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amnesty international - Dan Richter

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Eilaktion<br />

Republik Moldau: Eilaktionen von <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong><br />

UA-Nr: UA-145/2007 · AI-Index: EUR 59/001/2007<br />

Datum: 11.Juni 2007<br />

Moldau (Dnjestr-Republik): Drohende Folter<br />

Valentin Besleag, 59 Jahre alt<br />

Valentin Besleag aus dem Dorf Corjova in der Region Dubasari der selbsternannten Moldauischen Dnjestr-Republik<br />

(Transnistrien) ist seit dem 2. Juni 2007 im Gewahrsam der Polizeiwache von Dubasari.<br />

Weder er noch seine Familie wurden über die Gründe seiner Inhaftierung unterrichtet, und man hat ihnen<br />

auch nicht den richterlichen Beschluss für die Festnahme gezeigt. Darüber hinaus dürfen seine Familienangehörigen<br />

ihm Medikamente, die er dringend benötigt, nicht zukommen lassen. Möglicherweise handelt<br />

es sich bei Valentin Besleag um einen gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein wegen der<br />

Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert worden ist.<br />

Valentin Besleag war einer der Kandidaten bei der Bürgermeisterwahl von Corjova, die am 3. Juni 2007<br />

stattfinden sollte. Corjova ist eines von neun Dörfern in einem Territorium, das in der Dnjestr-Republik<br />

gelegen ist, aber von der Zentralregierung von Moldau (Moldawien) kontrolliert wird, da die Einwohner<br />

der Orte während des Bürgerkriegs von 1990 bis 1992 auf Seiten der moldauischen Streitkräfte standen.<br />

Die Dnjestr-Republik wird <strong>international</strong> nicht als souveräner Staat anerkannt. Dort sind sowohl Streitkräfte<br />

als auch Friedenstruppen der Russischen Föderation stationiert. Am 3. Juni dieses Jahres fanden in<br />

Moldau landesweit Kommunalwahlen statt, die aber in der Dnjestr-Republik nur in den von der moldauischen<br />

Zentralregierung kontrollierten Gebieten durchgeführt werden konnten.<br />

Valentin Besleag war am 1. Juni 2007 gegen 23:00 Uhr mit Wahlkampfmaterial aus Moldau zurückgekehrt,<br />

als er von Verkehrspolizisten angehalten wurde, die seinen Führerschein konfiszierten und ihn anwiesen,<br />

sich zur Polizeiwache in dem Ort Dubasari zu begeben. Er weigerte sich, dem umgehend Folge zu<br />

leisten, begab sich aber am folgenden Morgen um acht Uhr dorthin, um seinen Führerschein zurückzubekommen.<br />

Valentin Besleag kehrte jedoch nicht nach Hause zurück und war auch nicht über sein Mobiltelefon<br />

zu erreichen. Seine Tochter ging am 2. Juni 2007 um 14:00 zu der Polizeistation, um sich nach seinem<br />

Verbleib zu erkundigen. Sie konnte durch eine halbgeöffnete Tür einen Blick von ihm erhaschen, als<br />

man ihr seinen Gürtel, seine Schnürsenkel und sein Mobiltelefon aushändigte. Dabei konnte sie sehen,<br />

dass seine Hände hinter dem Rücken gefesselt waren. Die Polizeibeamten machten keinerlei Angaben darüber,<br />

warum Valentin Besleag festgenommen worden war. Als die Tochter fragte, weshalb die Familie<br />

nicht über seine Inhaftierung informiert wurde, antworteten die Polizisten, da müsste sie schon den <strong>Richter</strong><br />

fragen. Deshalb geht Valentin Besleags Familie davon aus, dass er bereits einem <strong>Richter</strong> der Dnjestr-<br />

Republik vorgeführt und angeklagt worden ist. Die Familienangehörigen vermuten, dass sich die Anklage<br />

auf den Transport der Wahlkampfunterlagen beziehen könnte. Laut den gesetzlichen Bestimmungen der<br />

Dnjestr-Republik ist die Einfuhr von Wahlkampfmaterialien aus dem Ausland, wozu auch Moldau gezählt<br />

wird, untersagt.<br />

Obwohl Valentin Besleag vor seiner Festnahme über Brustschmerzen geklagt und deswegen Medikamente<br />

eingenommen hatte, darf ihm seine Familie weder Lebensmittel noch Arzneimittel in der Haft zukommen<br />

lassen. Seine Angehörigen haben sich bemüht, einen Rechtsanwalt für ihn zu finden, aber wegen<br />

der politisch motivierten Anklagen war bislang niemand bereit, sein Mandat zu übernehmen, sodass er<br />

bislang ohne Rechtsbeistand ist. Rechtsanwälte aus Moldau, die sich bereit erklärten, ihn zu vertreten,<br />

wurde dies untersagt.<br />

HINTERGRUNDINFORMATIONEN<br />

Sowohl in Moldau (Moldawien) als auch in der selbsternannten Dnjestr-Republik (Transnistrien) sind die<br />

Haftbedingungen in Polizeieinrichtungen extrem schlecht. Der Europäische Ausschuss zur Verhütung<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007 45

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