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Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro

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Das Fehlen der Dokumente kann verschiedene Gründe haben. Ebenfalls kann die<br />

Unnachweisbarkeit der Staatsangehörigkeit verschiedene Ursachen haben. Die<br />

von den Interviewpartnern angegebenen Ursachen sind das Löschen der Namen<br />

aus dem Geburtenregister des Herkunftslandes (ehem. Jugoslawien), das Zurücklassen<br />

der Dokumente bei der überstürzten Flucht und die ungeklärte Staatsangehörigkeit<br />

durch zerfallende Staaten (ehem. Jugoslawien) oder das fluchtbedingte<br />

Überschreiten der Staatsgrenzen über mehrere Generationen.<br />

Die ungeklärte Staatsangehörigkeit verdeutlichen folgende Aussagen:<br />

„Und jetzt nach diesem Krieg ist das Land geteilt. Und dort, wo er (Herr Miçko)<br />

geboren ist, ist die Grenze oder so was und ist jetzt Serbien. Also nicht mehr Bosnien.<br />

Und die Daten alle wurden gelöscht. Praktisch ist er jetzt staatenlos, um besser<br />

zu sagen. [...] Und mein Bruder ist in Serbien geboren (er lacht) und ich in<br />

Bosnien und mein Vater nirgendwo. Und dann sagen Sie mir, woher ich die Pässe<br />

kriegen kann. […] Weil, wie gesagt meine drei Geschwister sind hier geboren. Und<br />

ich weiß jetzt nicht, welcher Staatsangehörigkeit die jetzt angehören“ (Herr<br />

Schurda). 19<br />

„Weil mein Großvater türkischer Herkunft ist. Er ist nach Syrien abgehauen, <strong>als</strong> es<br />

diesen Krieg zwischen Kurden und Türken gab. Er hat diese Grenze passiert und<br />

ist dann da geblieben. Und deshalb glauben wir, dass wir keine Pässe haben, dass<br />

wir nicht registriert sind. Wir waren in Syrien auch Ausländer. Wir waren nie richtig<br />

syrischer Herkunft“ (Herr Diyar).<br />

Herr Miçko und Herr Schurda beantragten vor zirka sieben Jahren mit Hilfe ihres<br />

Anwaltes vergeblich einen Staatenlosenpass. Bis jetzt wurde darüber nicht entschieden,<br />

wie sie betonen. Die Ursache liegt in der Tatsache, dass einen Staatenlosenpass<br />

in Deutschland nur eine Person erhält, die einen rechtmäßigen Aufenthalt<br />

besitzt (vgl. Heinhold 2003, S. 185f.). 20<br />

19 In Deutschland geborene Kinder, deren Eltern einen unsicheren Aufenthaltsstatus besitzen, erben<br />

diesen. Gemäß § 4 StAG erhalten Kinder, die in Deutschland geboren sind und deren nichtdeutsche<br />

Eltern einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt über acht Jahre besitzen, die<br />

deutsche Staatsangehörigkeit. Aufenthaltsgestattung, Duldung und GÜB werden nicht <strong>als</strong> rechtmäßiger<br />

Aufenthalt angesehen.<br />

20 Das „Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen – Staatenlosenübereinkommen“<br />

von 1954, das die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, Staatenlosen Personaldokumente auszustellen<br />

und ihnen unter Umständen einen legalen Aufenthalt auf ihrem Hoheitsgebiet zu ermöglichen,<br />

wurde von Deutschland ratifiziert. Die BRD legte jedoch gegenüber dem Artikel 27 des<br />

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