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Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro

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Als nächstes werde ich im 2. Kapitel die empirische Studie präsentieren.<br />

Der erste Teil des Kapitels soll die angewendete Methodik offen legen und die<br />

Untersuchung nachvollziehbar machen. Im zweiten Teil werden die Interviewpartner<br />

vorgestellt und die Interviews bewertet.<br />

Die Inhaltsanalyse der Interviews erfolgt im 3. Kapitel anhand von rechtlichen<br />

und theoretischen Hintergründen und Rahmenbedingungen. Dafür werden in<br />

jedem Punkt die themenrelevanten Faktoren näher erläutert. Der Schwerpunkt<br />

liegt hierbei bei den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen für langjährig geduldete<br />

Menschen, da diese vermutlich einen großen Einfluss auf die Erfüllbarkeit<br />

der Anforderungen in der Bleiberechtsregelung haben. Dieses Kapitel ist der<br />

Übersicht halber in die Punkte „Anforderungen“, „Ausschlussgründe“ und „Umsetzung<br />

der Bleiberechtregelung durch die Ausländerbehörde“ gegliedert. Jeder<br />

Unterpunkt innerhalb des Kapitels wird zusammengefasst und auf die Fragestellung<br />

der Arbeit hin ausgewertet.<br />

Die Ergebnisse der Untersuchung werden schließlich im Kapitel „Chancen<br />

nutzen – Aufenthalt sichern“? dargestellt. Dabei wird die Fragestellung der Arbeit<br />

anhand von Schlussfolgerungen, die sich aus der Inhaltsanalyse ergeben, beantwortet.<br />

Zum Abschluss werden im letzten Kapitel politische Forderungen erhoben<br />

und Konsequenzen für die Soziale Arbeit formuliert.<br />

I. Die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz<br />

vom 17.11.2006 5<br />

Am 17.11.2006 einigten sich die Innenminister_innen der Bundesländer auf eine<br />

Regelung, die "wirtschaftlich und sozial integrierten ausreisepflichtigen ausländischen<br />

Staatsangehörige“ einen rechtmäßigen Aufenthalt ermöglichen soll (Senatsverwaltung<br />

für Inneres und Sport (Hrsg.) 2006, o. S.). Die Grundlage für diese<br />

Entscheidungsmöglichkeit bildet der § 23 (1) im Aufenthaltgesetz (AufenthG).<br />

Dort heißt es: „Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären<br />

Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik<br />

5 Die rechtliche Grundlage dieses Kapitels ist die Berliner Weisung der Bleiberechtsregelung (vgl.<br />

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Ausländerbehörde Berlin (Hrsg.) 2007,<br />

S. 85 - 96). Alle zusätzlichen Quellen werden ausdrücklich genannt.<br />

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