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Überwachung von Mitarbeitern - Anwaltskanzlei Merz - Dresden

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Straftat bzw. die schwere Pflichtverletzung aufzudecken oder um damit im Zusammenhang stehende<br />

weitere Straftaten bzw. schwere Pflichtverletzungen zu verhindern. Der Arbeitgeber hat<br />

entsprechende Gründe und Maßnahmen umfassend zu dokumentieren.<br />

Dieter <strong>Merz</strong><br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

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