Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro
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vielfältig zu gestalten und auch Personen zu interviewen, deren Antrag abgelehnt<br />
wurde. Beschäftigt mit den aufgeführten Einflüssen, konnte ich nicht auf das Unbehagen<br />
von Herrn Erol eingehen. Gegen Ende des Interviews jedoch wendete<br />
sich Herr Erol mir zu und beantwortete die letzten Fragen auf Deutsch. Dadurch<br />
hatte ich das Gefühl, dass bei ihm gegen Ende doch ein eigenständiges Interesse<br />
entstanden war. Aus diesem Grund entschied ich mich, das Interview zu verwenden<br />
und die Schwierigkeit der Interviewdurchführung zu thematisieren.<br />
Das Hauptthema des Interviews war die Täuschung. Dieser Punkt wurde<br />
auch von mir immer wieder angesprochen, da ich vieles diesbezüglich nicht<br />
verstand. Der Titel dieses Abschnitts bezieht sich auf die anfängliche Freude der<br />
Familie Erol über die Bleiberechtsregelung. Insgesamt berichtete Herr Erol wenig<br />
detailreich. Ich musste häufig nachfragen, um die Zusammenhänge zu verstehen.<br />
Immer wieder klinkte sich Herr S. ein, um Fragen zu klären. Etwas ausführlicher<br />
erzählte Herr Erol über die schwierige Lebenssituation <strong>als</strong> Inhaber einer Duldung.<br />
Er sprach an, dass Deutschland das Zuhause für seine Kinder ist und sie sich im<br />
Falle einer Abschiebung in der Türkei nicht zurechtfinden würden.<br />
II.2.7 Herr Koç: „Ganz schwierig alles“<br />
Herr Koç ist 42 Jahre alt und stammt aus der gleichen Stadt in der Osttürkei wie<br />
Herr Erol. Er ist Kurde und spricht Arabisch, Kurdisch und Deutsch. Auch er besitzt<br />
wie Herr Erol einen türkischen und einen arabischen Familiennamen. Herr<br />
Koç ist verheiratet und hat sechs Kinder im Alter zwischen 3 und 18 Jahren. Das<br />
jüngste Kind geht in den Kindergarten, alle anderen in die Schule. Mehrere Jahre<br />
lebte er ohne Papiere im Libanon. 1991 flüchtete er mit seiner Familie vor dem<br />
Krieg im Osten der Türkei nach Deutschland. Er stellte in Berlin einen Asylantrag,<br />
der 2003 negativ beschieden wurde. Wegen der vorgeworfenen Identitätstäuschung<br />
– die Familie hatte bei der Asylantragsstellung ähnlich wie die Familie<br />
von Herr Erol nur ihren arabischen Namen angegeben - besitzen seine Familie<br />
und er seit 2003 eine Duldung, die alle ein bis zwei Monate verlängert wird. Von<br />
der Bleiberechtsregelung wurden sie ebenso wie Herr Erol aufgrund der vorsätzlichen<br />
Täuschung ausgeschlossen.<br />
Das Interview mit Herrn Koç wurde unmittelbar nach dem Gespräch mit<br />
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