Überwachung von Mitarbeitern - Anwaltskanzlei Merz - Dresden
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I. Einleitung<br />
Die Möglichkeiten zur <strong>Überwachung</strong> und Kontrolle <strong>von</strong> Arbeitnehmern durch deren Arbeitgeber ist ein<br />
aktuelles Thema. Dies belegen Berichte aus der Vergangenheit über die Deutsche Bahn, <strong>von</strong> Lidl und<br />
der Deutschen Telekom. Im Zuge der Zeit haben sich die Möglichkeiten zur Kontrolle und<br />
<strong>Überwachung</strong> der Arbeitgeber vervielfältigt. So geschieht dies teilweise durch Kameras, Detektive<br />
sowie Datensammlung und -auswertung <strong>von</strong> Internet-, E-Mail- oder Telefonverbindungen. Dennoch<br />
sollten diese Maßnahmen aus moralischen Gründen sowie mit Blick auf den Betriebsfrieden und die<br />
öffentliche Reputation erst nach eingehender Prüfung und sorgfältiger Planung ergriffen werden.<br />
Häufig stehen die so erlangten Erkenntnisse der gerichtlichen und außergerichtlichen Verwertung im<br />
Wege. Arbeitgeber und Arbeitnehmern, welche in diesem Rahmen über Informationen verfügen,<br />
gereicht dies zum Vorteil.<br />
In diesem Zusammenhang fragt sich, wie die häufig zu hörenden Schlagzeilen<br />
„Ruf nach Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz wird lauter“<br />
„Videoüberwachung im Betrieb ist grundsätzlich erlaubt“<br />
„Personalmanager beobachten verstärkte <strong>Überwachung</strong> <strong>von</strong> <strong>Mitarbeitern</strong>“<br />
„Mitarbeiterüberwachung: Datenschützer fordern neue gesetzliche Regelungen“<br />
„Big Brother am Arbeitsplatz? Nicht ohne den Betriebsrat“<br />
„Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter überwachen?“<br />
einzuordnen sind.<br />
In diesem Ratgeber wird auf mögliche Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)<br />
hingewiesen, welche am 25.08.10 in einem Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes (E-BDSG)<br />
durch das Bundeskabinett beschlossen wurden.<br />
Die wesentlichen Neuerungen des Entwurfs werden in 13 neuen Paragrafen aufgestellt, welche die<br />
Datenerhebung, -speicherung und -nutzung betreffen. Diese Regelungen sind in das bisherige<br />
Datenschutzgesetz eingebettet und gehen den allgemeinen Regelungen des Datenschutzgesetzes<br />
vor.<br />
II.<br />
Aktuelle Fälle<br />
In den letzten Jahren sind zunehmend die Datenskandale großer Unternehmen an das Tageslicht<br />
getreten. Zu nennen sind nur die Affären der Deutschen Telekom, der Deutschen Bahn und dem<br />
Discounter Lidl. Wie explosiv dieses Thema in sozialer und rechtlicher Hinsicht ist, zeigt unter<br />
anderem der Fall Hartmut Mehdorns, welcher nach einem erheblichen Vertrauensverlust und einem<br />
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