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Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro

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Gleichzeitig werden oft die vorherigen Anstrengungen der Betroffenen diesbezüglich<br />

nicht berücksichtigt. Die Bemühungen der Menschen um die Erfüllung der<br />

Mitwirkungspflicht sind aus den genannten Gründen selten nachweisbar.<br />

III.1.2 Soziale und wirtschaftliche Integration<br />

Einige Voraussetzungen für die Erteilung einer AE nach der Bleiberechtsregelung<br />

werden, wie bereits erwähnt, <strong>als</strong> Integrationsvoraussetzungen bezeichnet. So heißt<br />

es in der Broschüre „Chancen nutzen - Aufenthalt sichern“ der Integrationsministerin<br />

M. Böhmer: „Die Bleiberechtsregelung soll ausreisepflichtigen Ausländern<br />

einen rechtmäßigen Aufenthalt mit einer Bleibeperspektive ermöglichen, wenn sie<br />

sich sozial und wirtschaftlich integriert haben“ (Beauftragte der Bundesregierung<br />

für Migration, Flüchtlinge und Integration 2007, S. 2).<br />

Dabei gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen von Integration. Sie bewegen<br />

sich zwischen den beiden Polen: „die Gesellschaft integriert die Menschen“<br />

und „die Menschen müssen sich in die Gesellschaft integrieren“ (vgl.<br />

Weber 2003, S. 165f.). Die „soziale und wirtschaftliche Integration“ nach der<br />

Bleiberechtsregelung wird an den nachfolgenden Punkten „Sicherung des Lebensunterhaltes“,<br />

„Ausreichende Deutschkenntnisse“ und „Ausreichender Wohnraum“<br />

gemessen.<br />

III.1.2.1 Sicherung des Lebensunterhaltes<br />

Die Sicherung des LU stellt eine Erteilungsvoraussetzung für eine AE dar. Erfüllt<br />

ist diese Voraussetzung in der Berliner Weisung durch den Nachweis eines Ausbildungs-,<br />

eines Studien- oder eines Arbeitsplatzes. Die meisten der Befragten<br />

konnten dies erfüllen. Herr Ahmed und Herr Diyar konnten über ihre AE nach der<br />

Bleiberechtsregelung eine betriebliche Ausbildung in einem Krankenhaus aufnehmen.<br />

Herr Ratnam arbeitet seit der Erteilung der AE <strong>als</strong> Beikoch. Zwei Interviewpartner,<br />

Herr Schurda und Herr Jiyan, legten bereits Arbeitsangebote bei der<br />

ABH vor. Nur Herr Miçko muss bis zum 1.10.2007 einen Arbeitsplatz vorweisen.<br />

Da Herr Erol und Herr Koç von der Bleiberechtsregelung von vornherein ausgeschlossen<br />

wurden, müssen sie auch keine Arbeitsangebote vorlegen.<br />

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