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SEPA-Migrationsplan Deutschland - SEPA, Deutsche Bundesbank

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<strong>SEPA</strong>-<strong>Migrationsplan</strong> <strong>Deutschland</strong> 2013<br />

Seite 16<br />

Zahlungskarte generierte Zahlungen, die zu einer Lastschrift auf ein bzw. von einem durch BBAN oder IBAN<br />

identifiziertes Zahlungskonto führen – wie sie im Einzelhandel in <strong>Deutschland</strong> als Elektronisches Lastschriftverfahren<br />

(ELV) genutzt wird – ergibt sich eine Übergangsregelung. Somit kann das im deutschen Einzelhandel<br />

bewährte und stark genutzte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) bis zum 1. Februar 2016 weiter genutzt<br />

werden.<br />

Die <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft hat sich im European Payments Council (EPC) dafür eingesetzt, dass mittels einer<br />

Zahlungskarte erstellte Lastschriftmandate, die zu einer Lastschriftzahlung führen, auch im <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />

Lastschriftverfahren möglich sind. Die dafür vorgesehenen technischen Vorgaben sind in dem am 1. Februar<br />

2014 in Kraft tretenden Regelwerk für das <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahren enthalten. Damit haben die Unternehmen<br />

des Handels und die Netzbetreiber die Möglichkeit, ihrerseits erforderliche technische Anpassungen<br />

für eine <strong>SEPA</strong>-konforme Fortführung des Elektronischen Lastschriftverfahrens bis zum 1. Februar 2016<br />

vorzunehmen.<br />

Das Bundeskartellamt weist darauf hin, dass die <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Unternehmen<br />

des Handels und den Netzbetreibern Lösungen sicherstellen muss, dass eine <strong>SEPA</strong>-konforme Fortführung<br />

des Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) auch für den Zeitraum nach dem 1. Februar 2016 möglich<br />

ist. Auch nach einer <strong>SEPA</strong>-konformen Umstellung des ELV werden Zahlungsdienstleister nach Ansicht des<br />

Bundeskartellamts ELV-Transaktionen in ihren Systemen verarbeiten. Um dies zu gewährleisten, müssen die<br />

Informationen, die für eine <strong>SEPA</strong>-konforme Fortführung des Elektronischen Lastschriftverfahrens erforderlich<br />

und derzeit bei der girocard auf dem Magnetstreifen / EMV-Chip hinterlegt sind, bei einer Umstellung auf Karten<br />

ohne Magnetstreifen die Generierung einer Lastschrift ermöglichen.<br />

5.2 Unternehmen, öffentliche Verwaltungen<br />

und Wohlfahrtsorganisationen<br />

5.2.1 Allgemein<br />

Dieses Kapitel stellt auf die Änderungen ab, die privatwirtschaftliche oder öffentliche Organisationen vornehmen<br />

müssen, wenn sie ihre Zahlungsanwendungen auf die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren umstellen. Dabei erfordert<br />

besonders die Umstellung der Lastschriftnutzung große Aufmerksamkeit.<br />

Die IBAN als Kontokennung:<br />

Zahlungskonten werden zukünftig mit der internationalen Kontokennung IBAN (International Bank Account<br />

Number, internationale Bankkontonummer) identifiziert. Diese ersetzt nach dem 1. Februar 2014 die nationale<br />

Kontokennung bei der Nutzung von Überweisungen und Lastschriften (in <strong>Deutschland</strong> die Kontonummer).<br />

Der BIC als internationale Bankleitzahl:<br />

Der BIC (Business Identifier Code) des Zahlungsdienstleisters eines Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters<br />

eines Zahlungsempfängers wird i.d.R. nachgefragt:<br />

– Bis zum 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb <strong>Deutschland</strong>s.

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