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SEPA-Migrationsplan Deutschland - SEPA, Deutsche Bundesbank

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<strong>SEPA</strong>-<strong>Migrationsplan</strong> <strong>Deutschland</strong> 2013<br />

Seite 20<br />

Bekanntheit von <strong>SEPA</strong><br />

Obwohl seit Januar 2008 <strong>SEPA</strong>-Überweisungen und seit November 2009 bereits <strong>SEPA</strong>-Lastschriften möglich<br />

sind, sind diese Zahlverfahren bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern weitgehend unbekannt, wie die repräsentative<br />

Umfrage der <strong>Bundesbank</strong> unter Verbraucherinnen und Verbrauchern verdeutlicht (siehe Abschnitt<br />

6.3). Die Umstellung wird von Verbrauchern allgemein noch nicht wahrgenommen, da aus ihrer Perspektive<br />

bislang die anstehenden Änderungen noch nicht relevant sind. Die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

durch die Kreditwirtschaft am 9. Juli 2012 (siehe 5.1.2) wird häufig nicht mit <strong>SEPA</strong> in Verbindung<br />

gebracht und allgemeine Informationen zu <strong>SEPA</strong> werden bisher noch nicht ausreichend wahrgenommen. Daher<br />

gilt es die Informationsanstrengungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verstärken.<br />

Nutzung IBAN und BIC<br />

Auch wenn IBAN und BIC verschiedentlich durch Auslandsüberweisungen schon bekannt sind, wissen nur<br />

35 % der Verbraucherinnen und Verbraucher, was mit der IBAN gemeint ist. Bislang finden sich diese Angaben<br />

erst auf 35 % der Kundenkarten der Zahlungsdienstleister, sprich auf der girocard (frühere ec-Karte). In<br />

den anderen Fällen müssen IBAN und BIC erst in den eigenen Kontounterlagen oder in der Onlinebanking-<br />

Anwendung in Erfahrung gebracht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass seit November 2009<br />

bereits <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate eingeholt werden können, für die bis zum 1. Februar 2014 die Angabe von<br />

IBAN und BIC zwingend notwendig ist, sollte den Verbraucherinnen und Verbrauchern die persönliche IBAN<br />

und der BIC schnell zur Verfügung stehen.<br />

Die IBAN als Kontokennung:<br />

Zahlungskonten werden zukünftig mit der internationalen Kontokennung IBAN (International Bank Account<br />

Number, internationale Bankkontonummer) identifiziert. Diese ersetzt nach dem 1. Februar 2014 die nationale<br />

Kontokennung bei der Nutzung von Überweisungen und Lastschriften (in <strong>Deutschland</strong> die Kontonummer).<br />

Der BIC als internationale Bankleitzahl:<br />

Der BIC (Business Identifier Code) des Zahlungsdienstleisters eines Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters eines<br />

Zahlungsempfängers wird i.d.R. nachgefragt:<br />

– Bis zum 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb <strong>Deutschland</strong>s.<br />

– Bis zum 1. Februar 2016 bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

(Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen). 9)<br />

– Bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Schweiz und nach Monaco.<br />

– Bei Zahlungen, die nicht in Euro erfolgen.<br />

Konvertierungsdienste<br />

In <strong>Deutschland</strong> können Banken, Sparkassen und Zahlungsinstitute bis zum 1. Februar 2016 von Verbraucherinnen<br />

und Verbrauchern weiterhin die bekannten althergebrachten Kontokennungen (Kontonummer und<br />

Bankleitzahl) entgegennehmen und diese kostenlos und sicher in IBAN und BIC umwandeln. In der Online-<br />

9 Sofern die <strong>SEPA</strong>-Verordnung bis zum 1. Februar 2016 in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechten-stein,<br />

Norwegen) noch keine Anwendung gefunden hat, ist der BIC auch über dieses Datum hinaus bei grenzüberschreitenden Zahlungen<br />

anzugeben, sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlers oder des Zahlungsempfängers in dem entsprechenden Land ansässig ist.

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