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European Patent Office - EP 0362899 A1

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3 ■P 0 362 839 AI i4<br />

iiner hinter der Speisekanalmündung im Auflosevalzengehäuse<br />

angeordneten Absaugung zugeührt<br />

wird und erst bei Beginn des eigentlichen<br />

Vnspinnvorganges der Faserstrom der Fasersamnelfläche<br />

zugeführt wird, dadurch gekennzeichlet,<br />

daß zum Beseitigen der zum Anspinnen unervünschten<br />

Fasern das Aufiösewaizengehäuse gejen<br />

Zuluft von außen geschlossen wird mit Auslahme<br />

des Speisekanals und die hinter der Speisekanalmündung<br />

am Umfang der Auflösewalze angeordnete<br />

Absaugung zur Wirkung gebracht wird,<br />

so daß der Faserstrom über die Speisekanalmünjung<br />

hinweggeführt und abgesaugt wird, bis bei<br />

3eginn des eigentlichen Anspinnvor ganges dieser<br />

Jnterdruck am Umfang der Auflösewalze wieder<br />

äußer Wirkung gebracht und das Auflösewalzengeläuse<br />

wieder geöffnet werden, so daß die Fasern<br />

jer Fasersammelfiäche zugeführt werden.<br />

2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,<br />

daß nach dem Beseitigen der für<br />

jas Anspinnen unerwünschten Fasern zunächst leüglich<br />

ein geringer Faseranteil der Fasersammel-<br />

:läche zugeführt wird, während gleichzeitig die<br />

jbrigen Fasern über die Mündung des Speisekan-<br />

3.1s hinweggeführt werden, daß dann das Fadenade<br />

an die Fasersammelfiäche zurückgeliefert und daß<br />

nach Einbinden der auf der Fasersammelfiäche<br />

Defindlichen Fasern der Anteil der der Fasersammelfiäche<br />

zugeführten Fasern erhöht wird.<br />

3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,<br />

daß zur Züfuhrung nur eines geringen<br />

Faseranteiles zur Fasersammelfiäche die Mündung<br />

des Speisekanais lediglich teilweise freigegeben<br />

wird.<br />

4. Verfahren nach einem oder mehreren der<br />

Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß<br />

das Wiederzuschalten der anderen Zuluftströmungen<br />

gesteuert erfolgt zur Steuerung der der Fasersammelfiäche<br />

zugeführten Fasermenge.<br />

^_<br />

5. Verfahren nach einem oder mehreren der<br />

Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß<br />

die Zunahme des der Fasersammelfiäche zugeführten<br />

Faserstromes in Abhängigkeit von der Zunahme<br />

der Fadenabzugsgeschwindigkeit erfolgt.<br />

6. Verfahren nach einem oder mehreren der<br />

Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß<br />

zum Beseitigen der zum Anspinnen unerwünschten<br />

Fasern der Faserstrom zunächst über die Mündung<br />

des Speisekanals hinweggeführt wird, daß anschließend<br />

der Faserstrom kurzzeitig der Fasersammelfiäche<br />

zugeführt, dann erneut über die Mündung<br />

des Speisekanals hinweggeführt wird und der Faserstrom<br />

erst dann wieder der Fasersammelfiäche<br />

zugeführt wird, nachdem das Fadenende die Fasersammelfiäche<br />

erreicht und der Abzug des Fadens<br />

begonnen hat.<br />

7. Verfahren nach einem oder mehreren der<br />

Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß<br />

zum Beseitigen aer zum Anspinnen unerwunscnien<br />

Fasern statt am Umfang der Auflösewalze ein Unterdruck<br />

außerhalb des Fasertransportweges am<br />

Umfang einer der Auflösewalze nachgeschalteten<br />

5 Fasertransportwalze zur Wirkung gebracht wird.<br />

8. Verfahren nach einem oder mehreren der<br />

Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß<br />

zur Zuführung des Fadenendes in die Spinnvorrichtung<br />

zunächst der Spinnunterdruck im Rotorgehäuo<br />

se wirksam ist, daß das Fadenende nur soweit in<br />

die Spinnvorrichtung eingeführt wird, daß es die<br />

Fasersammelfiäche nicht berührt, und daß anschließend<br />

der Spinnunterdruck abgeschaltet und<br />

die hinter der Speisekanalmündung außerhalb des<br />

'5 Fasertransportweges angeordnete Absaugung zur<br />

Wirkung gebracht wird und nach Wiedereinschalten<br />

der Speisevorrichtung der Faserstrom über die<br />

Speisekanaimündung hinweggeführt und abgesaugt<br />

wird, bis bei Beginn des eigentlichen Anspinnvor-<br />

>o ganges diese Absaugung wieder abgeschaltet und<br />

der Spinnunterdruck wieder eingeschaltet werden,<br />

so daß der Faserstrom der Fasersammelfiäche zugeführt<br />

und das Fadenende an die Fasersammelfiäche<br />

zurückgeliefert werden.<br />

25 9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens<br />

nach einem oder mehreren der Ansprüche 1<br />

bis 8, mit einer Unterdruckquelle zur Erzeugung<br />

des Spinnunterdruckes und einer steuerbaren Absaugöffnung<br />

in der Umfangswand des Auflösewal-<br />

30 zengehäuses hinter der Speisekanalmündung, gekennzeichnet<br />

durch eine Schaltvorrichtung (6, 64,<br />

8) zur Steuerung des Unterdruckes an der Absaugöffnung<br />

(52), eine steuerbare Zuluftöffnung (12) im<br />

Auflösewalzengehäuse (10) sowie durch eine Steu-<br />

35 ervorrichtung (7) zur zeitlich aufeinander abgestimmten<br />

Steuerung des Zuluftöffnung (12) und der<br />

Schaltvorrichtung (6, 64, 8).<br />

10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,<br />

daß die steuerbare Zuluftöffnung<br />

40 (12) in der Umfangswand (101) des Auflösewalzengehäuses<br />

(10) zwischen der Speisevorrichtung (2)<br />

und der Mündung (130) des Speisekanals (13) angeordnet<br />

ist.<br />

11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch<br />

45 gekennzeichnet, daß die Schmutzabscheideöffnung<br />

(12) als steuerbare Zuluftöffnung ausgebildet<br />

ist.<br />

12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der<br />

Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,<br />

50 daß die Zuluftöffnung (12) von einem an mehreren<br />

Spinnvorrichtungen entlang verfahrbaren Wartungswagen<br />

(70) aus steuerbar ist.<br />

13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der<br />

Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet,<br />

55 daß der Zuluftöffhnung (12) ein als Klappe ausgebildetes<br />

Verschlußorgan (120) zugeordnet ist.<br />

14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der<br />

Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet,<br />

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