Erfinder - RUB Research School - Ruhr-Universität Bochum

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31.10.2013 Aufrufe

Hintergrund Diensterfindung Die an einer Hochschule beschäftigten Personen (Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte…) müssen jede Erfindung, die aus der dienstlich obliegenden Tätigkeit (z.B. Bearbeitung eines Forschungsprojektes; auch aus Mitteln Dritter) entstanden ist bzw. entsteht, der Hochschule melden. Studenten ohne Anstellungsvertrag sind keine Diensterfinder. Auch Erfindungen, die maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten der dienstlichen Tätigkeit beruhen, sind Diensterfindungen. Die Meldung hat unverzüglich in schriftlicher Form an den Rektor der Ruhr- Universität zu erfolgen. Die Erfindung muss umfassend beschrieben werden. Erfi ndungsmeldung Die Erstellung der Erfindungsmeldung sollte unter Verwendung der „easy-Patent”-Software erfolgen. Diese kann über die rubitec bezogen werden. Die Hochschule hat i.d.R. 4 Monate nach Eingang einer ordnungsgemäßen Erfindungsmeldung Zeit, über die Freigabe oder die Inanspruchnahme zu entscheiden. Bei Inanspruchnahme trägt die Hochschule die externen Kosten (Amtsgebühren, Patentanwalt) für die Patentanmeldung; der Erfinderanteil beträgt 30 % der Einnahmen aus Verwertungserlösen für die in Anspruch genommene Erfindung. Sonstiges Nutzen Sie die Angebote der rubitec zur Themenstellung „Patente“, wie z.B. die Erfinderberatung (in Kooperation mit Patentanwälten), die Erstinformation von Erfindern und die Durchführung von Patentrecherchen. Information und Beratung rubitec - Gesellschaft für Innovation und Technologie der Ruhr-Universität Bochum mbH Stiepeler Str. 129, 44801 Bochum Tel.: 0234 - 3211950, Fax: 0234 - 3214194 e-mail: rubitec@ruhr-uni-bochum.de Internet: www.rubitec.de Ansprechpartner Dietmar Tappe Tel. 0234 - 32 11969 Dr. Karl Grosse Tel. 0234 - 32 11935 So finden Sie uns: r u b i t e c Gesellschaft für Innovation und Technologie der Ruhr-Universität Bochum mbH Erfinderwettbewerb 2010 Erfinderwettbewerb: 1000 € für die drei besten Erfindungen Erfinderprämie: 500 € für jede von der Hochschule zum Patent angemeldete Erfindung Ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Hintergrund<br />

Diensterfindung<br />

Die an einer Hochschule beschäftigten Personen<br />

(Hochschullehrer, wissenschaftliche<br />

Mitarbeiter, wissenschaftliche und studentische<br />

Hilfskräfte…) müssen jede Erfindung,<br />

die aus der dienstlich obliegenden Tätigkeit<br />

(z.B. Bearbeitung eines Forschungsprojektes;<br />

auch aus Mitteln Dritter) entstanden ist bzw.<br />

entsteht, der Hochschule melden. Studenten<br />

ohne Anstellungsvertrag sind keine Diensterfinder.<br />

Auch Erfindungen, die maßgeblich<br />

auf Erfahrungen oder Arbeiten der dienstlichen<br />

Tätigkeit beruhen, sind Diensterfindungen.<br />

Die Meldung hat unverzüglich in<br />

schriftlicher Form an den Rektor der <strong>Ruhr</strong>-<br />

<strong>Universität</strong> zu erfolgen. Die Erfindung muss<br />

umfassend beschrieben werden.<br />

Erfi ndungsmeldung<br />

Die Erstellung der Erfindungsmeldung sollte<br />

unter Verwendung der „easy-Patent”-Software<br />

erfolgen. Diese kann über die rubitec bezogen<br />

werden. Die Hochschule hat i.d.R. 4 Monate<br />

nach Eingang einer ordnungsgemäßen<br />

Erfindungsmeldung Zeit, über die Freigabe<br />

oder die Inanspruchnahme zu entscheiden.<br />

Bei Inanspruchnahme trägt die Hochschule<br />

die externen Kosten (Amtsgebühren,<br />

Patentanwalt) für die Patentanmeldung; der<br />

<strong>Erfinder</strong>anteil beträgt 30 % der Einnahmen<br />

aus Verwertungserlösen für die in Anspruch<br />

genommene Erfindung.<br />

Sonstiges<br />

Nutzen Sie die Angebote der rubitec zur Themenstellung<br />

„Patente“, wie z.B. die <strong>Erfinder</strong>beratung<br />

(in Kooperation mit Patentanwälten),<br />

die Erstinformation von <strong>Erfinder</strong>n und<br />

die Durchführung von Patentrecherchen.<br />

Information und Beratung<br />

rubitec - Gesellschaft für Innovation und Technologie<br />

der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> mbH<br />

Stiepeler Str. 129, 44801 <strong>Bochum</strong><br />

Tel.: 0234 - 3211950, Fax: 0234 - 3214194<br />

e-mail: rubitec@ruhr-uni-bochum.de<br />

Internet: www.rubitec.de<br />

Ansprechpartner<br />

Dietmar Tappe Tel. 0234 - 32 11969<br />

Dr. Karl Grosse Tel. 0234 - 32 11935<br />

So finden Sie uns:<br />

r u b i t e c<br />

Gesellschaft für Innovation<br />

und Technologie der<br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> mbH<br />

