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SEPA-Migrationsplan Deutschland - SEPA, Deutsche Bundesbank

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<strong>SEPA</strong>-<strong>Migrationsplan</strong> <strong>Deutschland</strong> 2013<br />

Seite 12<br />

Von besonderer Bedeutung sind für <strong>Deutschland</strong> dagegen zwei weitere Optionen, von denen der deutsche<br />

Gesetzgeber Gebrauch macht: Zum einen erlaubt es die <strong>SEPA</strong>-Verordnung den Mitgliedstaaten, ihren Zahlungsdienstleistern<br />

die Möglichkeit zur kostenlosen Konvertierung der nationalen Kontokennungen in IBAN<br />

(und BIC) für Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum 1. Februar 2016 zu gestatten. So soll es Verbraucherinnen<br />

und Verbrauchern ermöglicht werden, die ihnen geläufige Kontonummer und Bankleitzahl bis zum<br />

1. Februar 2016 für Inlandszahlungen weiter zu verwenden. Ab dem 1. Februar 2016 ist dann ausschließlich<br />

die internationale Kontokennung IBAN zu verwenden. Zum anderen dürfen Lastschriften, die mit Hilfe einer<br />

Zahlungskarte an der Verkaufsstelle generiert werden, bis zum 1. Februar 2016 wie bisher abgewickelt werden.<br />

Dies betrifft das allein im Einzelhandel in <strong>Deutschland</strong> gängige Elektronische Lastschriftverfahren (ELV).<br />

Beim ELV wird an der Ladenkasse mittels einer Zahlungskarte eine Einzugsermächtigung generiert, die der<br />

Kunde unterzeichnet und einen Lastschriftdatensatz erzeugt.

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