong> in <strong>Deutschland</strong>: Nutzung von IBAN und BIC<br />

Unternehmen<br />

Verbraucher<br />

Inländische<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlungen<br />

grenzüberschreitende<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlungen<br />

in der EU<br />

Inländische<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlungen<br />

grenzüberschreitende<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlungen<br />

in der EU<br />

bis<br />

Feb. 2014<br />

Angabe IBAN<br />

und BIC<br />

Angabe IBAN<br />

und BIC<br />

Angabe IBAN<br />

und BIC<br />

Angabe IBAN<br />

und BIC<br />

bis<br />

Feb. 2016<br />

Angabe IBAN<br />

Angabe IBAN<br />

und BIC<br />

Angabe IBAN oder<br />

Kontonummer und<br />

Bankleitzahl*<br />

Angabe IBAN<br />

und BIC<br />

ab<br />

Feb. 2016<br />

Angabe IBAN Angabe IBAN Angabe IBAN Angabe IBAN<br />

* Sofern der Zahlungsdienstleister kostenlose Konvertierungsdienste anbietet<br />

banking-Anwendung könnte beispielsweise in der Eingabemaske per Mausklick ein Eingabefeld für Kontonummer<br />

und Bankleitzahl geöffnet werden. Am Filialschalter könnten beispielsweise auf Nachfrage der<br />

Verbraucherin oder des Verbrauchers die alten Überweisungsträger ausgehändigt werden, um dort Kontonummer<br />

und Bankleitzahl einzutragen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes wäre es wünschenswert, dass die<br />

Verwendung des alten Überweisungsträgers durch die Verbraucherin oder den Verbraucher von Zahlungsdienstleistern<br />

grundsätzlich als Auftrag zur Konvertierung und Überweisung verstanden würde.<br />

Diese Möglichkeit der Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl wird jedoch nur von Zahlungsdienstleistern<br />

angeboten. Gegenüber Unternehmen, Wohlfahrtsorganisationen, Versicherungen etc. müssen<br />

etwa bei der Mandatserteilung für eine Lastschrift die IBAN und bei grenzüberschreitenden Lastschriften zusätzlich<br />

der BIC angegeben werden. Insofern empfiehlt es sich für Verbraucherinnen und Verbraucher, sich<br />

trotz Konvertierungsdiensten mit IBAN und BIC vertraut zu machen.<br />

Europaweit freie Kontowahl<br />

Privatpersonen ebenso wie Unternehmen und andere Organisationen können ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr<br />

europaweit von einem einzigen Konto abwickeln. Daher sollten sie wissen, dass Zahlungsempfänger<br />

gemäß Artikel 9 (2) der <strong>SEPA</strong>-Verordnung nicht von ihrer Kundschaft verlangen dürfen, eine Kon-

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