SEPA-Migrationsplan Deutschland - SEPA, Deutsche Bundesbank
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<strong>SEPA</strong>-<strong>Migrationsplan</strong> <strong>Deutschland</strong> 2013<br />
Seite 12<br />
Von besonderer Bedeutung sind für <strong>Deutschland</strong> dagegen zwei weitere Optionen, von denen der deutsche<br />
Gesetzgeber Gebrauch macht: Zum einen erlaubt es die <strong>SEPA</strong>-Verordnung den Mitgliedstaaten, ihren Zahlungsdienstleistern<br />
die Möglichkeit zur kostenlosen Konvertierung der nationalen Kontokennungen in IBAN<br />
(und BIC) für Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum 1. Februar 2016 zu gestatten. So soll es Verbraucherinnen<br />
und Verbrauchern ermöglicht werden, die ihnen geläufige Kontonummer und Bankleitzahl bis zum<br />
1. Februar 2016 für Inlandszahlungen weiter zu verwenden. Ab dem 1. Februar 2016 ist dann ausschließlich<br />
die internationale Kontokennung IBAN zu verwenden. Zum anderen dürfen Lastschriften, die mit Hilfe einer<br />
Zahlungskarte an der Verkaufsstelle generiert werden, bis zum 1. Februar 2016 wie bisher abgewickelt werden.<br />
Dies betrifft das allein im Einzelhandel in <strong>Deutschland</strong> gängige Elektronische Lastschriftverfahren (ELV).<br />
Beim ELV wird an der Ladenkasse mittels einer Zahlungskarte eine Einzugsermächtigung generiert, die der<br />
Kunde unterzeichnet und einen Lastschriftdatensatz erzeugt.