Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro
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Als nächstes werde ich im 2. Kapitel die empirische Studie präsentieren.<br />
Der erste Teil des Kapitels soll die angewendete Methodik offen legen und die<br />
Untersuchung nachvollziehbar machen. Im zweiten Teil werden die Interviewpartner<br />
vorgestellt und die Interviews bewertet.<br />
Die Inhaltsanalyse der Interviews erfolgt im 3. Kapitel anhand von rechtlichen<br />
und theoretischen Hintergründen und Rahmenbedingungen. Dafür werden in<br />
jedem Punkt die themenrelevanten Faktoren näher erläutert. Der Schwerpunkt<br />
liegt hierbei bei den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen für langjährig geduldete<br />
Menschen, da diese vermutlich einen großen Einfluss auf die Erfüllbarkeit<br />
der Anforderungen in der Bleiberechtsregelung haben. Dieses Kapitel ist der<br />
Übersicht halber in die Punkte „Anforderungen“, „Ausschlussgründe“ und „Umsetzung<br />
der Bleiberechtregelung durch die Ausländerbehörde“ gegliedert. Jeder<br />
Unterpunkt innerhalb des Kapitels wird zusammengefasst und auf die Fragestellung<br />
der Arbeit hin ausgewertet.<br />
Die Ergebnisse der Untersuchung werden schließlich im Kapitel „Chancen<br />
nutzen – Aufenthalt sichern“? dargestellt. Dabei wird die Fragestellung der Arbeit<br />
anhand von Schlussfolgerungen, die sich aus der Inhaltsanalyse ergeben, beantwortet.<br />
Zum Abschluss werden im letzten Kapitel politische Forderungen erhoben<br />
und Konsequenzen für die Soziale Arbeit formuliert.<br />
I. Die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz<br />
vom 17.11.2006 5<br />
Am 17.11.2006 einigten sich die Innenminister_innen der Bundesländer auf eine<br />
Regelung, die "wirtschaftlich und sozial integrierten ausreisepflichtigen ausländischen<br />
Staatsangehörige“ einen rechtmäßigen Aufenthalt ermöglichen soll (Senatsverwaltung<br />
für Inneres und Sport (Hrsg.) 2006, o. S.). Die Grundlage für diese<br />
Entscheidungsmöglichkeit bildet der § 23 (1) im Aufenthaltgesetz (AufenthG).<br />
Dort heißt es: „Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären<br />
Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik<br />
5 Die rechtliche Grundlage dieses Kapitels ist die Berliner Weisung der Bleiberechtsregelung (vgl.<br />
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Ausländerbehörde Berlin (Hrsg.) 2007,<br />
S. 85 - 96). Alle zusätzlichen Quellen werden ausdrücklich genannt.<br />
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