Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro
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Befragten bereichernd sein kann. Sie bietet beispielsweise die Gelegenheit, sich<br />
mit den behandelten Themen intensiv auseinanderzusetzen (Cropley 2005, S. 88).<br />
II.1.4 Die Interviewauswertung<br />
Die Transkription der aufgezeichneten Interviews ist die Basis der wissenschaftlichen<br />
Auswertung. Hierbei verfolgte ich den Anspruch auf Lesbarkeit nach<br />
Bourdieu: „Der Anspruch auf Lesbarkeit, der sich aus der Bezugnahme auf ein<br />
mögliches Zielpublikum mit höchst unterschiedlichen Erwartungen und Kompetenzen<br />
ergibt, verbietet die Publikation einer phonetischen Transkription“<br />
(Bourdieu u. a. 1997, S. 798). So wurde „bedeutungsloses“ 15 oder unverständliches<br />
Material wie „Äh, Hmn“ aus dem zu analysierenden Text gestrichen. Da<br />
Deutsch nicht die Muttersprache aller Interviewten ist, wurden die Interviews bei<br />
der Verschriftlichung in Abwägung ihrer Bedeutung zum Teil sprachlich und<br />
grammatikalisch geglättet. Allerdings wurde in Anlehnung an Bourdieu kein Wort<br />
durch ein anderes ersetzt oder der Inhalt, die Reihenfolge der Fragen oder der Ablauf<br />
des Interviews verändert (vgl. ebd., S. 798f.). Um datenschutzrechtlichen Kriterien<br />
zu entsprechen, wurden alle Namen und Ortsangaben weggelassen oder<br />
anonymisiert. Zum Teil wurden deshalb Erklärungen oder Anmerkungen notwendig,<br />
die ich kursiv in Klammern dahinter setzte. Auslassungen wurden folgendermaßen<br />
„[...]“ kenntlich gemacht, sofern die Aussagen irrelevant für den Untersuchungsgegenstand<br />
sind. Die Pseudonyme der Befragten schließlich sind zum<br />
größten Teil selbst gewählt. Aus Personenschutzgründen der interviewten Personen<br />
veröffentliche ich die Transkripte nicht in dieser Arbeit.<br />
Als Beispiel für die Umwandlung des gesprochenen Originaltextes in ein<br />
zusammengefasstes Transkript führe ich eine Textsequenz aus dem Interview mit<br />
Herrn Diyar auf.<br />
„Ähm, bei der Ausländerbehörde hängen immer so ne Zettel, Informationszettel.<br />
Und da hat man gelesen. Es gibt so ein neues Gesetz. Und dann haben wir recherchiert<br />
bei unserer Anwältin und so und so“ (Herr Diyar).<br />
Ebendieses lautet in veränderter Fassung:<br />
15 „Bedeutungsloses“ Material hier im Sinne von: es wird kein neuer Sachverhalt eingeführt.<br />
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