<strong>Erfinder</strong>wettbewerb<br />

2010<br />

<strong>Erfinder</strong>wettbewerb: 1000 €<br />

für die drei besten Erfindungen<br />

<strong>Erfinder</strong>prämie: 500 € für jede<br />

von der Hochschule zum<br />

Patent angemeldete Erfindung<br />

Ein Programm des<br />

Bundesministeriums für<br />

Wirtschaft und Technologie


Ziel Teilnahme Preise und Prämien<br />

Im Februar 2002 wurde das Arbeitnehmererfindungsgesetz<br />

novelliert. Zielsetzung ist es,<br />

die Patentierung und die Verwertung von Erfindungen<br />

durch die Hochschulen zu intensivieren.<br />

Alle Hochschulmitarbeiter/-bedienstete<br />

sind dazu verpflichtet, ihre Erfindungen zu<br />

melden.<br />

Die <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> mit der rubitec<br />

GmbH als hochschuleigener Technologievermarktungsgesellschaft<br />

flankiert die Initiative<br />

des Gesetzgebers durch den <strong>Erfinder</strong>wettbewerb.<br />

Mit dem Wettbewerb soll das<br />

Thema „Schutz des geistigen Eigentums“ und<br />

kommerzielle Verwertung von Hochschulerfindungen<br />

stärker in der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> verankert<br />

werden.<br />

Mit dem 7. <strong>Erfinder</strong>wettbewerb (2009) der<br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> und der rubitec GmbH konnte<br />

die Anzahl der Erfindungs- und Patentanmeldungen<br />

im Vergleich zu 2008 auf hohem<br />

Niveau gehalten werden. Die Quote der Inanspruchnahme<br />

liegt jährlich bei 50 %, was auf<br />

die hohe Qualität der Erfindungen zurückzuführen<br />

ist. Wesentliches Ziel des 8. Wettbewerbes<br />

ist die dauerhafte Verankerung der<br />

Themenstellung an der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong>.<br />

Hochschulangehörige und Studierende sollen<br />

dazu motiviert werden, sich mit den Grundlagen<br />

des Patentwesens zu befassen, Erfindungen<br />

als solche zu erkennen und diese<br />

als Erfindungsmeldung bei der Hochschule<br />

einzureichen.<br />

Teilnahmeberechtigt sind die Hochschulangehörigen<br />

(Professoren, Assistenten, Mitarbeiter)<br />

und Studierenden der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong><br />

<strong>Bochum</strong>.<br />

Am Wettbewerb nehmen alle während der<br />

Laufzeit des Wettbewerbs an die <strong>RUB</strong> übersandten<br />

Erfindungsmeldungen teil, die als<br />

Diensterfindungen eingestuft werden.<br />

Es handelt sich dabei typischerweise insbesondere<br />

um Ergebnisse aus Forschungs- und<br />

Entwicklungstätigkeiten. Die Erfindungsmeldungen<br />

müssen qualifiziert erstellt werden,<br />

damit die Patentfähigkeit (Neuheit, erfinderische<br />

Höhe/Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit)<br />

und das wirtschaftliche Potenzial der<br />

Erfindung hinreichend bewertet werden kann.<br />

Laufzeit des Wettbewerbs ist der Zeitraum<br />

1.01.10 bis 31.12.10.<br />

Wichtig<br />

Eingereichte Erfindungsmeldungen, die nicht<br />

diesen Erfordernissen genügen, werden vom<br />

Wettbewerb ausgeschlossen.<br />

Für 2010 sind folgende Prämierungen vorgesehen:<br />

<strong>Erfinder</strong>wettbewerb<br />

Die drei besten Erfindungsmeldungen werden<br />

mit einem Preis von jeweils 1000 € prämiert.<br />

Die Bewertung wird eine Jury vornehmen,<br />

die mit Vertretern aus Wissenschaft und<br />

Wirtschaft besetzt ist.<br />

<strong>Erfinder</strong>prämie<br />

Für jede Diensterfindung, die von der <strong>Ruhr</strong>-<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> in Anspruch genommen<br />

und auf Namen der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> zum Patent<br />

angemeldet wird, wird eine Prämie in<br />

Höhe von 500 € gezahlt. In Abhängigkeit von<br />

Zahl und Qualität der Erfindungen werden<br />

6 bis 8 Patentanmeldungen pro Jahr von der<br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> vorgenommen. Erfindungen<br />

aus Projekten mit Dritten sind i.d.R. ausgeschlossen.<br />

Der Rechtsweg ist sowohl für den <strong>Erfinder</strong>wettbewerb<br />

als auch für die <strong>Erfinder</strong>prämie<br />

ausgeschlossen.

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