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Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro

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Befragten bereichernd sein kann. Sie bietet beispielsweise die Gelegenheit, sich<br />

mit den behandelten Themen intensiv auseinanderzusetzen (Cropley 2005, S. 88).<br />

II.1.4 Die Interviewauswertung<br />

Die Transkription der aufgezeichneten Interviews ist die Basis der wissenschaftlichen<br />

Auswertung. Hierbei verfolgte ich den Anspruch auf Lesbarkeit nach<br />

Bourdieu: „Der Anspruch auf Lesbarkeit, der sich aus der Bezugnahme auf ein<br />

mögliches Zielpublikum mit höchst unterschiedlichen Erwartungen und Kompetenzen<br />

ergibt, verbietet die Publikation einer phonetischen Transkription“<br />

(Bourdieu u. a. 1997, S. 798). So wurde „bedeutungsloses“ 15 oder unverständliches<br />

Material wie „Äh, Hmn“ aus dem zu analysierenden Text gestrichen. Da<br />

Deutsch nicht die Muttersprache aller Interviewten ist, wurden die Interviews bei<br />

der Verschriftlichung in Abwägung ihrer Bedeutung zum Teil sprachlich und<br />

grammatikalisch geglättet. Allerdings wurde in Anlehnung an Bourdieu kein Wort<br />

durch ein anderes ersetzt oder der Inhalt, die Reihenfolge der Fragen oder der Ablauf<br />

des Interviews verändert (vgl. ebd., S. 798f.). Um datenschutzrechtlichen Kriterien<br />

zu entsprechen, wurden alle Namen und Ortsangaben weggelassen oder<br />

anonymisiert. Zum Teil wurden deshalb Erklärungen oder Anmerkungen notwendig,<br />

die ich kursiv in Klammern dahinter setzte. Auslassungen wurden folgendermaßen<br />

„[...]“ kenntlich gemacht, sofern die Aussagen irrelevant für den Untersuchungsgegenstand<br />

sind. Die Pseudonyme der Befragten schließlich sind zum<br />

größten Teil selbst gewählt. Aus Personenschutzgründen der interviewten Personen<br />

veröffentliche ich die Transkripte nicht in dieser Arbeit.<br />

Als Beispiel für die Umwandlung des gesprochenen Originaltextes in ein<br />

zusammengefasstes Transkript führe ich eine Textsequenz aus dem Interview mit<br />

Herrn Diyar auf.<br />

„Ähm, bei der Ausländerbehörde hängen immer so ne Zettel, Informationszettel.<br />

Und da hat man gelesen. Es gibt so ein neues Gesetz. Und dann haben wir recherchiert<br />

bei unserer Anwältin und so und so“ (Herr Diyar).<br />

Ebendieses lautet in veränderter Fassung:<br />

15 „Bedeutungsloses“ Material hier im Sinne von: es wird kein neuer Sachverhalt eingeführt.<br />

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