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amnesty international - Dan Richter

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Republik Moldau: Folter und Misshandlungen im Polizeigewahrsam „Es ist einfach normal“<br />

teln ausgestattet wird. Ein Gesetz über den Nationalen<br />

Präventionsmechanismus muss umgehend<br />

verabschiedet werden.<br />

• Effektive Auswertungen<br />

Kriterien für die Evaluierung der Arbeit der Polizei<br />

auf allen Ebenen müssen klar und präzise<br />

sein und qualitative Kriterien einschließen, die<br />

auf dem Kodex für Ethik und Sittenlehre für die<br />

Arbeit der Polizei basieren und Verständnis für<br />

Menschenrechte, Einstellungen und Kommunikationsfähigkeit<br />

widerspiegeln.<br />

(Im Mai 2006 wurde in der Republik Moldau ein<br />

Kodex für Ethik und Sittenlehre für die Arbeit<br />

der Polizei mit dem Ziel angenommen, das Verhalten<br />

der Polizei zu verbessern, das Vertrauen<br />

in die Polizei in der Gesellschaft zu verankern<br />

und Missbrauch von professioneller Seite auszumerzen.<br />

[Siehe Seite 8 imBericht „It is just normal“;<br />

Anmerkung der Übersetzerin])<br />

•<br />

–<br />

–<br />

Straflosigkeit verhindern<br />

Es sollte gewährleistet sein, dass alle Vorwürfe<br />

von Misshandlung oder Folter durch Polizeibeamte<br />

zum Gegenstand einer unverzüglichen,<br />

gründlichen und unparteiischen Untersuchung<br />

gemacht werden, die eine Befragung des Opfers<br />

und weiterer Zeugen einschließt.<br />

Die Regierung der Republik Moldau sollte die<br />

Einrichtung einer ausreichend ausgestatteten<br />

und unabhängigen Kommission in Betracht zie-<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

hen, die alle Anschuldigungen über Verletzungen<br />

der Menschenrechte durch alle Bediensteten<br />

von Vollzugsbehörden – einschließlich von Polizisten<br />

– untersucht.<br />

Jeder Polizeibeamte oder Bedienstete einer Vollzugsbehörde<br />

gegen den wegen des Verdachts,<br />

Akte von Folter oder andere Misshandlungen begangen<br />

zu haben, ermittelt wird, sollte für die<br />

Dauer der Ermittlungen bei vollen Bezügen vom<br />

Dienst suspendiert werden.<br />

Jeder Polizeibeamte oder Bedienstete einer Vollzugsbehörde,<br />

der begründeterweise für verdächtig<br />

gehalten wird, für Folter oder Misshandlungen<br />

verantwortlich zu sein, sollte vor Gericht gestellt<br />

werden. Falls er für schuldig befunden<br />

wird, soll eine Strafe ausgesprochen werden, die<br />

in angemessenem Verhältnis zur Schwere der<br />

Tat steht.<br />

Opfer und ihre Angehörigen sollten eine Wiedergutmachung<br />

erhalten, einschließlich einer fairen<br />

und angemessenen Entschädigung sowie – falls<br />

nötig – der Mittel für eine möglichst vollständige<br />

Rehabilitation.<br />

Statistiken zu Beschwerden über Folter oder<br />

Misshandlung und darüber, wie diesen nachgegangen<br />

wurde, sollten regelmäßig veröffentlicht<br />

werden, um Muster von Rechtsverletzungen zu<br />

erkennen und Gegenmaßnahmen und -verfahren<br />

einzuleiten.<br />

42 <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007

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