SEPA-Migrationsplan Deutschland - SEPA, Deutsche Bundesbank
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<strong>SEPA</strong>-<strong>Migrationsplan</strong> <strong>Deutschland</strong> 2013<br />
Seite 11<br />
Wichtigste Eckdaten für die <strong>SEPA</strong>-Migration<br />
März 2012<br />
März 2012 Februar 2014 Februar 2016<br />
Verordnung tritt<br />
in Kraft<br />
Neu<br />
– Preisgleichheitsgebot für vergleichbare<br />
nationale und grenzüberschreitende<br />
Euro-Zahlungen<br />
auch über 50.000 Euro<br />
– Verpflichtung zur Erreichbarkeit<br />
für die <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />
<strong>SEPA</strong> mit Ausnahmen<br />
Neu<br />
– Nur noch <strong>SEPA</strong>-Verfahren<br />
– Zusätzliche Prüfpflichten<br />
– Kontinuitätsregelung für<br />
Einzugsermächtigungen<br />
Wegfall<br />
– Inlandsüberweisung<br />
– Einzugsermächtigungs- und<br />
Abbuchungsauftragslastschrift<br />
– BIC-Pflicht bei <strong>SEPA</strong>-Inlandszahlungen<br />
<strong>SEPA</strong><br />
Wegfall<br />
– alle Ausnahmen<br />
– BIC-Pflicht bei grenzüberschreitenden<br />
Zahlungen<br />
Ausnahmen<br />
– Kontonummer/BLZ für Verbraucher<br />
– Elektronisches<br />
Lastschriftverfahren (ELV)<br />
internationale Bankleitzahl). Ab 1. Februar 2016 wird der Zahlungsdienstenutzer von der verpflichtenden<br />
Angabe des BIC gänzlich befreit. Für Inlandszahlungen gilt diese Regelung bereits ab dem 1. Februar 2014,<br />
es sei denn, der Mitgliedstaat nutzt den in der <strong>SEPA</strong>-Verordnung festgehaltenen Gestaltungsspielraum und<br />
erlaubt eine Ausnahme von dieser Regelung. In <strong>Deutschland</strong> wird kein Gebrauch von dieser Ausnahmeregelung<br />
gemacht.<br />
Nach dem 1. Februar 2014 ist das XML-Nachrichtenformat des ISO 20022 Standards auch von bzw. gegenüber<br />
Unternehmen zu verwenden, wenn einzelne veranlasste oder erhaltene Überweisungen und Lastschriften<br />
in Euro gebündelt übermittelt werden. Sofern ein Mitgliedstaat von einer in der <strong>SEPA</strong>-Verordnung<br />
gegebenen Option Gebrauch macht, kann eine Freistellung von der verpflichtenden Nutzung des Nachrichtenformats<br />
bis zum 1. Februar 2016 erfolgen. Für <strong>Deutschland</strong> wird keine Notwendigkeit gesehen, Ausnahmen<br />
von der Verpflichtung zur XML-Nutzung zu machen.<br />
Die von der <strong>SEPA</strong>-Verordnung bis zum 1. Februar 2016 eingeräumte Übergangsfrist für Nischenprodukte mit<br />
einem Marktanteil von unter 10 % soll in <strong>Deutschland</strong> nicht zum Tragen kommen, da solche Angebote in<br />
<strong>Deutschland</strong> nicht existieren.