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SEPA-Migrationsplan Deutschland - SEPA, Deutsche Bundesbank

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<strong>SEPA</strong>-<strong>Migrationsplan</strong> <strong>Deutschland</strong> 2013<br />

Seite 18<br />

5.2.2 Überweisungen und Lastschriften<br />

Grundsätzlich müssen ab dem 1. Februar 2014 Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Wohlfahrtsorganisationen<br />

für alle Überweisungen und Lastschriften in Euro im <strong>SEPA</strong>-Raum die <strong>SEPA</strong>-Überweisung bzw. die<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschrift verwenden.<br />

Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Wohlfahrtsorganisationen müssen bei der Abwicklung<br />

von Überweisungen und Lastschriften in Euro bestimmte technische Anforderungen einhalten:<br />

Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Wohlfahrtsorganisation müssen bis zum 1. Februar 2014 die<br />

nach der <strong>SEPA</strong>-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN<br />

bei Inlandszahlungen und des ISO 20022 XML Formats bei gebündelter elektronischer Einlieferung). Dadurch<br />

wird eine durchgängige vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute<br />

Dateneingabe oder andere manuelle Eingriffe notwendig sind.<br />

Nach dem 1. Februar 2014 ist das XML-Nachrichtenformat des ISO 20022 Standards für einzelne veranlasste<br />

oder erhaltene Überweisungen und Lastschriften in Euro zu verwenden, wenn diese gebündelt übermittelt<br />

werden. Die Einführung des XML-Standards durch die <strong>SEPA</strong>-Verordnung wird die heutige Vielzahl an nationalen<br />

Datenformaten im Zahlungsverkehr vereinheitlichen. Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind,<br />

können dadurch ihre Aufwände für Formatpflege und Systemadministrierung deutlich reduzieren.<br />

Einheitliche technische Standards sind notwendig, um <strong>SEPA</strong>-Zahlungen zu verarbeiten, die Interaktion und Interoperabilität<br />

zwischen IT-Systemen sicherzustellen und die automatisierte Verarbeitung von Euro-Zahlungen<br />

zwischen Zahlungsdienstleistern zu gewährleisten. Dies wird als „straight-through processing“ (STP) bezeichnet.<br />

STP bedeutet, dass kein manuelles Eingreifen der Zahlungsdienstleister erforderlich ist.<br />

Um dies zu erreichen, macht die <strong>SEPA</strong>-Verordnung die Nutzung bestimmter gemeinsamer Standards verbindlich<br />

und stellt technische Anforderungen, wie beispielsweise die Verwendung von IBAN, BIC und ISO 20022<br />

XML-Standards. Daneben stellt die <strong>SEPA</strong>-Verordnung einige weitere technische Anforderungen und legt obligatorische<br />

Datenelemente für die Interaktion zwischen den beteiligten Akteuren fest (Zahler – Zahlungsdienstleister,<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlers – Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, Zahlungsempfänger<br />

– Zahlungsdienstleister) (siehe Anhang 2).<br />

Lastschriftmandat:<br />

Ab dem 1. Februar 2014 sind bei neuen Vertragsabschlüssen <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate zu verwenden. Die<br />

<strong>SEPA</strong>-Verordnung regelt, dass ein vor dem 1. Februar 2014 gültiges Lastschriftmandat eines Zahlungsempfängers<br />

zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften im Rahmen eines Altzahlverfahrens nach diesem Datum<br />

gültig bleibt und als Zustimmung des Zahlers gegenüber seinem Zahlungsdienstleister gilt, die vom betreffenden<br />

Zahlungsempfänger eingezogenen wiederkehrenden Lastschriften gemäß der <strong>SEPA</strong>-Verordnung<br />

auszuführen, sofern keine nationalen Rechtsvorschriften oder Kundenvereinbarungen über die weitere Gültigkeit<br />

der Lastschriftmandate existieren.

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