amnesty international - Dan Richter
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Republik Moldau: Folter und Misshandlungen im Polizeigewahrsam „Es ist einfach normal“<br />
teln ausgestattet wird. Ein Gesetz über den Nationalen<br />
Präventionsmechanismus muss umgehend<br />
verabschiedet werden.<br />
• Effektive Auswertungen<br />
Kriterien für die Evaluierung der Arbeit der Polizei<br />
auf allen Ebenen müssen klar und präzise<br />
sein und qualitative Kriterien einschließen, die<br />
auf dem Kodex für Ethik und Sittenlehre für die<br />
Arbeit der Polizei basieren und Verständnis für<br />
Menschenrechte, Einstellungen und Kommunikationsfähigkeit<br />
widerspiegeln.<br />
(Im Mai 2006 wurde in der Republik Moldau ein<br />
Kodex für Ethik und Sittenlehre für die Arbeit<br />
der Polizei mit dem Ziel angenommen, das Verhalten<br />
der Polizei zu verbessern, das Vertrauen<br />
in die Polizei in der Gesellschaft zu verankern<br />
und Missbrauch von professioneller Seite auszumerzen.<br />
[Siehe Seite 8 imBericht „It is just normal“;<br />
Anmerkung der Übersetzerin])<br />
•<br />
–<br />
–<br />
Straflosigkeit verhindern<br />
Es sollte gewährleistet sein, dass alle Vorwürfe<br />
von Misshandlung oder Folter durch Polizeibeamte<br />
zum Gegenstand einer unverzüglichen,<br />
gründlichen und unparteiischen Untersuchung<br />
gemacht werden, die eine Befragung des Opfers<br />
und weiterer Zeugen einschließt.<br />
Die Regierung der Republik Moldau sollte die<br />
Einrichtung einer ausreichend ausgestatteten<br />
und unabhängigen Kommission in Betracht zie-<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
hen, die alle Anschuldigungen über Verletzungen<br />
der Menschenrechte durch alle Bediensteten<br />
von Vollzugsbehörden – einschließlich von Polizisten<br />
– untersucht.<br />
Jeder Polizeibeamte oder Bedienstete einer Vollzugsbehörde<br />
gegen den wegen des Verdachts,<br />
Akte von Folter oder andere Misshandlungen begangen<br />
zu haben, ermittelt wird, sollte für die<br />
Dauer der Ermittlungen bei vollen Bezügen vom<br />
Dienst suspendiert werden.<br />
Jeder Polizeibeamte oder Bedienstete einer Vollzugsbehörde,<br />
der begründeterweise für verdächtig<br />
gehalten wird, für Folter oder Misshandlungen<br />
verantwortlich zu sein, sollte vor Gericht gestellt<br />
werden. Falls er für schuldig befunden<br />
wird, soll eine Strafe ausgesprochen werden, die<br />
in angemessenem Verhältnis zur Schwere der<br />
Tat steht.<br />
Opfer und ihre Angehörigen sollten eine Wiedergutmachung<br />
erhalten, einschließlich einer fairen<br />
und angemessenen Entschädigung sowie – falls<br />
nötig – der Mittel für eine möglichst vollständige<br />
Rehabilitation.<br />
Statistiken zu Beschwerden über Folter oder<br />
Misshandlung und darüber, wie diesen nachgegangen<br />
wurde, sollten regelmäßig veröffentlicht<br />
werden, um Muster von Rechtsverletzungen zu<br />
erkennen und Gegenmaßnahmen und -verfahren<br />
einzuleiten.<br />
42 <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007