European Patent Office - EP 0362899 A1
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3 ■P 0 362 839 AI i4<br />
iiner hinter der Speisekanalmündung im Auflosevalzengehäuse<br />
angeordneten Absaugung zugeührt<br />
wird und erst bei Beginn des eigentlichen<br />
Vnspinnvorganges der Faserstrom der Fasersamnelfläche<br />
zugeführt wird, dadurch gekennzeichlet,<br />
daß zum Beseitigen der zum Anspinnen unervünschten<br />
Fasern das Aufiösewaizengehäuse gejen<br />
Zuluft von außen geschlossen wird mit Auslahme<br />
des Speisekanals und die hinter der Speisekanalmündung<br />
am Umfang der Auflösewalze angeordnete<br />
Absaugung zur Wirkung gebracht wird,<br />
so daß der Faserstrom über die Speisekanalmünjung<br />
hinweggeführt und abgesaugt wird, bis bei<br />
3eginn des eigentlichen Anspinnvor ganges dieser<br />
Jnterdruck am Umfang der Auflösewalze wieder<br />
äußer Wirkung gebracht und das Auflösewalzengeläuse<br />
wieder geöffnet werden, so daß die Fasern<br />
jer Fasersammelfiäche zugeführt werden.<br />
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,<br />
daß nach dem Beseitigen der für<br />
jas Anspinnen unerwünschten Fasern zunächst leüglich<br />
ein geringer Faseranteil der Fasersammel-<br />
:läche zugeführt wird, während gleichzeitig die<br />
jbrigen Fasern über die Mündung des Speisekan-<br />
3.1s hinweggeführt werden, daß dann das Fadenade<br />
an die Fasersammelfiäche zurückgeliefert und daß<br />
nach Einbinden der auf der Fasersammelfiäche<br />
Defindlichen Fasern der Anteil der der Fasersammelfiäche<br />
zugeführten Fasern erhöht wird.<br />
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,<br />
daß zur Züfuhrung nur eines geringen<br />
Faseranteiles zur Fasersammelfiäche die Mündung<br />
des Speisekanais lediglich teilweise freigegeben<br />
wird.<br />
4. Verfahren nach einem oder mehreren der<br />
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß<br />
das Wiederzuschalten der anderen Zuluftströmungen<br />
gesteuert erfolgt zur Steuerung der der Fasersammelfiäche<br />
zugeführten Fasermenge.<br />
^_<br />
5. Verfahren nach einem oder mehreren der<br />
Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß<br />
die Zunahme des der Fasersammelfiäche zugeführten<br />
Faserstromes in Abhängigkeit von der Zunahme<br />
der Fadenabzugsgeschwindigkeit erfolgt.<br />
6. Verfahren nach einem oder mehreren der<br />
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß<br />
zum Beseitigen der zum Anspinnen unerwünschten<br />
Fasern der Faserstrom zunächst über die Mündung<br />
des Speisekanals hinweggeführt wird, daß anschließend<br />
der Faserstrom kurzzeitig der Fasersammelfiäche<br />
zugeführt, dann erneut über die Mündung<br />
des Speisekanals hinweggeführt wird und der Faserstrom<br />
erst dann wieder der Fasersammelfiäche<br />
zugeführt wird, nachdem das Fadenende die Fasersammelfiäche<br />
erreicht und der Abzug des Fadens<br />
begonnen hat.<br />
7. Verfahren nach einem oder mehreren der<br />
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß<br />
zum Beseitigen aer zum Anspinnen unerwunscnien<br />
Fasern statt am Umfang der Auflösewalze ein Unterdruck<br />
außerhalb des Fasertransportweges am<br />
Umfang einer der Auflösewalze nachgeschalteten<br />
5 Fasertransportwalze zur Wirkung gebracht wird.<br />
8. Verfahren nach einem oder mehreren der<br />
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß<br />
zur Zuführung des Fadenendes in die Spinnvorrichtung<br />
zunächst der Spinnunterdruck im Rotorgehäuo<br />
se wirksam ist, daß das Fadenende nur soweit in<br />
die Spinnvorrichtung eingeführt wird, daß es die<br />
Fasersammelfiäche nicht berührt, und daß anschließend<br />
der Spinnunterdruck abgeschaltet und<br />
die hinter der Speisekanalmündung außerhalb des<br />
'5 Fasertransportweges angeordnete Absaugung zur<br />
Wirkung gebracht wird und nach Wiedereinschalten<br />
der Speisevorrichtung der Faserstrom über die<br />
Speisekanaimündung hinweggeführt und abgesaugt<br />
wird, bis bei Beginn des eigentlichen Anspinnvor-<br />
>o ganges diese Absaugung wieder abgeschaltet und<br />
der Spinnunterdruck wieder eingeschaltet werden,<br />
so daß der Faserstrom der Fasersammelfiäche zugeführt<br />
und das Fadenende an die Fasersammelfiäche<br />
zurückgeliefert werden.<br />
25 9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens<br />
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1<br />
bis 8, mit einer Unterdruckquelle zur Erzeugung<br />
des Spinnunterdruckes und einer steuerbaren Absaugöffnung<br />
in der Umfangswand des Auflösewal-<br />
30 zengehäuses hinter der Speisekanalmündung, gekennzeichnet<br />
durch eine Schaltvorrichtung (6, 64,<br />
8) zur Steuerung des Unterdruckes an der Absaugöffnung<br />
(52), eine steuerbare Zuluftöffnung (12) im<br />
Auflösewalzengehäuse (10) sowie durch eine Steu-<br />
35 ervorrichtung (7) zur zeitlich aufeinander abgestimmten<br />
Steuerung des Zuluftöffnung (12) und der<br />
Schaltvorrichtung (6, 64, 8).<br />
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,<br />
daß die steuerbare Zuluftöffnung<br />
40 (12) in der Umfangswand (101) des Auflösewalzengehäuses<br />
(10) zwischen der Speisevorrichtung (2)<br />
und der Mündung (130) des Speisekanals (13) angeordnet<br />
ist.<br />
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch<br />
45 gekennzeichnet, daß die Schmutzabscheideöffnung<br />
(12) als steuerbare Zuluftöffnung ausgebildet<br />
ist.<br />
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der<br />
Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,<br />
50 daß die Zuluftöffnung (12) von einem an mehreren<br />
Spinnvorrichtungen entlang verfahrbaren Wartungswagen<br />
(70) aus steuerbar ist.<br />
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der<br />
Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet,<br />
55 daß der Zuluftöffhnung (12) ein als Klappe ausgebildetes<br />
Verschlußorgan (120) zugeordnet ist.<br />
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der<br />
Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet,<br />
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