SEPA-Migrationsplan Deutschland - SEPA, Deutsche Bundesbank
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<strong>SEPA</strong>-<strong>Migrationsplan</strong> <strong>Deutschland</strong> 2013<br />
Seite 20<br />
Bekanntheit von <strong>SEPA</strong><br />
Obwohl seit Januar 2008 <strong>SEPA</strong>-Überweisungen und seit November 2009 bereits <strong>SEPA</strong>-Lastschriften möglich<br />
sind, sind diese Zahlverfahren bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern weitgehend unbekannt, wie die repräsentative<br />
Umfrage der <strong>Bundesbank</strong> unter Verbraucherinnen und Verbrauchern verdeutlicht (siehe Abschnitt<br />
6.3). Die Umstellung wird von Verbrauchern allgemein noch nicht wahrgenommen, da aus ihrer Perspektive<br />
bislang die anstehenden Änderungen noch nicht relevant sind. Die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
durch die Kreditwirtschaft am 9. Juli 2012 (siehe 5.1.2) wird häufig nicht mit <strong>SEPA</strong> in Verbindung<br />
gebracht und allgemeine Informationen zu <strong>SEPA</strong> werden bisher noch nicht ausreichend wahrgenommen. Daher<br />
gilt es die Informationsanstrengungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verstärken.<br />
Nutzung IBAN und BIC<br />
Auch wenn IBAN und BIC verschiedentlich durch Auslandsüberweisungen schon bekannt sind, wissen nur<br />
35 % der Verbraucherinnen und Verbraucher, was mit der IBAN gemeint ist. Bislang finden sich diese Angaben<br />
erst auf 35 % der Kundenkarten der Zahlungsdienstleister, sprich auf der girocard (frühere ec-Karte). In<br />
den anderen Fällen müssen IBAN und BIC erst in den eigenen Kontounterlagen oder in der Onlinebanking-<br />
Anwendung in Erfahrung gebracht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass seit November 2009<br />
bereits <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate eingeholt werden können, für die bis zum 1. Februar 2014 die Angabe von<br />
IBAN und BIC zwingend notwendig ist, sollte den Verbraucherinnen und Verbrauchern die persönliche IBAN<br />
und der BIC schnell zur Verfügung stehen.<br />
Die IBAN als Kontokennung:<br />
Zahlungskonten werden zukünftig mit der internationalen Kontokennung IBAN (International Bank Account<br />
Number, internationale Bankkontonummer) identifiziert. Diese ersetzt nach dem 1. Februar 2014 die nationale<br />
Kontokennung bei der Nutzung von Überweisungen und Lastschriften (in <strong>Deutschland</strong> die Kontonummer).<br />
Der BIC als internationale Bankleitzahl:<br />
Der BIC (Business Identifier Code) des Zahlungsdienstleisters eines Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters eines<br />
Zahlungsempfängers wird i.d.R. nachgefragt:<br />
– Bis zum 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb <strong>Deutschland</strong>s.<br />
– Bis zum 1. Februar 2016 bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums<br />
(Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen). 9)<br />
– Bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Schweiz und nach Monaco.<br />
– Bei Zahlungen, die nicht in Euro erfolgen.<br />
Konvertierungsdienste<br />
In <strong>Deutschland</strong> können Banken, Sparkassen und Zahlungsinstitute bis zum 1. Februar 2016 von Verbraucherinnen<br />
und Verbrauchern weiterhin die bekannten althergebrachten Kontokennungen (Kontonummer und<br />
Bankleitzahl) entgegennehmen und diese kostenlos und sicher in IBAN und BIC umwandeln. In der Online-<br />
9 Sofern die <strong>SEPA</strong>-Verordnung bis zum 1. Februar 2016 in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechten-stein,<br />
Norwegen) noch keine Anwendung gefunden hat, ist der BIC auch über dieses Datum hinaus bei grenzüberschreitenden Zahlungen<br />
anzugeben, sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlers oder des Zahlungsempfängers in dem entsprechenden Land ansässig ist.