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amnesty international - Dan Richter

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Republik Moldau: Folter und Misshandlungen im Polizeigewahrsam „Es ist einfach normal“<br />

• Für alle Inhaftierten müssen genaue und standardisierte<br />

Aufzeichnungen geführt werden.<br />

Diese müssen Folgendes enthalten:<br />

– Informationen über Gründe für die Verhaftung,<br />

die Identität des Verhafteten, Datum und Uhrzeit<br />

der Festnahme, Anzeichen von Verletzungen<br />

oder Geisteskrankheiten, wann nächste Verwandte<br />

und ihr Anwalt kontaktiert wurden und<br />

wann diese den Inhaftierten besuchten, wann<br />

Nahrungsmittel angeboten wurden, wann der Inhaftierte<br />

befragt wurde, wann der Inhaftierte in<br />

eine andere Anstalt gebracht und wann er/sie<br />

entlassen wurde. Der Anwalt des Inhaftierten<br />

sollte Zugang zu diesen Aufzeichnungen über<br />

die Zwangsverwahrung haben.<br />

• Bei Straftaten sollte die Haftzeit, bevor der Verhaftete<br />

einem <strong>Richter</strong> vorgeführt wird, von 72<br />

auf 24 Stunden reduziert werden und dies sollte<br />

nicht als die zulässige, sondern als die maximale<br />

Dauer angesehen werden.<br />

– sobald Inhaftierte in Einrichtungen überführt<br />

wurden, die dem Justizministerium unterstehen,<br />

sollten sie aus Prinzip nicht in eine »IDP« des<br />

Innenministeriums zurückgebracht werden und<br />

Vernehmungen sollten unter Gewährleistung der<br />

notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Befragungen<br />

unter Gewaltandrohung in der Einrichtung<br />

durchgeführt werden, in der sie in Gewahrsam<br />

sind.<br />

• Die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von<br />

Sanitätern, die in den vom Innenministerium betriebenen<br />

Haftanstalten arbeiten, muss garantiert<br />

sein, damit gewährleistet ist, dass alle Fälle<br />

von Folter und Misshandlung genau dokumentiert<br />

werden.<br />

Hierzu sollten sie nicht vom Innenministerium,<br />

sondern von einem andern Ministerium angestellt<br />

sein, angemessen entlohnt werden sowie<br />

gut ausgerüstet und ausreichend qualifiziert<br />

sein, um ihre Aufgaben auszuführen.<br />

• Gründliche, vertrauliche medizinische Untersuchungen<br />

bei der Ankunft in und der Abreise aus<br />

einer Haftanstalt sollten gesetzlich vorgeschrieben<br />

werden.<br />

• Alle Verhöre sollten in dafür bestimmten Räumlichkeiten<br />

stattfinden. In den Büros der Ermittlungsbeamten<br />

sollten keine Verhöre durchgeführt<br />

werden.<br />

•<br />

• Die Auflage aus der Strafprozessordnung, dass<br />

während Polizeiverhören immer Anwälte anwesend<br />

sein müssen, muss erfüllt werden, und alle<br />

Verhöre sollten genau aufgezeichnet werden, am<br />

besten mit einer Video/Audio-Ausrüstung.<br />

• Die Unschuldsvermutung muss respektiert und<br />

in Haftanstalten eine strenge Trennung zwischen<br />

Verurteilten und Untersuchungshäftlingen eingehalten<br />

werden.<br />

• Häftlinge, die wegen eines Vergehens nach dem<br />

Verwaltungsgesetzbuch verurteilt wurden,<br />

sollten ihre Haftstrafen nicht in IDP-Einrichtungen<br />

verbüßen. Das Gesetzbuch sollte dahingehend<br />

geändert werden, dass Menschen, die<br />

wegen Verstößen gegen das Verwaltungsgesetz<br />

festgenommen werden, die gleichen Rechte genießen<br />

wie die nach dem Strafgesetzbuch Verhafteten,<br />

wie z. B. das Recht einen Anwalt hinzuzuziehen.<br />

• Eindeutige Sicherheitsmaßnahmen sollten gewährleisten,<br />

dass die Praxis, nach dem Verwaltungsgesetzbuch<br />

Inhaftierte zur Arbeit zu schicken,<br />

nicht missbraucht wird, indem sie gegen<br />

ihren Willen arbeiten müssen.<br />

• Es muss gewährleistet werden, dass <strong>Richter</strong> sich<br />

der Möglichkeit bewusst sind, jemanden gegen<br />

Kaution auf freien Fuß zu lassen. Verfahren, die<br />

es <strong>Richter</strong>n ermöglichen, Maßnahmen ohne<br />

Freiheitsentzug zu verhängen, müssen insbesondere<br />

für diejenigen, die nach dem Verwaltungsgesetzbuch<br />

angeklagt sind, klargestellt bzw. eingeführt<br />

werden.<br />

• Die Empfehlungen des Europäischen Komitees<br />

zur Verhütung von Folter und unmenschlicher<br />

oder erniedrigender Behandlung oder Strafe<br />

(CPT) hinsichtlich der Bedingungen in IDP-Einrichtungen<br />

müssen vollständig und umgehend<br />

umgesetzt werden.<br />

Es muss insbesondere gewährleistet werden,<br />

dass angemessene und der Menge nach ausreichend<br />

Nahrungsmittel angeboten werden. Für<br />

die Renovierung dieser Einrichtungen müssen<br />

klare Fristen gesetzt werden.<br />

• Es muss ein Nationaler Präventionsmechanismus<br />

geschaffen werden, der dem Zusatzprotokoll zur<br />

UN-Anti-Folterkonvention (OPCAT) gerecht<br />

wird, indem er funktionell unabhängig, in Konsultationen<br />

mit Vertretern der Zivilgesellschaft<br />

entwickelt und mit den notwendigen Finanzmit-<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007 41

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