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Überwachung von Mitarbeitern - Anwaltskanzlei Merz - Dresden

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I. Einleitung<br />

Die Möglichkeiten zur <strong>Überwachung</strong> und Kontrolle <strong>von</strong> Arbeitnehmern durch deren Arbeitgeber ist ein<br />

aktuelles Thema. Dies belegen Berichte aus der Vergangenheit über die Deutsche Bahn, <strong>von</strong> Lidl und<br />

der Deutschen Telekom. Im Zuge der Zeit haben sich die Möglichkeiten zur Kontrolle und<br />

<strong>Überwachung</strong> der Arbeitgeber vervielfältigt. So geschieht dies teilweise durch Kameras, Detektive<br />

sowie Datensammlung und -auswertung <strong>von</strong> Internet-, E-Mail- oder Telefonverbindungen. Dennoch<br />

sollten diese Maßnahmen aus moralischen Gründen sowie mit Blick auf den Betriebsfrieden und die<br />

öffentliche Reputation erst nach eingehender Prüfung und sorgfältiger Planung ergriffen werden.<br />

Häufig stehen die so erlangten Erkenntnisse der gerichtlichen und außergerichtlichen Verwertung im<br />

Wege. Arbeitgeber und Arbeitnehmern, welche in diesem Rahmen über Informationen verfügen,<br />

gereicht dies zum Vorteil.<br />

In diesem Zusammenhang fragt sich, wie die häufig zu hörenden Schlagzeilen<br />

„Ruf nach Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz wird lauter“<br />

„Videoüberwachung im Betrieb ist grundsätzlich erlaubt“<br />

„Personalmanager beobachten verstärkte <strong>Überwachung</strong> <strong>von</strong> <strong>Mitarbeitern</strong>“<br />

„Mitarbeiterüberwachung: Datenschützer fordern neue gesetzliche Regelungen“<br />

„Big Brother am Arbeitsplatz? Nicht ohne den Betriebsrat“<br />

„Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter überwachen?“<br />

einzuordnen sind.<br />

In diesem Ratgeber wird auf mögliche Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)<br />

hingewiesen, welche am 25.08.10 in einem Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes (E-BDSG)<br />

durch das Bundeskabinett beschlossen wurden.<br />

Die wesentlichen Neuerungen des Entwurfs werden in 13 neuen Paragrafen aufgestellt, welche die<br />

Datenerhebung, -speicherung und -nutzung betreffen. Diese Regelungen sind in das bisherige<br />

Datenschutzgesetz eingebettet und gehen den allgemeinen Regelungen des Datenschutzgesetzes<br />

vor.<br />

II.<br />

Aktuelle Fälle<br />

In den letzten Jahren sind zunehmend die Datenskandale großer Unternehmen an das Tageslicht<br />

getreten. Zu nennen sind nur die Affären der Deutschen Telekom, der Deutschen Bahn und dem<br />

Discounter Lidl. Wie explosiv dieses Thema in sozialer und rechtlicher Hinsicht ist, zeigt unter<br />

anderem der Fall Hartmut Mehdorns, welcher nach einem erheblichen Vertrauensverlust und einem<br />

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